Internet-Geschäft

Holly1

Grünschnabel
Hallo! Ich hab da ein ziemlich dummes Problem... Ich hatte bei einem Internetshop Kaffeepads bestellt - schon mehrfach und stets problemlos. Immer jedoch erfolgte das Geschäft gegen Vorkasse. Die ich inzwischen erneut geleistet hab, jedoch ist weder am anderen Ende jemand zu erreichen (Niederlande...), noch irgendein Anzeichen von Warensendung.... Wer kann mir einen Tipp geben, wohin kann ich mich da wenden? Ist es sinnvoll, Anzeige zu erstatten?
Vielen Dank!!
 
Hallo,
ist ja leider keine Seltenheit mehr bei den ganzen Online Shops heutzutage.
Kenne das Problem selbst nur zu gut,habe selbst auch einen Shop.


Also bevor du dort eine Anzeige angehst würde ich erstmal folgende Schritte durchgehen.

1. Mail schreiben - was sicherlich schon getan hast
2. Anrufen
3. sollte anrufen nichts bringen schreib die per Brief an

Erst wenn dann auf dein Schreiben keine Antwort kommt würde ich eine Anzeige in Betracht ziehen.
Zudem alle Daten die vorliegen hast auf jedenfall aufheben und am besten ausdrucken.
( Bestellung beim Shop, Überweisungsträger von dir usw usw)
Kann dann nie schaden etwas mehr als zu wenig zu haben.

Denke eine letzte Chance hat jeder irgendwo verdient und zudem weiß man auch nie genau ob bei dem net irgendwie ein Technisches Problem vorliegt.

Gruß : Michael Wilkens
 
Hallo!
Vielen Dank für die Info - 1. und 2. hab ich bereits mehrfach versucht, an 3. sitz ich gerade.... Die Unterlagen hab ich mir schon zusammen gesucht, also fürcht ich, bleibt mir wenig andere Wahl....

Aber dennoch - VIELEN Dank für die fixe Antwort!
Viele Grüße
Doris
 
nur nochmal so als Hinweis ein Auszug aus einem anderen Forum ...

>>>>> Achtung Ebay-Freunde aufgepasst

Nachricht vom Zoll

Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch den Bezug von Kaffee aus den Niederlanden über das Internetauktionshaus "Ebay" ohne vorherige Anmeldung und Entrichtung der Kaffeesteuer.

Gründe: Nach dem Ermittlungsergebnis des Zollfahnundungsamtes Essen - Dienstsitz Münster - haben Sie am 8.8.2005 über das Internetauktionshaus Ebay bei dem Ebay-Shop "Kaffeefreunde" mit Sitz in den Niederlanden insgesamt 2,016 kg Kaffe in Form von Kaffepads (Senseo) zum Verkaufspreis von 28,99 Euro ersteigert.

Wird Kaffe eines anderen Mitgliedstaates von einem Versandhändler mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat an eine Privatperson im deutschen Steuergebiet geliefert, unterliegt dieser der deutschen Kaffeesteuer. Die Steuer entsteht mit der Auslieferung im Steuergebiet. Steuerschuldner ist der Erwerber im Steuergebiet. Der Steuerschuldner hat die Steuer dem zuständigen Hauptzollamt sofort anzumelden und zu entrichten (§ 12 (1), (2) des Kaffeesteuergesetzes.

§ 9 Kaffeesteuer

Der im Internet oder anderen Medien angebotene gewerbliche Versand aus anderen Mitgliedstaaten an private Empfänger im Inland ist nicht steuerfrei. Eine anders lautende Werbung solcher Anbieter ist falsch. Für die Entrichtung der Kaffeesteuer ist in der BRD jede Person selbst verantwortlich.

Sie haben somit im Steuergebiet der BRD Kaffee vorschriftswidrig in Empfang genommen. Dadurch ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gem. § 370 der Abgabenordnung erfüllt, denn Sie haben den Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen und dadurch Steuern verkürzt.

Die für insgesamt 2,016 kg Kaffe durch Sie verkürzte Kaffeesteuer beträgt 4,42 Euro. Ich sehe jedoch aus verwaltungsökonomischen Gründen von der Festsetzung der Steuern ab.

Ich beabsichtige nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen, das gegen Sie eingeleitete Strafverfahren jedoch einzustellen, weil wegen des geringen Steuerschadens kein öffentliches Interesse mehr an einer Weiterverfolgung besteht.
 

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