Hosting im Ausland (z.B. Warez, ...)

Suchfunktion

Erfahrenes Mitglied
Hi!

Ich soll recherchieren, wie die Gesetzlage ist, wenn ich Daten im Ausland hoste, die gegen deutsches Recht verstossen. Da ich nicht wirklich nuetzliches dazu gefunden habe, dachte ich mir, ich frage einfach mal euch.

In beiden Faellen ist das "Ausland" ein rechtsfreier Raum. Es geht lediglich um Strafverfolgung aus Deutschland:
1. Ich (deutsche Staatsangehoerigkeit) hoste illegale Daten im Ausland (z.B. Warez, oder Aehnliches). Kann ich dafuer in Deutschland belangt werden, obwohl der Server mit den Daten im Ausland liegt?

2. Ich hoste ein Wiki mit illegalen Inhalten in Deutschland, allerdings liegt die Datenbank im Ausland. Wie schaut es da aus? Werde ich dafuer belangt? (z.B. Bereitstellung der illegalen Informationen)

Also, kann ich in einem der beiden Faelle belangt werden?
Und wenn ja, in welchem der Beispiele, bzw. wieso genau ist es verboten?
(Am besten waeren direkte Angaben der entsprechenden Paragraphen, aber die suche ich mir notfalls selber heraus.)


//Edit:
Ich habe nicht vor eine Warez-Seite (oder Aehnliches) zu hosten.
Es geht lediglich um die recherche der rechtlichen Lage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gilt das Tatortprinzip und der Tatort (Wohnsitz bzw. da, "wo man es getan hat") ist Deutschland.
Der Serverstandort und ob dort alles oder nur ein Teil davon liegt, ist egal.

Siehe auch z.B. hier
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__3.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__9.html
Und vielleicht auch noch der eine oder andere...

Gruß
Rena

PS: Soviel zum Strafrecht ... für eventuelle zivilrechtliche Ansprüche ist's eh wurscht, denn wenn ich jetzt irgendwo das "Bourne Ultimatum" hochlad, macht mir Universal Pictures die Hölle heiß, egal ob ich in Takatukaland oder in Transilvianien oder eben im Taunus sitze und mein Server auf dem Mond steht. Der einzige Unterschied wäre vielleicht, wie leicht die jeweils an mich ran kommen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Soll heissen:
Egal in welchem land ich Mist mache -> Solange ich es von Deutschland aus mache, werde ich auch in Deutschland dafuer belangt, ja?

Okay, super, vielen Dank :)
 
Hach, da faellt mir noch etwas ein:

Was ist denn, wenn ich z.B. ein Wiki (so wie Wikipedia) im Ausland in's Netz stelle und dort von anderen Usern illegaler Content veroeffentlicht wird?
In Deutschland waere ich ja dafuer verantwortlich, aber das deutsche Gesetz regelt ja nicht, was in anderen Laendern auf Servern gehosted werden darf und was nicht, oder?
Ich bin Eigentuemer, aber da ICH von Deutschland aus nichts illegales auf dem auslaendischen Server tue, kann mir Deutschland rein theoretisch doch auch keine illegalen aktivitaeten nachweisen!?
Ja, okay, ich selber duerfte keine illegalen Aktivitaeten (gemaeß StgB) ausfuehren, die den Server betreffen. Aber was die user treiben, kann mir doch theoretisch dann "egal" sein, oder?

In dem Fall waer ich doch nicht belangbar in Deutschland, oder doch!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Betreiber (Diensteanbieter) wärst jedoch dennoch du und du bist nunmal in Deutschland. Von welchem Land aus jemand etwas postet ist insofern irrelevant, da der Betreiber ggf. als "Mitstörer" haftet, auch wenn die eigentliche Rechteverletzung von jemand anderem begangen wurde.

