Musik Videos auf eigener Website - Urheberrecht ?!

Auch die Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken ist rechtswidrig. Egal ob sie nun auf deinem Server liegen, sie nur durch ein Video auf deiner Webseite eingebettet sind oder du nur auf eine Webseite verweist, die diese anbietet.

Deswegen gibt es ja auch so viele (vollkommen unwirksamen) Disclaimer da draußen.
 
Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass das Verlinken von (urheberrechtlich geschützten) Werken eines Künstlers, die er auf seiner eigenen Seite veröffentlicht, rechtswidrig ist? Dann darf ich also blos einen "allgemeinen" Link auf die Startseite seiner Internetpräsentation setzen, den ich zudem als externen Link von meinem Webprojekt "hervorheben" muß?
 
Hallo,

danke für den Hinweis auf die Netiquette und danke für die Hinweise in der Sache.

Ich hab das jetzt so verstanden, dass ich mich "heranziehungspflichtig" mache, wenn ich ein privates Video filme, dieses mit z. B. einem beliebigen Erfolgssong aus den charts für mich unterlege, das Produkt an einen Sender/Videoanbieter einreiche, der dieses dann veröffentlicht (also auch im internet bereitstellt).

Außerdem werde ich herangezogen, wenn ich auf einer eigenen homepage einen link auf eben diese Fundstelle (des Senders/Videoanbieters) setze, ohne dieses Video selbst in meine homepage "einzubetten".

Da lasse ich dann besser die Finger von, wenn die Gema mich belangt, nur weil ein Dritter ein privat produziertes Filmchen veröffentlicht und mich dann vielleicht auch noch als abgabepflichtigen Einsender meldet ...

Eigentlich müsste der Veröffentlicher doch verantwortlich für seine Publikationen einschl. Rechtebeschaffung sein.

Vielen Dank Gumbo, danke michaelsinterface
 
Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass das Verlinken von (urheberrechtlich geschützten) Werken eines Künstlers, die er auf seiner eigenen Seite veröffentlicht, rechtswidrig ist? Dann darf ich also blos einen "allgemeinen" Link auf die Startseite seiner Internetpräsentation setzen, den ich zudem als externen Link von meinem Webprojekt "hervorheben" muß?
Nein, die Zugänglichmachung von rechtswidriger Verbreitung ist verboten.

Ich hab das jetzt so verstanden, dass ich mich "heranziehungspflichtig" mache, wenn ich ein privates Video filme, dieses mit z. B. einem beliebigen Erfolgssong aus den charts für mich unterlege, das Produkt an einen Sender/Videoanbieter einreiche, der dieses dann veröffentlicht (also auch im internet bereitstellt).
Wenn du kein Recht hast, den Erfolgssong zu benutzen, ist es verboten. Dafür gibt es ja die Gema, die für ihre Klienten Lizenzgebühren sammelt.

Prinzipiell unterliegt alles was es im Internet (und darüber hinaus) zu finden gibt dem Urheberrecht. Das heißt ohne Zustimmung des Urhebers ist das Material nur zum Eigengebrauch (lesen, anschauen, anhören, etc.) gedacht. Wenn du diese Werke nun selbst verarbeiten möchtest (Hintergrundmusik eines Videos, auf der eigenen Website anbieten), benötigst du die Zustimmung des Urhebers nötig. Oft werden Inhalte aber auch unter öffentlichen Lizenzen (etwa Gnu- oder CC-Lizenzen) freigegeben.
 
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