Legalität von Streamfilmen bei Google und Co

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robenghuse

Mitglied
Hallo!
Manchmal sieht man bei Google Video komplette Spielfilme, die hochgeladen worden sind. Wäre es legal sich solche Filme anzuschauen. Man kann ja nichts dafür, dass jemand anderes was unauthorisiert upgeloadet hat.
Was meint ihr?

MfG Robenghuse
 
Moin!
Man kann ja nichts dafür, dass jemand anderes was unauthorisiert upgeloadet hat.
Ich bezweifle, dass man dies als Begründung gelten lassen kann ;)

Ich lasse mich da gerne korrigieren, aber meines Wissens ist es doch so, wenn man sicher sein kann, das die Daten aus einer illegalen Quelle stammen, dann macht mich sich auch schon mit einem Download strafbar(und nichts anderes ist ja das Anschauen der Filme)...
Andere Meinungen?

*grüssle*
MeinerEiner
 
Hab genau die gleiche Meinung, gibt ja genug Seiten wo man illegales laden kann. Und wenn du dich drauf einlässt machste dich strafbar. Is wie Klauen, einer machts vor und du denkst dir; Der hat doch angefangen also darf ich das auch.
 
Hallo,

soweit ich weiß entsteht das Problem beim Runterladen der Inhalte. Anschauen ist ein momentanes Runterladen ohne Abspeichern oder mit kurzem Zwischenspeichern. Bleibt das Runtergeladene auf Deinem Rechner, ist es ein mögliches Beweismittel falls der Inhalt illegal erhalten worden ist.
Hast Du den Inhalt von Google und wird Dir beispielsweise von der Seite Googles, also von deren Beauftragten glaubhaft versichert, daß die Inhalte frei kopiert werden dürfen und sie sind in Wirklichkeit Raubkopien, könnte man meinen Du hast die Dateien gutgläubig erworben(ohne Kaufpreis, also eben umsonst). Dieser Fall ist aber ausgeschlossen, nach der gegenwärtigen Rechtsprechung. Hier ein Auszug der Internetseite:

http://techno-logie.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&topic=35&forum=30
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Eine Unterart der Raubkopplungs-Piraterie ist die Lizenzbetrügerei. Hier verkaufen dubiose Firmen interessierten Plattenfirmen solche Lizenzen, die bei den eigentlichen Rechteinhabern nicht oder nur zu einem wesentlich höheren Preis erhältlich wären. Das Geschäft spielt sich also im Vorfeld der Tonträgerfertigung ab. Tatsächlich sind solche "Lizenzverträge" häufig nicht das Papier wert, auf dem sie ausgefertigt werden. Die Befugnis, Nutzungsrechte zu vergeben, wird mit gefälschten Verträgen oder Vertragsketten belegt, die sich nicht bis zum ursprünglichen Künstler zurückverfolgen lassen.

In Einzelfällen mag der Plunder solcher Firmen tatsächlich gutgläubig sein. Jeder Interessent mit Branchenerfahrung muß aber mißtrauisch werden, wenn Exklusivrepertoire bekannter Firmen von obskuren Lizenzgebern angeboten wird. Da man Urheber- und Leistungsschutzrechte nicht gutgläubig erwerben kann, läuft jeder Lizenzkunde Gefahr, sein Geld für ein rechtliches Nichts auszugeben. Trotzdem haben dubiose Lizenzgeber regen Zulauf. Eine mögliche Erklärung: Mit einer Scheinlizenz läßt sich zwar nicht das Recht erwerben, vermeintlich aber Sicherheit vor Strafverfolgung. Denn wenn nun der Originalhersteller sein Recht an der Aufnahme nachweist, wird sich der unberechtigte Nutzer darauf berufen, er habe auf den Bestand seiner Lizenz vertraut und daher nicht vorsätzlich gehandelt.
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:rolleyes:
 
Es ist doch so, dass man schon Ärger bekommt wenn man unwissentlich Heelerware kauft.

Im Fernsehen lief vor kurzem ein Bericht über Leute, die bei ebay Dinge gekauft haben, die gegenüber dem Handel wahnsinnig günstig erschienen, dort hat das Gericht entschieden, dass sie sich schuldig gemacht haben, allein aus dem Grund, da sie bei dem Preis hätten vermuten müssen, dass es sich bei der Ware um geklautes Gut handelt.

Somit denke ich, dass es beim Anschauen von nachweißlich illegal zur Verfügung gestellten Inhalten sicherlich nicht anders sein wird. Egal ob nun herunter geladen oder nicht. Als krasses Beispiel nimm einfach ein Foto mit Kinderpornografischen Inhalten. Der jenige, der es sich im Internet anschaut begeht die Straftat nicht selbst, aber er unterstützt sie, in dem er ein Forum für derlei Dinge bietet.

Liebe Grüße,
Micha
 
Da hätte ich dann auch noch mal eine Frage zu.
Es kommt immer häufiger vor, dass man per youtube die neuesten Folgen diverser US-Serien sehen kann...
Ich will das mal mit dem guten alten Videorekorder vergleichen:
Die Folge läuft im TV
- früher: man kommt nicht dazu, die Folge zu gucken, nimmt sie auf Video auf
- heute: schafft es nicht, sie zu gucken, guckt sie also per Stream im Internet...und macht sich strafbar?
 
Du zahlst ja Rundfunkgebühr....im Internet müsstest du die halt bei maxdome, video on demand oder was weiß ich gucken.
 
Und wieso ist es dann auf den Internetseiten der Sender in USA möglich(zB FOX), sich ganze Folgen anzugucken? Weiß allerdings grad nicht, ob das auch für Deutschland erreichbar ist, der Service^^
 
ok gut ich geb euch jetzt einen echten geheimtipp zum Thema langsamkeit bei Onlinetvrecorder. Entweder ihr ladet per Torrent (mach ich immer), oder (jetzt kommts) man geht auf otr-download.de und wählt nach dem klicken auf die Datei "Low-Speed", da alle auf High-Speed klicken ist Low-Speed noch schneller. Wichtig, um die heruntergeladenen Dateien zu dekodieren muss bevor die Sendung kam schon eine Get-it-all-Wishlist haben. Jupp, das wars.
 
@robenghuse
Das mit dem LowSpeed Download anklicken, hab ich mir auch mal gedacht, aber da hatte ich trotzdem nur so 20-100kb/s und das ist auch nicht wirklich schnell. Am anfang hatte ich immer so 200-500kb/s, aber umso bekannter es wurde, umso langsamer. Bei einigen hatte ich teilweise nur ncoh 5-10kb/s
Und Torrent trau ich net.
 
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