Ich hab mich mal nen bischen mit Lizenzen auseinandergesezt.
Ich hab nen kleines Programm, welches ich als Freeware anbieten möchte, jedoch möchte ich die komerzielle Nutzung ausschließen. d.h. gpl fällt als Lizens weg. Es gibt zwar noch andere spaßiege Lizenzen aber die fallen für mich ebenfalls weg. (Bierlizenz und Co)
Desweiteren mag ich Programme nicht, bei denen 24 Seiten lange EULAS zum vorschein kommen, da hab ich lieber ein paar prägnante Sätze. Ich hab mal was geschrieben. meine Frage, reicht das so in etwa aus oder ist das juristisch völliger Humbug?
Über Änderungsvorschläge und dergleichen würde ich mich freuen.
Ich hab nen kleines Programm, welches ich als Freeware anbieten möchte, jedoch möchte ich die komerzielle Nutzung ausschließen. d.h. gpl fällt als Lizens weg. Es gibt zwar noch andere spaßiege Lizenzen aber die fallen für mich ebenfalls weg. (Bierlizenz und Co)
Desweiteren mag ich Programme nicht, bei denen 24 Seiten lange EULAS zum vorschein kommen, da hab ich lieber ein paar prägnante Sätze. Ich hab mal was geschrieben. meine Frage, reicht das so in etwa aus oder ist das juristisch völliger Humbug?
Über Änderungsvorschläge und dergleichen würde ich mich freuen.
EULA - Endbenutzer Lizenz Vereinbarung
Diese Programm ist ein "Freewareprogramm". Es darf kostenloß nichtkomerziell genuzt werden. Die Weitergabe an
Dritte obliegt dem Autor.
Bei komerzieller Nutzung ist ebenfalls das Einverständniss des Autos einzuholen.
Wird die Software von eingetragenen Vereinen, welche nach §5 Abs. 1 Nr.9 KstG von der Körperschaftssteuer
befreit sind, d.h. die "Gemeinnützigkeit" erlangt haben, genuzt, so wird von einer Bezahlung abgesehen.
Haftungsausschluss
Der Autor haftet nicht für entstandene Schäden sowie eventuellen Datenverlust aller Art. Zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung war den Autor kein Fehler im Programm bekannt. Sollten dennoch welche auftreten wird darum
gebeten diese dem Autor mitzuteilen.