Android und Steuern für Verkäufe in In- und Ausland

Anime-Otaku

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe vor eine App zu verkaufen. Noch erwarte ich nicht wirklich Gewinn, wenn überhaupt 2 stellig. Aktuell sehe ich es auch mehr als Hobby, da ich hauptberuflich Vollzeit-Softwareentwickler in Festanstellung bin. ( wohne/arbeite in Deutschland).

Im Google Market / Play / Markt heißt es ja, dass der Entwickler selbst für die Steuer verantwortlich ist. Ist das bei anderen Markets auch so?

Was heißt das für Verkäufe in die EU?

Was heißt das für Verkäufe in das EU-Ausland?

Was ich bisher glaube zu verstehen:
Für EU-Verkäufe:
Ein Gewerbe muss ich erst anmelden, wenn ich regelmäßig etwas verkaufe. Steuern muss ich dann erst abführen, wenn die Einnahmen über 410 Euro(pro Jahr) sind(-Paragraf 46 Einkommensteuergesetz). Das kann ich dann auf der Steuererklärung bei Einnahmeüberschuss angeben.
Wenn doch regelmäßig Gewinn zu erwarten ist, dann melde ich ein Unternehmen mit Kleinunternehmerregelung an(um Verwaltung einfach zu halten). Dann darf ich keine Umsatzsteuer (Mwst) verlangen da ich nicht Umsatzsteuerpflichtig bin. Wenn ich es doch wäre müsste ich viel Papierkram machen und Mehrwertsteuer verlangen, kann dafür aber Dinge für meine Firma die Umsatzsteuer (Mwst) zurückholen.

Für Nicht-Eu-Verkäufe:
Hier muss ich leider annehmen, dass man in dem jeweiligen Land die Steuer abführen muss bzw. deren Recht geltend ist? Oder hängt das davon ab, in welchem Land ich lebe? Oder gibt es da Abkommen mit der EU?
Klar, wo kein Kläger ist kein Richter, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und ich will noch in anderen Ländern Urlaub machen können ohne als Steuerhinterzieher eingebuchtet zu werden.
 

sheel

I love Asm
Hi

Im Google Market / Play / Markt heißt es ja, dass der Entwickler selbst für die Steuer verantwortlich ist. Ist das bei anderen Markets auch so?
Ziemlich sicher. Das alles unter Google läuft und für alle Kunden/Verkäufer
die Buchhaltung übernommen wird...kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

Was ich bisher glaube zu verstehen:
Für EU-Verkäufe:
Ein Gewerbe muss ich erst anmelden, wenn ich regelmäßig etwas verkaufe. Steuern muss ich dann erst abführen, wenn die Einnahmen über 410 Euro(pro Jahr) sind(-Paragraf 46 Einkommensteuergesetz).
ESt ist zwar nicht alles, aber bei zweistelligen Beträgen im Jahr......

Wenn doch regelmäßig Gewinn zu erwarten ist, dann melde ich ein Unternehmen mit Kleinunternehmerregelung an(um Verwaltung einfach zu halten). Dann darf ich keine Umsatzsteuer (Mwst) verlangen da ich nicht Umsatzsteuerpflichtig bin. Wenn ich es doch wäre müsste ich viel Papierkram machen und Mehrwertsteuer verlangen, kann dafür aber Dinge für meine Firma die Umsatzsteuer (Mwst) zurückholen.
Alles richtig verstanden. Etwas mehr dazu:

Ja, ein Kleingewerbe hat verwaltungsmä0ig und/oder finanziell Vorteile.
Der "Nachteil" dran ist dann eben eine Grenze für Gewinn/Umsatz.
Dürfte mit einer App aber eher schwer erreichbar sein.

Wenn man will, kann man das Kleingw. auch mit der ganzen Umsatzsteuersache machen
(muss bei der Anmeldung entschieden werden).
Aber man hat eben die Wahl, anders als bei den "größeren" Gewerbeformen.
Verwaltungsaufwand wird jedenfalls größer.

Und den Kunden mehr Geld abnehmen, um sich Computerzeug billiger kaufen zu können,
hört sich anfangs vielleicht gut an, aber verringert die Kundenanzahl und damit den Gewinn.
Oder: man bleibt nach außen beim gleichen Preis und zweigt intern die Ust ab -> trotz Einkaufsverbilligung ein Verlust.
Hilft nur dann, wenn man mehr zahlt als einnimmt, das ist dann aber insgesamt Verlust.

Noch zwei Szenarien:
a) Wenn man auf die Idee kommt, sein Kleingewerbe mit Ust durch den Hauptberuf zu sponsern:
Also viel mehr kaufen, als man durch die Apps einnimmt, das Ust-frei weil Gewerbe,
und mit dem Gehalt vom Hauptberuf bezahlen.
Das geht nicht gut. Aus (Gewerbe-)Sicht vom Finanzamt zahlst du Summen,
die du nie eingenommen hast und daher auch nicht haben kannst.
Weil sich in so einer Situation ein Verlust für den Staat ergibt,
wird dann irgendwann mal nachgefragt, woher man eigentlich so viel Geld hat...

b) Zu "Ust=höherer Preis -> aber verringert die Kundenanzahl und damit den Gewinn"
Es gibt auch den Fall, dass ein Kunde eher bei einem Mit-Ust-Verkäufer kauft, weil das für ihn offizieller/seriöser... ausschaut. Dürfte aber nicht all zu oft vorkommen,

Papierkram: Muss auch ohne Ust gemacht werden, nur weniger als mit.

Für Nicht-Eu-Verkäufe:
Hier muss ich leider annehmen, dass man in dem jeweiligen Land die Steuer abführen muss bzw. deren Recht geltend ist?
Ja.

Das alles hier ist wie immer keine verbindliche Rechtsberatung, das dürfen nur Steuerberater etc.

Gruß
 

Anime-Otaku

Erfahrenes Mitglied
Vielen Dank für die Ausführliche Antwort.
Weißt du oder jemand anderes, wie das im besonderen beim Verkauf zu den Nicht-EU Ländern aussieht mit den Steuern? Also kann man das mit einem vertretbaren Aufwand machen? Gibts da vielleicht ein Abkommen mit der EU?
Ich denke dabei besonders an den großen US-Markt.
 

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