GEMA fordert unrechtmäßig Geld!

Fuchsei

Mitglied
Hallo User,

mein Bruder hat folgendes Problem:

Er hat eine eigene Band, mit der er in einer Location aufgetreten ist. Hier wurden nur Lieder gespielt die aus eigener Feder stammen. Sie sind geistiges Eigentum des Schreibers (meines Bruders). Und sie haben keinen GEMA-Schutz.

Prompt bekam mein Bruder aber von der GEMA 2 Wochen darauf einen Brief, bei der 71,90 € gefordert werden. Er meldete sich bei Ihnen und vermerkte, dass es sich um keinerlei geschütze Lieder handelte.

Darauf folgte ein Schreiben der GEMA zurück, worin es lautete mein Bruder seie in der Beweispflicht. Ein Beiblatt war dabei, in dem die Lieder einzutragen waren. Mit Titel und Länge. So weit so gut.


Vor ein paar Tagen kam ein Schreiben zurück, indem 4,00€ zusätzlich Mahngebühr gefordert werden. Ich finde das ist eine bodenloste Frechheit. Einerseits kann doch kein GEMA-Schutz für nicht bei der GEMA geschütze Lieder exestieren. Man kann nicht den Urheber für den Auftritt mit seinen eigenen Songs zahlen lassen.


Ich werde mich telefonisch melden und ihnen jede weitere Rechnung oder jeden weiteren Brief untersagen. Mein Bruder ist erst 16 Jahre alt, die Schreiben richten sich an ihn persönlich und er ist natürlich aufgebracht darüber.


Gibt es eine rechtliche Grundlage, womit ich evtl. rechtlich drohen kann? Belästigung, unseriöse Forderungen gegenüber Minderjährigen.

Vielen Dank schon mal.
 

melmager

Erfahrenes Mitglied
Stimmt man muss der GEMA beweisen das man keine Lieder aufgeführt hat die dort gemeldet wurden.
Und ja wenn ein Künstler bei der Gema Mitglied ist muss der Künstler, wenn er seine Lieder spielt dafür GAMA gebühr zahlen.

Sprich es ist ein Brief fällig mit Widerspruch auf die Mahngebühr mit hinweis das der Künstler nur eigene Werke aufgeführt hat und das der Künstler kein Mitglied bei der Gema ist.

Aussitzen bing nix.

Antwort entspricht meinen Wissensstand und muss nicht rechtlich korrekt sein.
 

sheel

I love Asm
Vllt. einfach mal drauf hinweisen, dass dieses Formular schon ausgefüllt und abgeschickt wurde?
Kann ja sein, dass die schlampig ääh nicht ganz koordiniert arbeiten.
 

Martin Schaefer

Administrator
Es gibt leider in Deutschland juristisch die sogenannte GEMA-Vermutung, wie melmager schon angedeutet hat. Das heißt, dass der Urheber bzw. Künstler gegenüber der GEMA nachweisen muss, dass es sich nicht um Material aus dem durch die GEMA vertretenen Repertoires ist.

Die Situation ist mies, aber derzeit nicht abwendbar. Ist schon durch alle Instanzen gegangen und regelmäßig letztinstanzlich bestätigt worden. Ich finde das auch reichlich eigenartig, dass in diesem Fall gewissermaßen der Beklagte nachweisen muss, dass er unschuldig ist. Aber das ist derzeit die traurige Realität.
 

Fuchsei

Mitglied
Danke für eure Beteiligungen,

es war wie "sheel" meinte. Offensichtlich wurde "nicht koordiniert" gearbeitet und mein Bruder nicht von der Mahnliste genommen. Letztendlich wurde ja von unserer Seite alles richtig gemacht, da ja eine tabellarische Aufstellung aller gespielten Songs zurückgeschickt wurde. Es war schlicht und ergreifend ein organisatorischer Fehler der GEMA. Kann vorkommen, sollte allerdings nicht öfter...

Die Mitarbeiterin am Telefon, war zugegeben sehr hilfsbereit.

Greets...