Hallo!
Ich habe die Theorieprüfung noch nicht bestanden und als ich letztens fragte ob ich vor der Theorieprüfung die Sonderfahrten sprich die Pflichtfahrstunden absolvieren kann wurde mir diese Frage mit "Ja das muss der Fahrlehrer entscheiden" beantwortet.
Stimmt das?
Nun, gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Sonderfahrten.
Mehr musst Du nicht machen..... auch nicht wenn es der Fahrlehrer gerne so hätte.
Allerdings hast Du keine Ahnung (hast ja erst wenige Stunden hinter Dir und warst vermutlich auch noch nie zur Prüfung)..... der Fahrlehrer hingegen macht seinen Job aber sicherlich schon länger und kann sich ein Urteil darüber bilden ob Du die praktische Prüfung bestehen könntest oder ob da noch Handlungsbedarf (Übungsstunden) nötig ist.
Wenn Du der Meinung bist dass Du schon für die Prüfung bereit bist, dann verlange von der Fahrschule dass sie Dich zur Prüfung anmeldet.
Sollte sie sich weigern, kannst Du ja auch die Fahrschule wechseln..... und nochmal von vorne anfangen.
Grundsätzlich aber gilt dass Du, wenn Du durch die Prüfung fällst, die Prüfungsgebühr jedesmal neu bezahlen musst.
Aber Vorsicht, zu häufiges durchfallen könnte als "nicht zum führen von Kraftfahrzeugen geeignet" gewertet werden..... u.U. musst Du dann sogar zur MPU (Idiotentest).
Es liegt also auch in Deinem Interesse wenn der Fahrlehrer meint dass Du noch Übungsstunden benötigst.
Allerdings gibt es unter den Fahrschulen auch "schwarze Schafe", welche die Fahrschüler mit unnötigen Übungsstunden abzocken.
Ob dem so sein könnte, kann nur jemand beurteilen der Deine "Fahrkünste" kennt und fachkundig Deine Prüfungstauglichkeit abschätzen kann.
Im Zweifelsfall kannst Du Dich auch an den für Dein Bundesland zuständigen
Fahrlehrerverband wenden.
Dieser sollte Dir auch sagen können was Du tun kannst.
Ich kann mir auch vorstellen dass er bei Unstimmigkeiten sicherlich schlichtend eingreifen könnte.
Zur praktischen Prüfung wirst Du allerdings erst zugelassen, wenn Du die theoretische Prüfung bestanden hast.
Anders könnte der Prüfer Dir Deinen Führerschein (den er schon bei der Prüfungsfahrt in der Tasche hat

) garnicht beim bestehen aushändigen.
Dann hätte ich noch eine Frage.
Wenn ich eine oder mehrere Fahrstunden RECHTZEITIG absage,muss ich trotzdem die Kosten für die Fahrstunden übernehmen.
Das regelt der Vertrag.
Bei mir sah es so aus dass ich bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin 50% der Kosten hätte tragen müssen.
Wenn ich den Termin einfach hätte sausen lassen (also ohne Absage nicht erscheinen), hätte ich die Stunde

komplett bezahlen müssen.
Hätte ich jedoch mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt, hätte es mich nichts gekostet.
Das entscheidet allerdings jede Fahrschule für sich selbst --> die Antwort kann Dir also nur Dein Vertrag geben.
Wieviele Fahrstunden habt ihr gebraucht bis ihr euren FÜhrerschein bekommen habt ?
Oh ha!
Wenn ich mich recht erinner, waren die Sonderfahrten zu meiner Zeit 10 Stunden.
Für Klasse 3 hatte ich die Sonderfahrten plus 1 Übungsstunde benötigt.
Für Klasse 1 hatte ich die Sonderfahrten plus 2 Übungsstunden benötigt.
Die Übungsstunde bei Klasse 3 war auch meine 1. Stunde.
Damals auf einem Automatikfahrzeug, damit der Fahrleher ggf. nicht gleich das volle Programm (schalten, kuppeln) erklären musste.
Das war aber Standard bei meiner Fahrschule..... es hat also jeder Fahrschüler seine 1. Stunde auf dem Automatikfahrzeug gemacht.
Spätestens als ich mit Bleifuss auf der BAB über die linke Spur gebrettert bin und eine Vollbremsung hinlegen musste, weil so ein Trottel ohne Ankündigung (kein Blinker gesetzt) plötzlich die Spur gewechselt hatte, wusste mein Fahrlehrer dass ich das Fahrzeug beherrsche.

