Hallo,
soweit ich weiß entsteht das Problem beim Runterladen der Inhalte. Anschauen ist ein momentanes Runterladen ohne Abspeichern oder mit kurzem Zwischenspeichern. Bleibt das Runtergeladene auf Deinem Rechner, ist es ein mögliches Beweismittel falls der Inhalt illegal erhalten worden ist.
Hast Du den Inhalt von Google und wird Dir beispielsweise von der Seite Googles, also von deren Beauftragten glaubhaft versichert, daß die Inhalte frei kopiert werden dürfen und sie sind in Wirklichkeit Raubkopien, könnte man meinen Du hast die Dateien gutgläubig erworben(ohne Kaufpreis, also eben umsonst). Dieser Fall ist aber ausgeschlossen, nach der gegenwärtigen Rechtsprechung. Hier ein Auszug der Internetseite:
http://techno-logie.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&topic=35&forum=30
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Eine Unterart der Raubkopplungs-Piraterie ist die Lizenzbetrügerei. Hier verkaufen dubiose Firmen interessierten Plattenfirmen solche Lizenzen, die bei den eigentlichen Rechteinhabern nicht oder nur zu einem wesentlich höheren Preis erhältlich wären. Das Geschäft spielt sich also im Vorfeld der Tonträgerfertigung ab. Tatsächlich sind solche "Lizenzverträge" häufig nicht das Papier wert, auf dem sie ausgefertigt werden. Die Befugnis, Nutzungsrechte zu vergeben, wird mit gefälschten Verträgen oder Vertragsketten belegt, die sich nicht bis zum ursprünglichen Künstler zurückverfolgen lassen.
In Einzelfällen mag der Plunder solcher Firmen tatsächlich gutgläubig sein. Jeder Interessent mit Branchenerfahrung muß aber mißtrauisch werden, wenn Exklusivrepertoire bekannter Firmen von obskuren Lizenzgebern angeboten wird. Da man Urheber- und Leistungsschutzrechte nicht gutgläubig erwerben kann, läuft jeder Lizenzkunde Gefahr, sein Geld für ein rechtliches Nichts auszugeben. Trotzdem haben dubiose Lizenzgeber regen Zulauf. Eine mögliche Erklärung: Mit einer Scheinlizenz läßt sich zwar nicht das Recht erwerben, vermeintlich aber Sicherheit vor Strafverfolgung. Denn wenn nun der Originalhersteller sein Recht an der Aufnahme nachweist, wird sich der unberechtigte Nutzer darauf berufen, er habe auf den Bestand seiner Lizenz vertraut und daher nicht vorsätzlich gehandelt.
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