letzte Außergerichtliche Mahnung

g-zus

Erfahrenes Mitglied
Hi Leude,

so, ich denk mal, hier passt es am besten hin.
Also, ich bin natürlich eifriger ebayer und hab jetzt was an nen typen verkauft der sich partout ned melden will.

also will ich ihm mal so zur abschreckung ne mahnung zusenden, die aber vom text her möglichst professionell und förmlich klingen soll! :)
damit er halt sozusagen schiss bekommt und sich dann endlich meldet.

habt ihr da paar sachen auf lager?!? =)

ich mein, jeder von uns hat doch schon mal so eine art mahnschreiben bekommen, blos ich finde z.Z. keins auf meiner pladde! :p
 
Naja, das sollte das übliche verklausulierte Blabla sein. Wenn er nicht zahlt so á la:

"Sehr geehrter sowieso,

ich habe sie mehrmals schriftlich an ihre ausstehende Rechnung von EUR XXX,XX erinnert, ohne Reaktion ihrerseits, weshalb ich mich gezwungen sehe, ihnen ein Ultimatum von 10 Werktagen zu stellen. Sollten sie zum Auslauf dieses Zeitraums den Betrag nicht nachweisbar an mich entrichtet haben, oder mir zumindest eine plausible Erklärung für die erhebliche Verzögerung übersandt haben, sehe ich mich gezwungen, meinen Anwalt mit der Angelegenheit zu betrauen.

Mit freundlichen Grüßen
blabla"

Das funktioniert um so besser, wenn du - sofern vorhanden - in den Fuß unter deine Adresse noch die von deinem Rechtsbeistand schreibst.
 
Also ich bin auch fleissige ebayerin, und das kommt halt schonmal vor. Als erstes schicke ich die Erinnerung über ebay, wenn dann nach noch 1-2 Wochen immer noch nichts passiert, schick ich an ebay eine Benachrichtigung, dass derjenige nicht gezahlt hat, findest Du hier >>klick<< "Benachrichtigung über unzuverlässigen Bieter". Passiert nach noch einer weiteren Woche immer noch nichts, werd ich sauer, und schreibe wie es ist, dass es sich bei Ebayauktionen um abgeschlossene Verträge handelt, wessen sich derjenige hoffentlich bewusst ist! Sollte er nicht innerhalb 1 Woche das Geld überwiesen haben, werde ich bei ebay meine Abschlussgbühren wiedereinfordern was eine Verwarnung von ebay für denjenigen zur Folge hat! Ansonsten kannst Du auch mit Anwalt drohen, wäre ligitim. Aber bei mir hats meist gereicht, wie ich eben geschrieben habe, ebay ist ja auch dran interessiert, dass es nicht solche Deppen da gibt. Hat derjenige allerdings viele gute Bewertungen, musst Du trotzdem bedenken, dass auch was dazwischengekommen sein kann, ich hatte mal einen, der war im Krankenhaus (wirklich) oder Rechnerprobleme werden auch nicht von jedem nach 2 Tagen behoben! <p> Gruss nickname :|
 
wah, lol!
rechtsbeistandadresse is gut... :)

hm, ich hab bereits was aufgesetzt was ich jedoch wieder evrowrfen hab,w eils einfach zu lasch, zu weich klang!
außerdem wollte ich vermeiden, dass es so klingt, als würde ich da etwas tun.

Also anstatt

"Sollten Sie bis dahin nicht gezahlt haben, werde ich rechtliche Schritte einleiten..."

sowas

"sollten Sie bis dahin nicht kontakt aufgenommen haben, so werden rechtliche Schritte eingeleitet...."

