Arbeitsrecht

celloman

Erfahrenes Mitglied
Hallo

Mal ne frage!!

wenn mann unter der woche also jede woche einen Tag frei hat, sagen wir am Mi.
und ich möchte für Do. und Fr. Urlaub nehmen.Dann habe ich doch teoretisch drei Tage frei.
Doch der Arbeitgeber meint, wenn ich zwei Tage Urlaub am kommende Woche nehme entfätt der freier Tag.

1Freier Tag + 2 Urlaustage machen drei Tage!! ODER?

Kann Mir jemand ein Paragraph nennen das dies nicht sein kann.

Bitte um Meldung.

MFG
 
Natürlich hast du dann 3 Tage frei! Wenn du dir die beiden Tae frei nimmst, wirkt sich das doch nicht auf den Mittwoch aus.:suspekt:

Einen Paragraph kann ich dir jedoch leider nicht nennen.
 
Hai,

Paragraphen hab ich auch nicht zur Hand. Such evtl. mal bei Wiki unter Bundesurlaubsgesetz, ob du von da weiter kommst.
Generell sollten abweichende Regelungen im Tarifvertrag geregelt sein, also Branchenabhängig.
Wenn du statt 5 Tagen die Woche nur 4 arbeitest, solltest du auch einen verringerten Urlaubsanspruch haben. Das sollte dazu führen, daß der Mittwoch immer frei ist auch im Urlaubsfall. Hast du den gleichen Urlaubsanspruch wie ein KollegIn mit einer 5 Tage Woche, musst du sicherlich den Mittwoch auch frei nehmen.
Das ganze ist sicherlich auch abhängig von den geleisteten IRWAZ. (individuellen Regelmässigen Wöchentlichen Arbeitszeit)

Ciao Stefan
 

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