Lohnt sich eine vorzeitige Darlehensablöse?

heckosi

Grünschnabel
Hallo zusammen,

ich habe aktuell bei der Sparkasse noch einen Kredit für mein Kleingewerbe laufen, dass ich nun eigentlich vorzeitig ablösen kann / möchte. Mein Berater hat mich dann drauf hingewiesen, dass ich dann vermutlich die Zinsen quasi als Entschädigung zahlen müsste.

Lohnt es sich also überhaupt den Kredit vorzeitig zu bezahlen oder wird das am Ende nur doch teurer? Und kennt sich jemand Widerrufsbelehrungen aus? Scheinbar sind die öfter mal fehlerhaft:

Darlehen vorzeitig ablösen – So geht’s!
Enthält der Vertrag des Darlehensnehmers eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, dann kann er höchstwahrscheinlich die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen.

Macht die Sparkasse noch so Fehler? Lohnt sich da ein Anwalt? Danke im voraus.
LG
 

Technipion

Erfahrenes Mitglied
Mein Berater hat mich dann drauf hingewiesen, dass ich dann vermutlich die Zinsen quasi als Entschädigung zahlen müsste.
Bin kein Experte, aber macht das nicht Sinn? Immerhin erwartet die Bank ja durch den Kredit einen gewissen Gewinn einzufahren, und da wäre es ja irgendwie unfair wenn du dich da "rauskaufen" könntest. Wenn du das Geld zum Abbezahlen hast ist ja ganz toll und wahrscheinlich lässt die Bank dich den Kredit ja auch in einem Rutsch tilgen, aber immerhin ihre (fest eingeplanten) Zinsen wollen sie halt haben.

Gibt es denn einen guten Grund, warum du den Kredit nicht einfach normal weiterlaufen lässt?

Gruß Technipion
 

Sempervivum

Erfahrenes Mitglied
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob dies zutrifft:
Mein Berater hat mich dann drauf hingewiesen, dass ich dann vermutlich die Zinsen quasi als Entschädigung zahlen müsste.
Ich vermute eher, dass die Vorfälligkeits-Entschädigung geringer ist als die Summe der verbliebenen Zinsen. Die Bank bekommt ja schließlich die Restschuld zurück und kann wieder damit arbeiten, z. B. einen neuen Kredit ausgeben und Zinsen dafür bekommen.
Wenn das zutrifft, würde es sich auf jeden Fall lohnen, den Kredit vorzeitig zu tilgen.
Wichtig ist wahrscheinlich auch, ob Du beim Abschluss des Kredites die Möglichkeit der Sondertilgung vereinbart hast.
Edit: Stiftung Warentest bietet dafür einen Rechner an, allerdings für Baukredite:
https://www.test.de/Baukredit-abloe...Vorfaelligkeitsentschaedigung-sein-1159358-0/
 
Zuletzt bearbeitet:

Zvoni

Erfahrenes Mitglied
Zusätzlich solltest du mal folgende Rechnung machen: Für Guthaben erhälst du ja selbst Zinsen von der Bank.
Hast du mal ausgerechnet, wieviel Zinsen du für die Restlaufzeit bekommen würdest, wenn du den Kredit NICHT zurückbezahlst?
Bsp.
Kredit 30K --> Laufzeit noch 24 Monate
Guthaben 40K
Wieviel Zinsen würdest du bekommen für die 40K in den nächsten 2 Jahren verglichen mit Zinsen für 10K (40K-30K Rückzahlung)? Und das setzt du ins Verhältnis zu den Zinsen die du für den Kredit in den nächsten 2 Jahren bezahlst (Es macht keinen Sinn, weil Guthaben-Zinsen deutlich niedriger sind).
Im Beispiel ist das Ergebnis klar, aber es gibt halt einen Break-Even-Punkt in der Rechnung, ab welchem es halt Sinn macht
 

heckosi

Grünschnabel
Grund für die vorzeitige Ablöse ist eigentlich nur, dass ich keine Schulden bzw. laufenden Kosten für die Bank mehr haben möchte. Das macht allerdings nur Sinn, wenn ich die Vorfälligkeitsentschädigung irgendwie vermeiden kann...

Vielleicht lasse ich mal einen Anwalt auf den Vertrag schauen
 

vfl_freak

Premium-User
Für Guthaben erhälst du ja selbst Zinsen von der Bank.
Echt? Welche Bank ist das ?? :eek::D:D
Zahlt man gewerblich nicht sogar teilweise Strafzinsen fürs Guthaben ??

ich denke mal, dass Du um die Vorfälligkeitsentschädigung nicht drum rum kommst (allenfalls bei sehr viel Kulanz, wenn du ein seeehr guter Kunde bist)!

VG Klaus
 

Jungbluth

Mitglied
Ob sich eine Vorzeitige Ablöse lohnt kann man nicht pauschal sagen sondern muss im Einzelfall entschieden werden, "keine Schulden haben zu wollen" wäre aber jedenfalls für kein Grund. Und ob du um die Vorfälligkeitsentschädigung herum kommt hängt von deinem Kredit ab, ich gehe jetzt jedoch mal von einem Ratenkredit aus. Wurde eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren vereinbart hast und den Kredit seit mindestens 10 Jahren abbezahlst steht dir nach § 489 BGB ein Sonderkündigungsrecht zu.

falls der Vertrag nach Juli 2010 geschlossen wurde darf die Bank nach §502 BGB ausserdem grundsätzlich maxmal 1% der Restschuld als Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.


Da ich kein Anwalt bin sind alle Angaben natürlich ohne Gewähr.