Lastschrift ohne Papierkram

Sprint

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,

wenn man von jemandem per Lastschrift Geld einziehen will, müssen ja einige Sachen erledigt werden. Fragt man bei den Banken nach, bekommt man immer irgendwelche Vordrucke ausgehändigt. Das ist aber ein fürchterlicher Aufwand, wenn man mehreren tausend Kunden Formulare zuschicken, verarbeiten, nachfordern usw. muß. Wie wir alle wissen, gibt es aber auch die Möglichkeit, das ganze online ohne Papier zu erledigen, z.B. bei Mobilfunkverträgen. Nur bekommt man dazu praktisch keinerlei Auskünfte. Sowohl Banken als auch Anwälte zucken da nur mit den Schultern. Aber es muß doch irgendwo festgelegt sein, wie eine Online-Einzugsermächtigung aussehen muß, welche Texte evtl. vorgeschrieben sind o.ä.

Hat da jemand Erfahrungen mit, hat das schon mal umgesetzt oder hat irgendwelche Quellen, aus denen man die Anforderungen herauslesen kann?

Viele Grüße,
Sprint
 

Sprint

Erfahrenes Mitglied
Meinst du sowas? Also ein automatisiertes Abbuchen beim Käufer?

https://www.kontopruef.de/ktosepasimple.shtml
Nein, das habe ich alles schon.

Ich meine eher generelle Informationen, wie ein Lastschriftverfahren online vereinbart werden muß, ohne dem Kunden erst eine Vollmacht zuschicken zu müssen, die er unterschreibt und zurückschickt usw. Das aber so, daß es später nicht anfechtbar ist.
Wenn ich heute z.B. bei Congstar einen Mobilfunkvertrag abschließe, brauche ich das ja auch nicht. Ich gebe meine Bankverbindung an, setze irgendwo einen Haken und das war's. Und ich kann später nicht sagen, daß ich das gar nicht wollte.
 

Martin Schaefer

Administrator
Beim online vereinbarten Lastschriftverfahren findet praktisch immer im Hintergrund eine Bonitätsprüfung statt. Diese ist für "große" Händler vergleichsweise kostengünstig. Dadurch reduziert sich das Risiko von geplatzten Lastschriften oder Rückbuchungen schonmal. Unberechtigte Rückbuchungen finden nur sehr selten statt und in Deutschland ist es recht einfach, offene Forderungen durchzusetzen.
Alle möglichen "Probleme" im Lastschrift-Zahlungsverkehr sind über eine Risikokalkulation eingepreist. Das dürfte für kleine Händler schwieriger sein. Vergleichsweise wenige Transaktionen verteilen das Risiko nicht auf viele Schultern, sondern eben nur auf wenige.
Wesentlich schwieriger wird es dann im europäischen Zahlungsverkehr. Rein rechtlich betrachtet darf kein Online-Shop in der EU eine Zahlungsart nur für ein bestimmtes Land bereitstellen und es für andere Länder der EU unterbinden. An der Stelle ist ein sehr großer Knackpunkt, den man nicht unterschätzen sollte!
 

Sprint

Erfahrenes Mitglied
Die Bonitätsprüfung spielt bei uns keine Rolle und bei der Zahlungsart weiß ich jetzt auch nicht, ob das bei uns zutrifft. Es geht hier nicht um einen Onlineshop sondern um eine Dienstleistung im B2B Bereich. Bisher wurde alles über Rechnung gemacht und in 7 Jahren gab es nur ein paar Hunderter Ausfall wegen Insolvenzen.

Was immer noch nicht klar ist, ist das mit der nicht vorhandenen Unterschrift. Wenn ich mit einer Zustimmung auf Papier arbeite, habe ich eben immer die echte Unterschrift vorliegen. Aber das fehlt ja online. Wie kann ich die ersetzen?
 

Martin Schaefer

Administrator
Gut, da kann ich dir ohnehin nicht weiterhelfen, weil im B2B Bereich ja auch die ganzen Verbraucherschutzgesetze nicht gelten (z.B. 14 Tage Widerrufsrecht usw.).
Zu der Kernfrage nochmal:
Ich bin kein Anwalt, kann also nur meine Vermutungen äußern. Wenn ich online (z.B. mit Congstar) einen Vertrag abschließe und online das Lastschriftverfahren als Zahlungsoption wähle, dann krieg ich ja trotzdem von Congstar nochmal den Vertrag/Auftrag zugeschickt. Darin steht dann ja, dass ich der Zahlung via Lastschrift zugestimmt habe .... und kann den Vertrag widerrufen, wenn ich damit nicht einverstanden sein sollte. Congstar wiederum hat mir den Vertrag zugeschickt und wenn kein Widerspruch kommt, dann gilt der wie versendet .... nehme ich einfach an.