tombe
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
wenn im Arbeitsvertrag geschrieben steht "Das Arbeitsverhältnis kann unter Einbehaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden..."
Im Netz finde man aber auch Aussagen wie diese:
"Fristen, die sich aus einem Tarifvertrag ableiten, haben Vorrang. Sind aber - trotz eines anwendbaren Tarifvertrages - in Ihrem individuellen Arbeitsvertrag für Sie günstigere Fristen festgehalten, so gelten diese.
Die gesetzlich Kündigungsfrist nach § 622 BGB beträgt vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende; ist also in Ihrem Arbeitsvertrag nichts Anderes festgehalten, gilbt diese Frist, wenn Sie als Arbeitnehmer von sich aus kündigen."
Vestehe ich das jetzt richtig das ich wenn ich kündigen möchte, die für mich bessere nur 4 Wöchige Frist einhalten muss auch wenn im Vertrag etwas anderes steht?
wenn im Arbeitsvertrag geschrieben steht "Das Arbeitsverhältnis kann unter Einbehaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden..."
Im Netz finde man aber auch Aussagen wie diese:
"Fristen, die sich aus einem Tarifvertrag ableiten, haben Vorrang. Sind aber - trotz eines anwendbaren Tarifvertrages - in Ihrem individuellen Arbeitsvertrag für Sie günstigere Fristen festgehalten, so gelten diese.
Die gesetzlich Kündigungsfrist nach § 622 BGB beträgt vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende; ist also in Ihrem Arbeitsvertrag nichts Anderes festgehalten, gilbt diese Frist, wenn Sie als Arbeitnehmer von sich aus kündigen."
Vestehe ich das jetzt richtig das ich wenn ich kündigen möchte, die für mich bessere nur 4 Wöchige Frist einhalten muss auch wenn im Vertrag etwas anderes steht?