Du glaubst ja garnicht wie entspannt er die weiteren Stunden neben mir saß..... hatte er doch nichtmal die Gelegenheit in das Geschehen einzugreifen.
Die Übungsstunden bei Klasse 1 waren auch meine ersten Stunden.
Die 1. Stunde waren die Grundfahrübungen (Achten fahren, Maschine auf-/abbocken usw.).
Die 2. Stunde waren die Gefahrenübungen (Vollbremsungen, Ausweichmanöver usw.).
Nur wenn es auf die BAB ging, musste der Fahrlehrer mein Temperament auf dem Beschleunigungsstreifen immer zügeln (mit dem Auto kam er halt einfach nicht so schnell hinterher (Zitat: ich fahre keinen Porsche)

).
Meine Prüfungsfahrt fürs Auto hatte gerade mal 30 Min. gedauert.
Allerdings hat der Prüfer hinterher zu mir gesagt dass er mich beinahe auf der BAB "bis sonstwo" hätte fahren lassen, wenn ich zum Schluss nicht doch noch überholt hätte.
Nun, wenn ich im 80er Bereich mit 80 hinter einem LKW hinterher fahre, gibt es halt keinen wirklichen Grund zum überholen..... ich durfte ja eh nicht schneller fahren.
Ich habe mir halt nur gedacht: "wenn Du schneller fährst, lässt er Dich bestimmt durchrasseln".
Aber zum Schluss wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, und das Gaspedal durfte wieder mal das Bodenblech knutschen.
Die Moral von der Geschicht (in über 17 Jahren):
0 Punkte in Flensburg. ;-)
1 Ticket wegen parken im absoluten Halteverbot gleich zum Anfang (damit rechnet ja auch niemand (der zudem noch ortsfremd ist) wenn dort ein Auto neben dem anderen steht und irgendwo doch noch eine Lücke frei ist --> kleiner Trost: ALLE Autos hatten ein Ticket bekommen

).
1 Ticket (erst vor kurzem) weil ich auf einer 4-spurigen kreuzungsfreien Hauptstrasse mit Mittelleitplanke im 70er Bereich 7 Km/h zu schnell war (irgendwie muss die Stadt ja ihr "Geldsäckel" füllen

).
3 unverschuldete Unfälle mit meinem 2. Auto (hatte ich aber auch immerhin über 12 Jahre):
Einmal hat mir jemand die Vorfahrt genommen (mehr als eine Vollbremsung und ausweichen, ohne in den Gegenverkehr zu kommen, kann man halt nicht machen).
Dieser jemand war eine Frau, die in Scheidung lebte..... und das Auto gehörte ihrem zukünftigen Ex --> sollte dass einem zu denken geben?!

Einmal ist mir ein Auto, als ich an der roten Ampel stand, beim ausparken in die Seite gefahren (wie blind muss man dazu eigentlich sein, zumal der Fahrer (*räusper* wieder eine Frau

) zum einsteigen auf mein Fahrzeug zugegangen ist?).
Und einmal saß ich nichtmal im Auto drin (schon blöde wenn man (diesmal ein Kerl

) einen grossen Geländewagen fährt obwohl man mit dessen Grösse beim ausparken scheinbar hoffnungslos überfordert ist

).
Wie Du siehst, geht es also selbst dann wenn man den Führerschein im "Schnelldurchgang" macht.

Andere brauchen gleich mehrere Jahre um die Führerschein zu machen..... und können trotzdem nicht fahren.
Gruss Dr Dau