Hab ganz vergessen:

Ich hab was beid em typen gekauft, nicht andersrum.
rechtliche schritte sind da zwar glaub ich eher unnütz, aber drohungen sind immer ne gute abschreckung, auch wenn sie in solchen fällen unwahr sind! :)

Genaueres zu meinem fall:

ich hab was ersteigert und dabei glück gehabt, dass niemand den preis hochgetrieben hat, weshalb der preis extrem niedrig blieb.
daraufhin kam mir der typ aber mit der ausrede, dass er beim verpacken des gegenstandes an eine kerze kam und das teil jetzt am ***** is. auf eine nachfrage nach photos zur "begutachtung" ( :p ) hat er dann nicht mehr geantwortet.
so, so siehts jetzt aus! ;)
 
also, der typ is neu, hat nämlich nur eine pos. Bewertung.
so gesehen bin ich ja der Käufer, nicht der verkäufer...
aber bleibt sich doch eigentlich gleich, oder? :p
vertrag is vertrag....mehr oder weniger! ;)

auf jedenfall bräuchte ich noch nen schönen, richtig angsteinflößenden text für ne schöne "erinnerungsmail"....
 
Was eh gut kommt, ist in der 3 Person zu sprechen. Sozusagen als dein Anwalt. Also so:

"Herr XY,

Mein Mandant Hr. XYZ hat mich ersucht ihnen einen vorerst aussergerichtliche Mahnung in Sachen "Ersteigerung Artikel ZXY bei http://www.ebay.de" zu senden. Dies ist mit diesem Brief eingetreten. Mein Mandant erkundigt sich freundlichst bei ihnen nach Schadensbeweisen des Artikels. Fotografien werden von meinem Mandanten akzeptiert. Mein Mandant hat das Recht den Artikel ZXY für den Betrag XYZXY von ihnen zu erhalten. Sie müssen einen Schadensbeweis erbringen, mein Mandant verzichtet dann auf das Neukaufes des Artikels ihrerseits und der Bereitsstellung zu dem Betrag XYZXY.

Ich grüsse sie freundlichs,

Dr. Prof. H. Breitberg"
 
thx t&p, aber der typ hats noch weitergetrieben:

er hat den artikel bereits neu verkauft und sogar schon geliefert, und zwra zum dreifachen preis verkauft.

als ich ihn darauf angeschrieben hab, antwortete er, dass ich keine beweise habe, dass er sie nochmal verkauft hat.
aber ganz nebenbei bin ich kein ebay-n00b und weiss, dass man in den bewertungen meistens die letzten auktionen der person finden kann. tz

hab ihm jetzt mit rechtlichen schritten gedroht.
laut ebay soll das deutsche recht sogar auf meiner seite sein.
ich glaube aber nur, wenn ich bereits das geld überwiesen habe, was ich leider noch nicht getan habe!

mal schauen wie ich da weitermachen kann.
mein freund hat gesagt ich soll schadensersatz fordern (!!! :) ).
und zwar der originalpreis bzw. der neue ersteeigerungspreis minus meinen ersteigerungspreis.
das wären zwischen 20 und 40€! ;)
 
Du hast das Geld noch nicht überwiesen, ok, dann freu Dich, und vergiss das Ganze. Natürlich kannst Du ihn wegen Betrug anzeigen, das bleibt Dir überlassen, aber Schadenersatz wirst Du wegen Bagatellkram kaum druchbekommen, mit sowas sind die Gerichte eh überlastet und unter 200-300 Euro Schadenswert wird da kaum noch ein Verfahren angefangen!

Gruss Nickname :|
 
das is ja das blöde.
freiloch, dreist is es, und ich würde zu gern auf mein recht bestehen...

aber der andere typ hat ja auch bereits gezahlt und wegnehmen kann man ihm das teil nicht mehr.
schade, hätte mir so gut gefallen! :)

ich hoffe drauf, dass er schiss bekommt und freiwillig das geld rausrückt! :)
vor gericht werd ich sowieso nicht gehen, da, obwohl hier in meinem heimatort sogar ein amtsgericht wäre, die gerichtsbarkeit glaub ich sogar in seiner gegend wäre.
bin mir da jetzt nicht ganz sicher, aber trotzdem.
außerdem is die wahrscheinlichkeit, dass ich den "prozess gewinne" recht niedrig, oder? :)
 
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