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The_S
Hallo zusammen,
ich habe eine Anfrage von einer Firma zwecks einer Softwareumsetzung erhalten, aber kein Gewerbe. Selbstverständlich möchte der Auftraggeber eine ordentliche Rechnung und ich nicht wegen Steuerhinterziehung Ärger vom Finanzamt bekommen. Jetzt habe ich gehört, dass ich einmalige Nebeneinkünfte mit der normalen Einkommenssteuererklärung verechnen, und eine einmalige Rechnung ausstellen kann.
Hat jemand dazu nähere Informationen bzw. nützliche Links?
Danke!
ich habe eine Anfrage von einer Firma zwecks einer Softwareumsetzung erhalten, aber kein Gewerbe. Selbstverständlich möchte der Auftraggeber eine ordentliche Rechnung und ich nicht wegen Steuerhinterziehung Ärger vom Finanzamt bekommen. Jetzt habe ich gehört, dass ich einmalige Nebeneinkünfte mit der normalen Einkommenssteuererklärung verechnen, und eine einmalige Rechnung ausstellen kann.
Hat jemand dazu nähere Informationen bzw. nützliche Links?
Danke!