Forum Fragen

Herman1

Grünschnabel
Stlle dir vor du bist in einem großen Forum, und dann kommt die Mail die dir untersagt bei STrafe dass Forum zu betreten und zu besuchen dass es dir untersgt ist sonst gibts Strafen.
kann dass ein Forenbetreiber schreiben und dann dich auch bestrafen wenn du wieder dort bist?
 
ist ja interesant also das heise sowas macht, wozu sich die leute eigentlich alle ufregen als hätten wir nicht genügend andere Probleme
 
Hallo!

Ja und nein. ;)

Der Forenbetreiber hat das "Hausrecht".
Wenn Du Dich registrieren musst um das Forum betreten zu können, dann könnte es sein dass er es Dir verbieten könnte.
Ist das Forum aber für jeden frei zugänglich, wird er wohl nichts machen können.
Stelle Dir nurmal vor dass Du z.B. mit Google nach irgendeiner Lösung suchst..... natürlich klickst Du einen Treffer nach dem Anderen an..... und schwupps, bist Du plötzlich in seinem Forum gelandet.
Es kann schliesslich niemand erwarten/verlangen dass Du die 1367 Foren, in denen Du mittlerweile unerwünscht bist ;), bei der Suche ausschliesst.

Wenn Du aber in dem Forum z.B. einen Beitrag verfasst (egal ob als registrierter Benutzer oder als Gast) der gegen geltende Gesetze verstösst, dann kann der Forenbetreiber natürlich etwas gegen Dich unternehmen (Anzeige, Unterlassungsklage.....).

Gruss Dr Dau
 
Wieso regen sich "alle" auf?
Ich würde mal denken, darüber aufregen tun sich nur die, die solch einer Restrriktion anheim fallen, und das dürften recht wenige sein(zumindest in den Foren, wo ich mich so herumtreibe :))
 
Da Onlineforen für gewöhnlich eine Art öffentlicher Raum sind, kann ich mir kaum vorstellen, das ein Forenbetreiber das reine betreten (also betrachten und lesen der Inhalte) eines Forums, einer bestimmten Person verbieten kann. Das Anmelden im Forum und auch die Teilnahme an den Diskussionen kann allerdings schon verboten werden. Ich denke, jeder normale Mensch würde jemanden, der immer wieder Ärger macht oder Schaden anrichtet, irgendwann aus seiner Wohnung oder seinem Laden raus schmeißen, es sei denn der Übeltäter entschuldigt sich für sein Verhalten und versucht die Sache wieder in Ordnung zu bringen. Und der Gesetzgeber denkt da ähnlich.
 
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