Auftragserteilung, Auftragsende, was zählt bei der Steuererklärung?

rythms

Mitglied
Hallo liebe Forenmitglieder,
da ich mich letztes Jahr als Selbständiger gemeldet habe, muss ich dieses Jahr meine erste Steuererklärung abgeben.
Da ich zwei Projekte schon 2005 begonnen habe, aber erst im neuen Jahr abgeschlossen habe, frage ich mich, in welches Geschäftsjahr die Einkünfte dieser Projekte gehören.

Da ich noch ein wenig Freiraum habe, würde ich sie gerne noch in der jetzigen steuererklärung mit angeben, damit Sie meine Einkommensgrenze im nächsten Jahr nicht unnötig belasten (Ich muss darauf achten nicht zuviel einzunehmen, da sonst mein Kindergeld gestrichen wird).
 

chmee

verstaubtes inventar
Premium-User
Wenn das Geld schriftlich fixiert auf Deinem Konto gelandet ist, d.h. auf dem Kontoauszug sichtbar wird. Die FA-Beamten gehen doch nach Kontoaus- und Eingängen, die interessiert nicht der Beginn einer Arbeit.
Hat also der Job im Dezember begonnen, und das Geld wurde jetzt überwiesen, ist das Geld auch im aktuellen Jahr, also jetzt, als Einnahme zu verbuchen.

Gab es eine Vorauszahlung bei Auftragabschluß, so ist diese in jenem Jahr, also im Letzten zu verbuchen.

mfg chmee
 
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Rena Hermann

Erfahrenes Mitglied
Es sei denn, da wäre was mit Abgrenzungen zu machen, wenn man denn will/darf (oder
muss je nach Buchhaltungsveranlagung? Keine Ahnung ...).
Also Leistung in X und Y erbracht, Zahlung in Y ... welcher Teil der Zahlung betrifft Zeitraum X.

Aber das wäre dann eher eine Frage an einen Steuerberater.

Gruß
Rena
 
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