Kleingewerbe - Absetzen von Steuer

Zvoni

Erfahrenes Mitglied
Mahlzeit.
Kenne mich hier nicht wirklich aus, und Doktor Google wollte mir nicht so richtig Antwort geben

Ich habe seit kurzem ein Kleingewerbe, und demzufolge weise ich auf meinen Rechnungen keine MwSt aus an meine Kunden.

Im Rahmen meiner Steuer-Erklärung muss ich demzufolge auch eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) angeben.

Was aber gebe ich bei den Ausgaben an?
Beispiel: Ich musste ein Ausrüstungsteil bei mir ersetzen, welches ich zum Durchführen meiner Dienstleistung benötige.
Hier habe ich ja inkl. MwSt an den Lieferanten bezahlt.

Was gebe ich jetzt bei Ausgaben an? Brutto (mit MwSt)? Netto (ohne MwSt)? Mit/Ohne Versandkosten (welche ich bezahlen musste)?

Dank im Voraus
 

Technipion

Erfahrenes Mitglied
Uff, also ich kenne mich mit Steuern auch nicht besonders gut aus. Allerdings weiß ich aus Erfahrung (nicht meine eigene, aber von Bekannten), dass man sich da unheimlich schnell die Finger verbrennen kann. Und selbst wenn man da nicht direkt ins Gefängnis kommt, sind die Strafzahlungen doch echt happig.

Deshalb würde ich dir wirklich empfehlen zu einem Steuerberater zu gehen und dir das von ihm erklären, oder sogar machen zu lassen. Dann bist du zumindest auf der sicheren Seite; und in der Regel kriegt man dann auch mehr zurück, weil der Berater eben alle Löcher kennt (und das Steuerrecht wie ein Schweizer Käse ist).

Gruß Technipion
 

Sempervivum

Erfahrenes Mitglied
Was mich betrifft, so habe ich durchaus positive Erfahrungen mit dem Finanzamt. Man kann dort anrufen und sich beraten lassen und deine konkrete Frage können sie sicher schnell beantworten.
 

Zvoni

Erfahrenes Mitglied
Hab ne Bekannte, die Steuerberaterin ist, gefragt:
Bei Ausgaben den Betrag, welcher unterm ( !) Strich steht, angeben.
Also das volle Brett. Inkl. Versand und MwSt
 

Sempervivum

Erfahrenes Mitglied
Das entspricht auch meinem naiven Verständnis: Du solltest ja die Kosten angeben können, die dir entstanden sind. Und die MWSt kannst Du bei einem Kleingewerbe ja nicht anders wo geltend machen.
 

Technipion

Erfahrenes Mitglied
Hab ne Bekannte, die Steuerberaterin ist, gefragt:
Das entspricht auch meinem naiven Verständnis: Du solltest ja die Kosten angeben können, die dir entstanden sind.
Ja @Sempervivum hat ja schon Recht, es ist logisch. Allerdings weiß ich aus Erfahrung, dass Logik im Steuerrechtssystem nicht immer zur richtigen Schlussfolgerung führt... :cautious:
Aber gut, dass @Zvoni nochmal nachgefragt hat, jetzt ist er immerhin auf der sicheren Seite!

Gruß Technipion