Beschäftigungszeit bei BAT Ost

martinpriebe

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

ich habe eine Frage zum Begriff "Beschäftigungszeit".

wie ist dieser Definiert beim BAT-Ost Tarif.

Gilt hier die Ausbildungszeit auch mit rein oder erst ab dem Zeitpunkt ab dem man übernommen wurde ?


danke im vorraus
Martin
 
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 02.12.1999 (NJW 2000, 1355) festgestellt, dass eine Ausbildungszeit beim selben Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anzurechnen ist. Mit Bezug auf § 19 BAT-O gilt dies mit der Einschränkung, dass nur die nach Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegte Ausbildungs- oder Arbeitszeit als Beschäftigungszeit anzurechnen ist.

Die Ausbildungszeit muss dementsprechend als Beschäftigungszeit berücksichtigt werden, soweit sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres geleistet wurde. Ausnahmen gibt es in Einzelfällen nach den Übergangsvorschriften und für bestimmte Beamte.
 
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