Gewerbe neben Beruf - Steuern?

wheeze

Grünschnabel
Hallo,

meine Mutter möchte neben Ihrem Beruf (ca. 600-800€ mtl.) ein Gewerbe für Promotion eröffnen. Hier wird Sie voraussichtlich nicht mehr als 3000€ im Jahr verdienen.

Was wird sich hierdurch für Sie verändern:

1. Krankenkasse (ist Sie bereits selber versichert - muß Sie jetzt andere Beiträge zahlen?)
2. Rentenversicherung (andere Beiträge?)
3. Steuern. Wieviel Mehrabgaben hat Sie am Ende des Jahres? Lohnt sich das überhaupt? Oder wird das bei der geringen Menge keine Veränderung herbeiführen?
4. Sonstige Veränderungen, von denen wir nichts ahnen?

Klar ist, dass Sie Ihr Vorhaben beim Arbeitgeber absegnen lassen muß.

Danke für Eure Hilfe,
Nadine
 
Hai,

wheeze hat gesagt.:
Hier wird Sie voraussichtlich nicht mehr als 3000€ im Jahr verdienen.

Meinst du wirklich den Verdienst oder die Einnahme ?
Genug der Haarspalterei, nun zu deinen Fragen.

1.) Bei Selbstversicherten kenne ich das so, daß man/frau am Ende des Jahres das vorraussichtliche Einkommen des kommenden Jahres nennen muss. Dies dient als Grundlage zur Berechnung der Höhe der Beiträge.

2.) Soweit ich weiss laufen die Rentenbeiträge nur über den Arbeitgeber. Sie muss keien höheren Beiträge bezahlen, kann dies aber tun.

3.) Sie muss Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) abführen. D.h. sie ist verpflichtet eine Einnahme-/Überschußrechnung durchzuführen. Je nach Gewerbe/Finanzamt aber nicht am Ende des Jahres, sondern 3-monatlich oder sogar monatlich. Beim Finanzamt erkundigen.

4.) Das erstellen der unter 3. genannten Berechnung erfordert etwas Aufwand. Es müssen Rechnungen erstellt und Quittungen "gesammelt" werden.

Das war ein grober Überblick

Ciao Stefan
 
1000THX für die schnelle Antwort!

Ich meine Ihre Einnahmen.

Ich selber habe neben meinem Studium auch ein Gewerbe - bin aber nicht Umsatzsteuer pflichtig, da ich (weit) unter dem Nennwert bleibe. Das tut sie ja aber dann auch (sogar mit Ihrem "Hauptverdienst") - wieso muß sie dann also Mwst. berechnen? Ist sie nicht auch Kleingewerbebetreibende und somit laut §19 blabla ebenfalls befreit?

Liebe Grüße und nochmals DANKE,

Nadine


Achso: habe eben nochmal nachgehakt:
Sie verdient in Ihrem Job 600und€ Brutto, 400€ und ein paar Zerquetschte Netto. Mehr nicht. Ist aber kein Minijob! Sie zahlt die üblichen 14,und % Krankenkassenbeitrag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hai,

Nach der Gewerbeanmeldung müssten Sie ein Formular des Finanzamtes erhalten haben, in dem Sie Ihre voraussichtlichen Umsätze und Gewinne angegeben haben. Falls Ihre Umsätze unter 17.500 Euro pro Jahr betragen, können Sie als Kleinunternehmer eingestuft werden. Damit müssen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Umsätze (= Kasseneinnahmen) erheben, allerdings dürfen Sie auch keine von Ihren Ausgaben geltend machen. Ebenso entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer. Jeder Unternehmer muss allerdings nach jedem Geschäftsjahr seinen Gewinn ausrechnen und über seine Einkommensteuererklärung versteuern. Der Gewinn kann bei einem kleinen Unternehmen über eine einfache "Einnahmen-Überschuss-Rechnung". D.h. Sie müssen alle Einnahmen dokumentieren und sollten alle möglichen Ausgabebelege sammeln.

Quelle : Existenzgründer.de

D.h. meiner Meinung nach keine Steuern, aber die Einnahmen-Überschuss-Rechnung musst du trotzdem machen.

Ciao Stefan
 
Hai,

3.) Sie muss Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) abführen. D.h. sie ist verpflichtet eine Einnahme-/Überschußrechnung durchzuführen. Je nach Gewerbe/Finanzamt aber nicht am Ende des Jahres, sondern 3-monatlich oder sogar monatlich. Beim Finanzamt erkundigen.

Habe dazu mal andere frage:
was ist wenn ich zb. von einer firma gutschrift bekomme, und die firma direkt mwst. abgeführt hat, ich aber noch kein gewerbe gehabt habe? spielt es eine rolle ? (gewerbe ja/nein)
die mwst. sind doch abgeführt, ich müsste Sie nicht nochmal abführen?

danke
 

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