Ist ein Copyright auf den Windows-Sounds?

Das war doch nur ein Beispiel. ;)
Die Lizenzbedingungen findest du auf deiner Betriebssystem-CD oder via Google bzw. direkt auf der Microsoftseite.

Ich denk aber mal, da wird es nicht viel anders aussehen.

Gruß
Rena
 
jo, ich habe mal in einem Microsoft Forum nachgefragt, ich darf die Sounds benutzen, wenn ich sie beim Anwender aus dem WINDOWS/Media Ordner hole, aber ich darf sie nicht in mein Programm einbinden.
 
Wenn du großes glück hast und dir die Sounds um eine Sekunde modifizierst dann darfste sie sicher benutzen, immer vorausgesetzt es steht nicht auch so ne Klausel drin wie:

...darf nicht modifiziert werden...
 
Wenn du großes glück hast und dir die Sounds um eine Sekunde modifizierst dann darfste sie sicher benutzen, immer vorausgesetzt es steht nicht auch so ne Klausel drin wie:
Das halte ich für ein äußerst dünnes Brett - oder besser gesagt: es ist meines Wissens schlichtweg falsch, egal ob ein Verbot der Modifizierung in den Lizenzbestimmungen steht oder nicht.

Generell:
Der Urheber bestimmt, was mit seinem Werk geschieht. Selbst wenn er gar nichts dazu schreibt ist das nicht gleichbedeutend mit einer Zustimmung. Andersrum wird ein Schuh draus: Nur wenn der Urheber ausdrücklich zustimmt, ist eine Weiterverwendung möglich.
Lesestoff: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

Gruß
Rena
 
Zuletzt bearbeitet:
hmm, schade, ich darf die Sounds benutzen, wenn ich sie direkt aus dem Verzeichnis des Users lese, aber reinpacken in mein Programm darf ich sie nicht, und modifizieren geht ja leider auch nicht.
 
Vergleich es doch einfach mal mit deinem Programm ... was ja auch ein "Werk" ist.

Schreibt jemand anderes in seiner Anwendung eine Routine, die _dein_ Programm - sofern beim User installiert - startet, dürfte das legitim sein ... vergleichbar mit dem Aufruf der Sounds aus dem System des Users.

Kommt jemand daher und verwurstelt _dein_ Programm, ggf. mit Änderungen (-> Modifizierung) mit in seine Anwendung, ist das natürlich nicht ok, sofern du das ihm persönlich oder über eine allgemeine Freigabe nicht genehmigt hast.

Nun könntest du natürlich sagen "das wäre mir egal". Das ist dein gutes Recht.
Andererseits ist es ebenso das gute Recht anderer, sowas eben nicht einfach so zu genehmigen.

Aber mal zum technischen: Irgendwelche eigene Klicksounds o.ä. zu produzieren sollte doch nicht das Problem sein, oder?
Andererseits wäre es natürlich schon schön, die allseits bekannten Sounds zu benutzen, oder? Nur greift da eben das Urheberrecht, das den Urheber schützt, dass andere seine Leistung (und sei es nicht mal die Tonfolge aber eben vielleicht die Bekanntheit derselben und das Nutzen für eigene Zwecke) mal so abgeifen. Irgendwie verständlich, oder? :)

Gruß
Rena

PS: Wenn der Rückgriff auf Systemsounds des Userrechners erlaubt ist, wo ist dann - abgesehen davon, dass natürlich jeder ein eigenes Soundschema eingestellt haben könnte und das dann überall anders klingt - das Problem? Zumindest bei systemnahen Programmen, nicht bei Webseiten o.ä., die keinen Zugriff drauf haben. Weiß ja nicht, was du da so programmierst.
 
Das halte ich für ein äußerst dünnes Brett - oder besser gesagt: es ist meines Wissens schlichtweg falsch, egal ob ein Verbot der Modifizierung in den Lizenzbestimmungen steht oder nicht.

Ja, Modifikation läuft dann unter "Zweitwerk" und muss bei seiner Verwendung genauso vom Urheber genehmigt bzw. lizensiert werden wie die Verwendung des Erstwerks.

Die Abgrenzung zwischen Erst- und Zweiwerk und neuem selbstständigen Werk läuft über den teilweise wenig ausagekräftigen Begriff "Schöpfungshöhe", dh. einer Art künstlerischem (Neu-) Eigenwertes des jeweiligen neuen Werkes.
Das kann aber in diesem Fall dahinstehen, da die Veränderung um ein paar Töne (vgl. oben) relativ unproblematisch zum Zweitwerk zu zählen ist.
 

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