Hallo zusammen,
vielleicht ist jemand in diesem Forum juristisch bewandert und kann mir folgende Frage beantworten:
Welche/s Gesetzt/e (bitte auch wenn möglich entsprechende Paragraphen angeben) kann eine juristische Person (im konkreten Fall eine Religionsgemeinschaft) geltend machen, wenn eine private Person deren Namen als Domainnamen für ein an dieser juristischen Person kritikübendes Internetangebot nutzt?
Viele Grüße und Danke im Voraus wünscht,
Tom
vielleicht ist jemand in diesem Forum juristisch bewandert und kann mir folgende Frage beantworten:
Welche/s Gesetzt/e (bitte auch wenn möglich entsprechende Paragraphen angeben) kann eine juristische Person (im konkreten Fall eine Religionsgemeinschaft) geltend machen, wenn eine private Person deren Namen als Domainnamen für ein an dieser juristischen Person kritikübendes Internetangebot nutzt?
Viele Grüße und Danke im Voraus wünscht,
Tom