Seid mal sicher, dass ich alles gelesen habe
Ich bin schon gespannt auf deine Quellenangabe, die du morgen sicher nachreichst
Wenn das Betriebe zugunsten der Beschäftigten freundlicher gestalten, ist das nett von denen oder ein Verdienst von Gewerkschaft/Betriebsrat, die rechtlichen Grundlagen sehen aber so aus, wie sie dort stehen.
Der einzige Rechtsanspruch besteht darin, im laufenden Jahr seinen (Teil)Urlaub nehmen zu können(wobei diese Frist in Ausnahmefällen bis zum 31.3. des Folgejahres erweiterbar ist)
Wenn ihr das für "Besserwissen" haltet, tut das von mir aus, ich dachte ihr wolltet Informationen und nicht in Stammtischmanier darüber palavern, wie schlecht doch alles ist.
Dass die Sachen so sind, wie sie gesetzlich geregelt sind, nicht immer angenehm für einen selbst(als Arbeinehmer) sind, will ich dabei garnicht in Frage stellen.
Das ist nun mal in einer Gesellschaft, deren Hauptanliegen die Vermehrung des Kapitals mit einhergehender Optimierung der Ausbeutung der Arbeitnehmer ist, so.
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, mal die rechtlichen Grundlagen (s)eines Arbeitsvertrages nachzublättern, zuweilen dürfte man da recht erstaunt sein, wie wenig einem doch lt. Gesetz zusteht(bspw. ist in DE die 6-Tage-Woche Gesetz)....bevor man bei seinem Arbeitgeber auf Rechte pocht, die man nicht hat.
Im Übrigen meine persönliche Meinung:
Nach der Ausbildung sollte man sich besser erstmal darum Kümmern, seine Füsse fest auf den Boden zu Bekommen, sprich: sich an seiner Arbeitsstelle versuchen zu Etablieren.
Das Einreichen von Urlaub als "Einstiegsrunde" ist dazu sowohl beim Arbeitgeber, als auch bei den Kollegen, eher wenig gut geeignet(ungeachtet gesetzlicher Normen)...ganz zu Schweigen davon, dass man sich evtl. mit dem Arbeitgeber sogar darum zu Streiten beabsichtigt.