Datenbank Manager, muss ich fuer meine Arbeit haften?

exitboy

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

ich bin in einer recht grossen Firma als Datenbankmanager taetig. Zu meinen Aufgaben zaehlt unter anderem auch Datenzusammenfuehrung, Datenbereinigung, aber auch Adressfilterungen fuer Prospektversendungen.

Da ich mehrere Millionen Kundendatensaetze bearbeite, fallen selbstverstaendlich auch Kundenstammdatenaktualisierungen an.

Jetzt droht mir mein Chef damit, dass ich fuer meine Arbeit haftend gemacht werden koenne, wenn etwas schief ginge, oder ein Anbieter den ich zur Hilfe nehmen koennte Fehler macht.

Wie sieht hier die Lage aus? Kann ich wirklich fuer meine Arbeit haftend gemacht werden? Ich meine es geht hier um fast Millionenbetraege, gerade wenn und Kunden verklagen, weil sie zu unrecht Werbung bekommen koennten.

Wie sieht es aus, wenn ich aufgrund von Terminzusagen diese nicht einhalten kann und daraus dann gebuchte Werbeaktionen wie TV und Drucke nicht gesendet/verschickt werden koennen. Kann ich hierfuer auch zur Zahlung gezwungen werden?

Jeder Mensch macht mal Fehler, doch fuer das geringe Gehalt was ich bekomme, dafuer moechte ich sicher keine hunderttausen Euronen Schulden mitnehmen, wenn doch mal nen Fehler passiert...

Habt Ihr hier schon einmal Erfahrung gesammelt?

Lohnt sich in diesem Beruf eine Rechtsschutz, oder etwas anderes zur Absicherung? Fuer jeden Tipp bin ich dankbar.
 
Also ich bin Laie, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir mehrere Dinge:
Erstmal ist deine Firma für andere Firmen haftbar, wenn was schiefgeht, ich glaube nicht, dass man einzelne Mitarbeiter belangen kann. Für eine andere Firma ist deine Firma im Falle eines Falles der Ansprechpartner. Was dein Chef dann mit dir macht, steht auf einem anderen Blatt ;)
2.
Wenn du, wie du schon andeutest, wenig Gehalt kriegst, würd ich bei der Verantwortung vielleicht mal zum Chef gehen, dass er da ein bisschen was drauf legt.
3.
Ich würde mir an deiner Stelle aber zur Absicherung auf jeden Fall eine Rechtsschutzversicherung zulegen, sowas hilft ja nicht nur in diesem speziellen Fall.

Soweit meine Laienmeinung, hoffentlich hilft dir diese Einschätzung. Und bitte korrigier mich einer, wenn ich Stuss geschrieben habe ;)
 
Also,

dass Du dafür haften musst, halte ich für lächerlich. In Verträgen zwischen 2 Firm,en steht sicherlich der Hinweis "...haftbar ist Firma XY oder seine Erfüllungsgehilfen...".

Wenn Du in der Firma arbeitest, haftet natürlich die Firma und die hat in der Regel auch eine Rechtschutz für derartige Fälle. Wenn Du aber wiederum einen "Kumpel" hast, der Dich dabei unterstützt, wird es für Dich problematisch, da dieser sicherlich nicht in der Firma arbeitet. Wenn mein Chef mir sowas sagen würde, hätte ich nur ein müdes Lächeln für ihn...
 
Naja, ich glaub dein Chef ist da etwas übereifrig. Sofern du den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig anrichtest, gibt es für soetwas die Betriebshaftpflicht und du bist nicht haftbar...was aber nicht ausschliesst, dass er versucht, einen etwaigen Schadensersatz einzuklagen.
 
Gerade der Punkt mit den Vertraegen ist fuer mich einer der die ganze Sache interessant macht. Ich bin Projektleiter, also eigenverantwortlich fuer diese Arbeit. Somit schliesse ich die Vertraege und Unterschreibe auch Bedarfsanforderungen.

Wenn aber gerade ich in meiner Position mal einen Fehler machen sollte, z.B. eine Klausel uebersehe, oder eine Firma XY bei einen Dublettencheck Vertrag unterschreibe, der z.B. Kernelemente die bereinigt werden sollen nicht beinhaltet und dadurch dann z.B. 500.000 EUR Schaden entsteht, weil die Filterung weiterhin notwendig ist, dann kann doch meine Firma an mich herantreten und sagen, Herr XY, sie haben diese Vertraege geschlossen und gesagt, alles funktioniere wenn wir das machen ... Nun ist es nicht so, ich will dass sie fuer en Schaden haften und mir 500.000 zahlen.

Sicher ist das dann nen Fall fuer das Gericht, aber bestuende diese moeglichkeit nicht wirklich, dass die mich verklagen koennten und ich fuer diesen, jetzt erstmal rein fiktionalen fehler aufkommen soll? Bin noch relativ jung und moechte halt nur Vorsorgen ... und keinen Fehler machen, denn ich irgendwann einmal bereuen koennte ...

@Sven Mintel, die frage ist hier gerade, ab wann grob fahrlaessig eintritt. in dem oben geschilderten fall wuerde ich schon sagen, es waere grob fahrlaessig, wenn ich etwas sehen haette koennen und sehen haette muesse, es aber nicht gesehen habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

Neue Beiträge

Zurück