Leola13
Erfahrenes Mitglied
Hai,
.. und über diese "unverzüglich" freuen sich die Anwälte.
"Solange du den Beitrag nicht gesehen hast." Ojeh, Ojeh, da fällt mir ein : UNwissenheit schützt vor Strafe nicht.
.. aber : Alles die Meinung eines Unwissenden Nicht-Juristen, und so verquer kann ein Normalsterblicher gar nicht denken, wie die Rechtslage manchmal ist.
Ciao Stefan
Ich hab die anderen Beiträge nicht gelesen, aber das TMG ist da eigentlich eindeutig.
Zitat von § 10
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
[...]
sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Also solange du den entsprechenden Beitrag noch nicht gesehen hast und dich niemand darauf aufmerksam macht, bist du nicht verantwortlich.
.. und über diese "unverzüglich" freuen sich die Anwälte.
"Solange du den Beitrag nicht gesehen hast." Ojeh, Ojeh, da fällt mir ein : UNwissenheit schützt vor Strafe nicht.
.. aber : Alles die Meinung eines Unwissenden Nicht-Juristen, und so verquer kann ein Normalsterblicher gar nicht denken, wie die Rechtslage manchmal ist.
Ciao Stefan