Mahnbescheid ohne Vertrag

tobee

Erfahrenes Mitglied
Ich wollte mich erkundigen ob ich jemand einen Mahnbescheid "geben" kann,
obwohl ich keinen Vertrag über die vereinbarte Summe unterzeichnet hatte?
Die einzigsten relevanten Fakten kamen beim E-Mail-Verkehr zustande und einer
Klausel zustande.
 
Grundsätzlich gilt: gibt es keine schriftlichen Vereinbarungen, gelten mündliche Absprachen, d.h. ein Vertrag kann auch mündlcih geschlossen werden. Solltest du aber über nachweisbaren E-Mail-Verkehr verfügen, dann hast du ja gewissermaßen sogar Belege in der Hand.
 
Ich hab immer gedacht sobald ich keinen Vertrag über die Vereinbarungen getroffen
habe, kann ich auch den Anderen anklagen.
Kennt vllt. jemand zu diesem Thema Links?
 
Hallo,

zunächst einmal kannst du jedem, der dir einfällt einen Mahnbescheid schicken. Du gehst in ein Schreibwarengeschäft kaufst den Vordruck, setzt einen X-beliebeigen Betrag eine, suchst dir einen Empfänger aus und sendest dein Machwerk an das zuständige Mahngericht. Das gericht prüft nicht, ob du deine Forderungen zurecht aufstellst oder nicht. Es prüft nur, ob in deinem MB alles korrekt eingetragen ist. Dann bezahlst du die kosten für den MB an das gericht ein und der MB wird zugestellt. Legt der Schuldner innerhalb von 14 Tagen keinen Widerspruch ein, stellst du Antrag auf Vollstreckungsbescheid, und schickst mirt diesm den gerichtsvollzieher los. jetzt wird es für den Schuldner schon extrem schwierig da noch rauszukommen.

Nur für den Fall das er Widerspruch einlegt, kommt es zur Gerichtsverhandlung bei der du deine Ansprüche beweisen mußt.

Hoffe das hilft dir?

mfg
Heiner
 
Hoffe das hilft dir?
Danke schön für deine Info.
Nur für den Fall das er Widerspruch einlegt, kommt es zur Gerichtsverhandlung bei der du deine Ansprüche beweisen mußt.
Muss man dann seine Ansprüche in einer Gerichtsverhandlung im Amtsgericht vor Ort
beweisen?
Oder schickt man dann nur seine Beweise dort hin?
Hab da keine Ahnung und nicht unbedingt "scharf" auf ein Treffen vor Gericht.
 
Hallo,

zunächst einmal ist das gericht am Wohnort des Beklagten zuständig. D. h. du mußt da eventuell erst einmal hinreisen. Du mußt nicht selber antraben. Du kannst z.B einen Anwalt beauftragen deine Interessen wahr zu nehmen. Denn bezahlst du zunächst einmal. Kannst es dir aber vom gegener wieder holen, wenn du gewinnst.

Aber wenn es zu einer Verhandlung kommt, mußt du eie Klageschrift fertigen, die an das gericht senden und dann dort auch antanzen. Vielleicht hast du glück und dein gegner erscheint nicht, dann bekommst du eine Versäumnisurteil.


Bei weiteren Fragen, immer her damit.


Heiner
 

Neue Beiträge

Zurück