DSGVO und Bankverbindung

EuroCent

Klappstuhl 2.0
Hallo zusammen,

ist es richtig dass seit der neuen DSGVO man keine Bankverbindung (IBAN) telefonisch durch gegeben darf?
Ich habe im DSGVO bisher nichts finden können die darauf verweist.

Als Ich meine IBAN telefonisch mitteilen wollte, hieß es ich muss es schriftlich machen.
Als Ich fragte seit wann, hieß es aufgrund der neuen DSGVO dürfen sie es nicht mehr Telefonisch entgegen nehmen.

Ist dies korrekt?
 
Ich habe mich jetzt mal kurz eingelesen, und hab da evnetuell was gefunden:
Du kannst deine Iban nur schriflich mitteilen da sie kontrolliern wollen,
a) das du der rechtsmäßige Besitzer bist
b) das du die benutzung der Iban genehmigst
c) das sie die Gehnemigung bei einer überprüfung vorlegen können

Ich garantiere für nichts, so hab ich das jedenfalls verstanden:)
 

Martin Schaefer

Administrator
Korrekt, dieser ganze DSGVO Mist ist unfassbar dämlich, von vorne bis hinten.

Rein rechtlich darf sich jemand von dir noch nichtmal bei einem Anruf die Telefonnummer notieren damit er dich zurückrufen kann. Sowas passiert aber in der Praxis ständig. Du rufst wo an, der/die zuständige Mitarbeiter(in) ist grad in Pause oder Meeting …. er/sie ruft Sie zurück. Geht rechtlich nicht mehr.

Dich darf noch nichtmal deine Autowerkstatt oder der bestellte Handwerker wegen Terminabsprache oder Rückmeldung anrufen, solange er keine schriftliche Genehmigung hat.

Unfassbarer Blödsinn ist das, völlig weltfremd und total am eigentlichen Grund der Gesetzgebung vorbeigeschossen.
 

EuroCent

Klappstuhl 2.0
@Martin Schaefer
Vollkommen recht hast Du.

Ich finde es einfach dermaßen Übertrieben.
Aber wie wir alle wissen sind wir Deutsche Egoistisch und haben es ja so gewollt.

Ich zwar nicht und viele andere auch nicht, aber wir werden nicht gefragt... :(
 

Fragenfrager

Erfahrenes Mitglied
Dröseln wir das mal auf:
* Die IBAN gehört zu den personenbezogenen Daten, daher gilt die DSGVO (@EuroCent: Das ist eine europäische VO, daher gilt sie nicht nur für Deutsche), es sei denn, die DSGVO gilt für die Gegenseite nicht (es gibt z.B. auch einen DSG-EKD, das Datenschutzgesetz der evangelischen Kirchen Deutschlands)
* Du bestimmst, an wen Du die IBAN weitergibst, die kann i.d.R. auch mündlich erfolgen
* Die Gegenseite muss verifizieren und dokumentieren, woher die Daten stammen und wie sie zugeordnet werden (Art. 5 Abs. 2 DS-GVO, Rechtschaffenheitspflicht) . Wenn sie daher nicht alle Telefonate aufzeichnen und an Deine Kundendaten hängen, dann ist es sinnvoll, wenn sie auf die Schriftform bestehen.