Haftung des Forenbetreibers

PhoenixDH

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,

ich wollte mal nachfragen wie es eigentlich rechtlich aussieht als Forenbetreiber wenn User negativ über Firmen schreiben.

Ist der Seitenbetreiber dafür haftbar?

Im Impressum ist ausdrücklich geschrieben das sich der Webmaster von Links etc. distanziert und bei jedem Beitrag steht dabei das der Verfasser dafür verantwortlich ist.

Doch was nun wenn jemand klagt? Wer kann zur Rechenschaft gezogen werden?

Dank euch wie immer!
 

smileyml

Tankwart
Premium-User
Wenn jemand negativ über eine Firma schreibt?
Ist das im Normalfall verboten? z.B. "Google weiß nicht alles"

Andererseits gab es schon Klagen bzgl. in Foren genutzter Nicknames, die abgemahnt wurden und der Forenbetreiber dann auch entsprechend schnell gehandelt hat um einer Schadensersatzzahlung zu entgehen. Also würde ich im Umkehrschluss denken, haftet der Betreiber wohl für den Inhalt seiner Homepage, so wie das ein jeder macht.
Zur Kontrolle und Einhaltung einer gewissen Form kann man sich teilweise sicher irgendwelcher Bots behelfen, aber diese helfen sicher nur bei einzelnen Worten etc. Demnach bedarf es sorgfältiger Kontrolle und je nach Umfang eines Forums auch eines wachsamen Teams bzw. einer guten Userschaft, die etwaige Verstöße sofort meldet und sich so Mods und Admins darum kümmern können.
Ich denke ein gutes Beispiel für ein solche gegenseitiges Verhältnis zwischen Usern und sorgsamen Team ist dieses Forum hier.

Grüße Marco
 

PhoenixDH

Erfahrenes Mitglied
Dank dir erstmal für die schnelle Antwort, aber was du damit meinst verstehe ich nicht ganz:

Wenn jemand negativ über eine Firma schreibt?
Ist das im Normalfall verboten? z.B. "Google weiß nicht alles"

Der Rest ist schon klar! Nur kann ja mal immer was vergessen werden.
 

filament

Erfahrenes Mitglied
Meiner Meinung nach ist das ein Thema über das Stunden lang debattiert werden könnte. Doch Gerichte und Firmen sehen das immer anders als die User selbst. Ich zum Beispiel habe einen Artikel gelesen, indem darüber geschrieben wurde, dass ein Blogbetreiber einen Kommentar veröffentlichen lassen hat (Per System). Eine Firma fand das als Rufmord und hat ihn verklagt. Darauf hin wurde der Beitrag gelöscht. Er befand sich aber 4 Stunden auf der Webseite. Die Firma ist vors Gericht gezogen und hat gewonnen. Der Blogger musste einige Tausend Euro bezahlen. Das Gericht begründete das Urteil mit der Möglichkeit der Software die Kommentare der Artikel vorher manuell prüfen zu können und erst dann freizuschalten.

Was mein Vorposter wohl meint ist das Recht der freien Meinungsäußerung. Aber wo da nun die Grenzen gesetzt sind, liegt wohl immer im Ermessensspielraum des Entscheidenden. (Die Firma oder wenn es ganz drastisch kommt das Gericht)
 

CPoly

Mitglied Weizenbier
Ich hab die anderen Beiträge nicht gelesen, aber das TMG ist da eigentlich eindeutig.

§ 10 hat gesagt.:
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
[...]
sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Also solange du den entsprechenden Beitrag noch nicht gesehen hast und dich niemand darauf aufmerksam macht, bist du nicht verantwortlich.
 

filament

Erfahrenes Mitglied
Ich hab die anderen Beiträge nicht gelesen, aber das TMG ist da eigentlich eindeutig.

Also solange du den entsprechenden Beitrag noch nicht gesehen hast und dich niemand darauf aufmerksam macht, bist du nicht verantwortlich.

So einfach ist das bestimmt nicht. Das TMG setzt ja mit seinen §§ nicht die anderen bestehenden Gesetze außer Kraft! Es wird von einem Betreiber immer große Aufmerksamkeit verlangt, wodurch andere Rechte beschadet werden könnten.

Wenn ich meinen Freund Google anwerfe, find ich bestimmt zich Urteile die andere Sachen beschlossen haben. Mit solchen Aussagen wär ich verdammt vorsichtig.
 

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