D
di-five
Hallo,
ich möchte eine Einzelunternehmung ohne Eintrag ins Handelsregister gründen.
Ich habe gelesen, dass da mein Name angegeben werden muss, und ein Phantasiename mit angegeben werden kann.
Ich gehe also zum Gewerbeamt, und nenne meine Einzelunternehmung "Vorname Nachname Design", oder "Autos, Häuser und Schiffe Vorname Nachname".
Jetzt ist meine Frage wieweit mir die Bezeichnung vor oder nach dem Namen mir gehört, bzw. kann mir die Bezeichnung jemand wegnehmen? Wenn ich später eine GmbH oder so draus machen wollte, sollte der Firmenname der Name ohne meinen Namen sein; und ich würde die Firma dann auch so nennen wollen.
Wann habe ich das Recht an der "Firmenbezeichnung" bzw. kann mir jemand den Namen wegnehmen oder streitig machen?
Wann oder wie gibt es ein Namensrecht bzw. kann mir den "Firmennamen" keiner mehr wegnehmen?
Ich würde mich freuen, wenn da jemand eine Antwort weiß, ich habe im Internet keine wirklichen Informationen dazu gefunden.
Gruß di-five
ich möchte eine Einzelunternehmung ohne Eintrag ins Handelsregister gründen.
Ich habe gelesen, dass da mein Name angegeben werden muss, und ein Phantasiename mit angegeben werden kann.
Ich gehe also zum Gewerbeamt, und nenne meine Einzelunternehmung "Vorname Nachname Design", oder "Autos, Häuser und Schiffe Vorname Nachname".
Jetzt ist meine Frage wieweit mir die Bezeichnung vor oder nach dem Namen mir gehört, bzw. kann mir die Bezeichnung jemand wegnehmen? Wenn ich später eine GmbH oder so draus machen wollte, sollte der Firmenname der Name ohne meinen Namen sein; und ich würde die Firma dann auch so nennen wollen.
Wann habe ich das Recht an der "Firmenbezeichnung" bzw. kann mir jemand den Namen wegnehmen oder streitig machen?
Wann oder wie gibt es ein Namensrecht bzw. kann mir den "Firmennamen" keiner mehr wegnehmen?
Ich würde mich freuen, wenn da jemand eine Antwort weiß, ich habe im Internet keine wirklichen Informationen dazu gefunden.
Gruß di-five