Garantie für Hardwareverkäufer

nightcrawler86

Grünschnabel
Hallo,

ich wollte mal wissen wie die Garantieansprüche an einen Gewerbetreibenden (IT-Dienstleister) aussehen, der Hardware zum einen über Großhändler bezieht und zum anderen über normale Onlineshops (falls der Preis hier günstiger ist). Die meisten Produkte werden mit eine Herstellergarantie verkauft. Kann der Kunde nun mit der vom Gewerbetreibenden Firma ausgestellten Rechnung die defekten Produkte austauschen lassen oder muss der Gewerbetreibende diese über seinen Händler abwickeln? Im zweiten Falle: Wie sieht es mit der Datumsdifferenz des Weiterverkaufs aus?

Muss ein Gewerbetreibende verkaufte Produkte beim Hersteller registrieren, damit Garantieansprüche geltend gemacht werden können?
 
Es kommt drauf an.

Es gibt fälle wo der Hersteller nicht direkt die Garantie übernimmt. (Rechnung vom "End"-Verkäufer)

Dann musst du es über einen Partner machen, dies ist jedoch wenn möglich vorher beim Hersteller zu erfragen.

Aber um ehrlich zu sein ist der Händler meist der der die Garantie gibt. Habe schon mit bekommen, wie der Hersteller die Garantie verweigert hat. Das dieser auf den Kauf vom Händler ausgeht. Nicht aber vom Kauf des Kunden.

Im Zweifel einfach beim Hersteller anfragen wie das ist.
 

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