Geld zurück?

Ich habe mit vor 2 Tagen einen RC Helikopter gekauft. Dieser kostete 39.99€. Als ich ihn ausgepackt habe und ihn testen wollte, tat er nicht. Deshalb bin ich zu dem Ladne gegangen, in dem er mir verkauft wurde und er sollte dort repariert werden. Zwei Tage später bekome ich einen Anruf, dass er wieder funktioniert. Als ich angekommen bin, ware er schon wieder kaputt.^^
Ich habe gefragt ob ich nicht einfach mein Geld zurück bekommen könnte, weil ich jetzt 2 Wochen auf die neue Lieferung warten sollte.
Der Verkaufer hat gesagt, dass er mir höchstens einen Gutschein geben könnte, was ich jedoch nicht will, weil ich mir den Heli dann nicht wo anders kaufen könnte.

Ich wollte mal fragen ob ich den ein Recht darauf habe, mein Geld zurück zubekommen, dass nicht aus einem Gutschein gesteht?!

Danke im Vorraus
 
Huhu,

ich habe mal in einem großen Versandhaus gearbeitet und dort galt immer ein "dreimaliges Nachbesserungsrecht". Sprich, wenn ein Kunde einen Fernseher gekauft hat und der ging in der Garantiezeit kaputt, durfte das Versandhaus den dreimal zur Reparatur abholen und erst wenn er dann wieder hin war hatte der Kunde Anspruch auf ein ganz neues Gerät...könnte mir vorstellen das diese gesetzliche Regelung (ärgerlicherweise :rolleyes:) global gilt.

//Edit: Ach so, ..Du willst ja Dein Geld zurück und keinen ganz neuen Heli. Also da bin ich mir fast sicher das immer das 14-tägige Rückgaberecht greift (es ist ja ein Mangel wenn er hin is) ..da müßte Dir der Händler doch eigentlich das Geld zurückgeben..der darf dich doch nicht mit einem Gutschein einfach so an seinen Laden binden oder? :eek:

Liebe Grüße,
Nina
 
Mein Handy Betreiber hat wegen eines Internen Fehlers ~ 300 Euro zuviel abgebucht, und möchte das geld auch nicht wieder hergeben sondern als gutschrift verbuchen.

Bei monatlichen 20 bis 30 Euro... wollen die mir wohl dann das nächste jahr kein Geld mehr abknöpfen o_O aber ich hätte es lieber so wieder gehabt. Geld zurück macht irgendwie kein Dienstleister / Händler den ich kenne.
 
Hmm, ich würde sagen Widerrufsrecht, aber bin kein Jurist.
Zumal erfüllt die Ware nicht die versprochenen Funktionen. Eine Möglichkeit der Nachbesserung hast Du schon gegeben.

Hier mal der Auszug aus dem BGB:
§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
 
Das mit dem 14 Tage Rücgaberecht dachte ich auch so aber ich werde mir das mal darüber genauer durchlesen...

Finde nichts passendes dazu. Kennt sich denn ejmand mit dem Rüchgaberecht genau aus?
 
Das mit dem 14 Tage Rücgaberecht dachte ich auch so aber ich werde mir das mal darüber genauer durchlesen...

Finde nichts passendes dazu. Kennt sich denn ejmand mit dem Rüchgaberecht genau aus?
Du meinst Widerrufsrecht? Das gibt's nur bei Fernabsatz (Online, Telefon etc.) und bei Haustürgeschäften.
Ansonsten ist ein Vertrag ein Vertrag und "Pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten.

Unabhängig davon haftet der Händler natürlich für Sachmängel, darf meines Wissens jedoch zunächst nachbessern (-> siehe Nina ... die drei Mal hab ich auch schon hier und da gehört, bin aber nicht sicher).

Gruß
Rena
 
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