Zur Haftung von Betreibern und wann sie nicht (mit) verantwortlich sind:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html

Wobei ein "Och ich mach mal'n Warezportal und guck da einfach nicht mehr rein, dann kann ich ja auch nicht wissen, was die Leute so posten" vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg haben wird. ;)

Das mit dem "erst ab Kenntnisnahme" wird im Übrigen auch immer wieder heftig diskutiert und in manchen Fällen von manchen Gerichten auch mal anders entschieden. Such mal nach "Forenhaftung" oder "Haftung Forumbetreiber", "Haftung Mitstörer" o.ä. Oder auch nach "Landgericht Hamburg". Da _nicht_ das sowieso nie rechtskräftig gewordene Urteil zur Linkhaftung, mit dem immer noch der eine oder andere meint, etwas ausschließen zu können, sondern alle möglichen Abmahnungsgeschichten. Die Hamburger sind da - wie man hier und da liest - anscheinend gerne besonders scharf. Die Urteile werden aber auch gelegentlich von der nächsten Instanz wieder kassiert. ;)

Gruß
Rena

PS: Meines Wissens kann der Betreiber sich dann wieder am eigentlichen Nutzer, der den Mist verbockt hat, schadlos halten. Aber den muss er erstmal rausfinden und ihn dann ggf. wiederum (mit evtl. ungewissem Ausgang) verklagen. Wenn der in Timbuktu sitzt dürfte das ein relativ aussichtsloses Unterfangen werden.

PPS: Noch vergessen ... allerdings sprechen wir meines Wissens bei der Betreiberhaftung nicht mehr von einer Straftat sondern von den schon genannten zivilrechtlichen Ansprüchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du in dem jeweiligen Land, wo die User den Mist bauen, für den Mist belangt werden könntest, er also dort strafrechtlich relevant ist, kannst du in Deutschland dafür belangt werden:

STGB§7 hat gesagt.:
(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter [.....] zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist
 
@Sven
Ich glaub der §7 StGb (2) ist eine andere Baustelle. Der würde meines Wissens dann greifen, wenn Suchfunktion selbst kurz mal nach Österreich fahren würde und von dort aus das Bourne Ultimatum irgendwo hochlädt.

Oder im immer noch aktuellen Fall des Marco in der Türkei: Gesetzt den Fall, er hätte dem Mädel was angetan, würde er auch in Deutschland nach deutschem Recht dafür verknackt werden können, auch wenn der Tatort die Türkei war.

Eben wenn man selbst was im Ausland anstellt. Aber ich kann mich natürlich auch täuschen, bin ja kein Jurist. :)

Gruß
Rena

PS: @Suchfunktion ... für wen/was musst das denn recherchieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du in dem jeweiligen Land, wo die User den Mist bauen, für den Mist belangt werden könntest, er also dort strafrechtlich relevant ist, kannst du in Deutschland dafür belangt werden:
Es ging ja in dem Beispiel darum, dass dem Ausland sozusagen "egal" ist, was ich da mache. Es ging ganz alleine darum, was die deutsche Justiz machen kann und machen wuerde.


[OT]
das Bourne Ultimatum
Der Film hat's dir angetan, oder? :p
[/OT]

Ich muss das (eigentlich erst bis Montag) fuer die Berufsschule recherchieren.


Soll also heissen -> Es gibt KEINE Moeglichkeit, dass ich von der deutschen Justiz NICHT belangt werden kann, richtig? :confused: So oder so bin ich immer schuld, egal wo der Server hockt und wer daran rumspielt!? :confused: Gut, gut... Danke. ;-)
 
Der Film hat's dir angetan, oder? :p
Nö - ich hab ihn noch gar nicht gesehen. Du hast ja keinen Server, wo man sich den downloaden könnte. :D
Soll also heissen -> Es gibt KEINE Moeglichkeit, dass ich von der deutschen Justiz NICHT belangt werden kann, richtig? :confused:
Eigentlich gar nicht so verwunderlich, das ist ja die Aufgabe der Gesetzgebung zum Beispiel zu sagen "Jemand auf die Nase hauen ist verboten" und nicht "Jemand auf die Nase hauen ist verboten, außer man macht es auf diesem oder jenem Weg". ;)

Das heißt nicht, dass es nicht ggf. noch interpretierbare Lücken gäbe (groß dürften die wenn, dann nicht sein sonst würd's ja jeder machen) oder irgendjemand mit 'nem schlauen Winkeladvokaten es in dem einen oder anderen Fall doch schafft, heil rauszukommen oder ein Richter etwas aus irgendeinem Grund auch mal zugunsten des Täters auslegen könnte oder das alles zusammen. Das ist aber i.d.R. ein ganz anderes paar Schuhe (-> Judikative vs. Exekutive).

Gruß
Rena
 

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