Anime-Otaku
Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe vor eine App zu verkaufen. Noch erwarte ich nicht wirklich Gewinn, wenn überhaupt 2 stellig. Aktuell sehe ich es auch mehr als Hobby, da ich hauptberuflich Vollzeit-Softwareentwickler in Festanstellung bin. ( wohne/arbeite in Deutschland).
Im Google Market / Play / Markt heißt es ja, dass der Entwickler selbst für die Steuer verantwortlich ist. Ist das bei anderen Markets auch so?
Was heißt das für Verkäufe in die EU?
Was heißt das für Verkäufe in das EU-Ausland?
Was ich bisher glaube zu verstehen:
Für EU-Verkäufe:
Ein Gewerbe muss ich erst anmelden, wenn ich regelmäßig etwas verkaufe. Steuern muss ich dann erst abführen, wenn die Einnahmen über 410 Euro(pro Jahr) sind(-Paragraf 46 Einkommensteuergesetz). Das kann ich dann auf der Steuererklärung bei Einnahmeüberschuss angeben.
Wenn doch regelmäßig Gewinn zu erwarten ist, dann melde ich ein Unternehmen mit Kleinunternehmerregelung an(um Verwaltung einfach zu halten). Dann darf ich keine Umsatzsteuer (Mwst) verlangen da ich nicht Umsatzsteuerpflichtig bin. Wenn ich es doch wäre müsste ich viel Papierkram machen und Mehrwertsteuer verlangen, kann dafür aber Dinge für meine Firma die Umsatzsteuer (Mwst) zurückholen.
Für Nicht-Eu-Verkäufe:
Hier muss ich leider annehmen, dass man in dem jeweiligen Land die Steuer abführen muss bzw. deren Recht geltend ist? Oder hängt das davon ab, in welchem Land ich lebe? Oder gibt es da Abkommen mit der EU?
Klar, wo kein Kläger ist kein Richter, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und ich will noch in anderen Ländern Urlaub machen können ohne als Steuerhinterzieher eingebuchtet zu werden.
ich habe vor eine App zu verkaufen. Noch erwarte ich nicht wirklich Gewinn, wenn überhaupt 2 stellig. Aktuell sehe ich es auch mehr als Hobby, da ich hauptberuflich Vollzeit-Softwareentwickler in Festanstellung bin. ( wohne/arbeite in Deutschland).
Im Google Market / Play / Markt heißt es ja, dass der Entwickler selbst für die Steuer verantwortlich ist. Ist das bei anderen Markets auch so?
Was heißt das für Verkäufe in die EU?
Was heißt das für Verkäufe in das EU-Ausland?
Was ich bisher glaube zu verstehen:
Für EU-Verkäufe:
Ein Gewerbe muss ich erst anmelden, wenn ich regelmäßig etwas verkaufe. Steuern muss ich dann erst abführen, wenn die Einnahmen über 410 Euro(pro Jahr) sind(-Paragraf 46 Einkommensteuergesetz). Das kann ich dann auf der Steuererklärung bei Einnahmeüberschuss angeben.
Wenn doch regelmäßig Gewinn zu erwarten ist, dann melde ich ein Unternehmen mit Kleinunternehmerregelung an(um Verwaltung einfach zu halten). Dann darf ich keine Umsatzsteuer (Mwst) verlangen da ich nicht Umsatzsteuerpflichtig bin. Wenn ich es doch wäre müsste ich viel Papierkram machen und Mehrwertsteuer verlangen, kann dafür aber Dinge für meine Firma die Umsatzsteuer (Mwst) zurückholen.
Für Nicht-Eu-Verkäufe:
Hier muss ich leider annehmen, dass man in dem jeweiligen Land die Steuer abführen muss bzw. deren Recht geltend ist? Oder hängt das davon ab, in welchem Land ich lebe? Oder gibt es da Abkommen mit der EU?
Klar, wo kein Kläger ist kein Richter, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und ich will noch in anderen Ländern Urlaub machen können ohne als Steuerhinterzieher eingebuchtet zu werden.