Film auch in Schnippseln urheberrechtlich geschützt?

KyriosTheristis

Erfahrenes Mitglied
Hihou
Ich weiss es gibt hier keine Rechtsberatung, aber eure Meinung ist vielleicht auch schon Gold wert ;)

Mal angenommen ich habe einen Film auf DVD gekauft, dann darf ich den ja beliebig oft für private Sicherheitskopien kopieren und auch auf meine Festplatte laden, ich hoffe mal ich bin da korrekt informiert.

Den Film auf meine Website stehlen, um in allen zu zeigen ist ja bekanntlich illegal. Doch was ist jetzt, wenn ich aus meinem gekauften Film sagen wir mal, einen Trailer zusammenschneiden. Also zum Beispiel ein wenig lizenzfreie Musik suche (welche ja keine Probleme macht) und ein paar schnippsel aus dem Film nehme, darunterlege und auf meine Website stehle. Gibts damit Probleme?

Kurz gesagt: Sind die einzelnen Frames eines Filmes urheberrechtlich geschützt oder nur der Film als ganzes in seiner ursprünglichen Form?

Schräge Frage ich weiss ;)

Gruss
Kyrios
 
Gar nicht schräg ...

Aber auch Teile eines Werks sind meines Wissens geschützt. Das ergibt sich im Fall von Filmen soweit ich weiß schon aus der Tatsache, dass auch ein Foto/Lichtbild einen urheberrechtlichen Schutz geniest. Und was ist ein Frame/Bild eines Videos anderes als das?
Und Bearbeitungen (Trailer zusammenschneiden, Vertonen usw) sowieso: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html

Gruß
Rena

PS: Dies natürlich nach deutschem Recht ... vom schweizer Rechtssystem hab ich so gar keine Ahnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich nehme mal an, dass Schweizer Rechtssystem wird nicht sooo grundverschieden zum deutschen sein ;)

Auf jeden Fall Danke, hab ich mir noch fast gedacht ;)
Also wenn ich das jetzt richtig sehe, darf ich nicht einmal einen einzelnen Frame eines Filmes meinem Freund zum Geburtstag schenken?
(Ja klar, vollkommen Unsinnig, nur so theoretisch :-D)
 
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