nightcrawler86
Grünschnabel
Hallo,
ich wollte mal wissen wie die Garantieansprüche an einen Gewerbetreibenden (IT-Dienstleister) aussehen, der Hardware zum einen über Großhändler bezieht und zum anderen über normale Onlineshops (falls der Preis hier günstiger ist). Die meisten Produkte werden mit eine Herstellergarantie verkauft. Kann der Kunde nun mit der vom Gewerbetreibenden Firma ausgestellten Rechnung die defekten Produkte austauschen lassen oder muss der Gewerbetreibende diese über seinen Händler abwickeln? Im zweiten Falle: Wie sieht es mit der Datumsdifferenz des Weiterverkaufs aus?
Muss ein Gewerbetreibende verkaufte Produkte beim Hersteller registrieren, damit Garantieansprüche geltend gemacht werden können?
ich wollte mal wissen wie die Garantieansprüche an einen Gewerbetreibenden (IT-Dienstleister) aussehen, der Hardware zum einen über Großhändler bezieht und zum anderen über normale Onlineshops (falls der Preis hier günstiger ist). Die meisten Produkte werden mit eine Herstellergarantie verkauft. Kann der Kunde nun mit der vom Gewerbetreibenden Firma ausgestellten Rechnung die defekten Produkte austauschen lassen oder muss der Gewerbetreibende diese über seinen Händler abwickeln? Im zweiten Falle: Wie sieht es mit der Datumsdifferenz des Weiterverkaufs aus?
Muss ein Gewerbetreibende verkaufte Produkte beim Hersteller registrieren, damit Garantieansprüche geltend gemacht werden können?