Als Privatperson Dienstleistung anbieten

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Erfahrenes Mitglied
Hallo,

ist es möglich als Privatperson eine Dienstleistung an zu bieten ohne dafür ein Gewerbe anmelden zu müssen.

Konkret geht es darum eine Homepage an zu fertigen. Hat jemand Erfahrung oder sonst etwas das Nennenswertes in diesem Bereich ist?

lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie hast du dir es de genau vorgestellt?

Sofern du nicht im Monat über die 100€uro Marke hinaus springst brauchst du dafür kein Gewerbe anmelden
 
Mit 100€ im Monat hat das eher weniger zu tuhen, als damit dass es hier zB eine einmalige Sache ist.

Nebenbei auch bei 100€ im Monat muss man Gewerbe anmelden und am Ende des Jahres die Steuer machen. Aufkunft die ich persönlich vom Gewerbeamt so bekommen habe.
Das einzige wofür die Geldmenge interessant ist, ist ob man Steuern abdrücken muss oder nicht.
 
Mit 100€ im Monat hat das eher weniger zu tuhen, als damit dass es hier zB eine einmalige Sache ist.

Nebenbei auch bei 100€ im Monat muss man Gewerbe anmelden und am Ende des Jahres die Steuer machen. Aufkunft die ich persönlich vom Gewerbeamt so bekommen habe.
Das einzige wofür die Geldmenge interessant ist, ist ob man Steuern abdrücken muss oder nicht.

Ich hab ein Gewerbe und mir wurde selbst über das Finanzamt gesagt das bis zu 100€uro kein Gewerbeanmeldung erforderlich ist...

Aber um auf nummer sicher zu gehen ist es echt ratsam da selbst mal anzurufen ^^
 
Also wenn du die Webseite Privat erstellst und du dich mit dem Unternehmen auf eine "Kostenlose - HILFE - Zuarbeit" einigt, brauchst du dir keine Sorgen um das FA machen.

Wie ihr das entgeld dann regelt ist eine andere Sache. Wenn er dir dafür einen Neuen Computer schenkt - exakt SCHENKT - ist es kein einkommen.

Wirst du dafür aber Bezahlt und es ist eine einmalige sache ist auch kein Gewerbe nötig. Jedoch solltest du diese einnahmen spätestens bei deiner Einkomssteuererlkärung nicht unterschlagen.

Vllt. ist das noch nicht genau eine Punktlandung was ich schrieb aber es kommt der Realität sehr nah...
 
Auf meine Anfrage beim Finanzamt erhielt ich die Antwort, dass für gelegendliche Dienstleistungen kein Gewerbeschein erforderlich ist. Allerdings müssen die Einnahmen bei der Einkommensteuererklärung mit angegeben werden. Es kann dann aber keine Vorsteuer abgezogen werden.
Regelungen für Arbeitslose
Auch als Arbeitsloser hat man die Möglichkeit, eine Dienstleistung oder Minijob auszuüben. Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe ist jedoch, dass der wöchentliche Arbeitseinsatz unter 15 Stunden liegt.
Wenn die Einnahmen monatlich unter € 100,- bleiben, führt dies nicht zu einer Kürzung des Leistungsanspruchs.
Übrigens sehr gute Portale um private Dienstleistung, Nebenjobs etc. im Internet anzubieten sind http://www.procy.de und http://www.merkeldirdas.de. Da habe ich super Erfahrungen gemacht.
 
Hi ich interessire mich auch gerade für das Thema..

Ich habe für meinen Sportverein eine Internetanwendung geschrieben.
Würde diese nun gerne auch anderen Vereinen zu Verfügung stellen, dabei aber nichr leer ausgehen.

Ich würde dafür nen Server hosten und das dann jeweils ordner einrichten für jeden Verein so wie mysql datenbanken und der Verein kann dann über die Adresse drauf zugreifen.

Was mich hauptsächlich interessiert wie die rechtliche Lage aussieht.
Brauche ich nen Gewerbeschein?
Muss ich Steuernzahlen?
Muss ich meinem Arbeitgeber etwas mitteilen?
evtl noch andere Fragen über die ich mir Gedanken machen muss?

Zu meiner Person:
Ich bin Auszubildender und lerne Fachinformatiker Systemintegration bei einem Automobilzulieferer und komme ins 3. Lehrjahr (bis jetzt muss ich keine Lohnsteuerzahlen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi zusammen...

Also die Nachfrage beim zuständigen Gewerbeamt ist der sicherste Weg eine fundierte und natürlich schriftlich verbindliche Aussgae zu bekommen. Auch das Finanzamt hilft bei unklaren Fällen weiter.

Grundsätzlich besteht bei unregelmäßigen (ja ich weiß, das ist eine schwammige Formulierung) Arbeiten die Möglichkeit, das ganze als Rechnung von Privat zu deklarieren. D.h. Klassiche Rechnung schreiben (Vorgaben für eine ordentliche Rechnung siehe WIKI) aber keine MwSt. auszuweisen sondern einen Endbetrag aufführen.

Solange das Ziel einer solchen Tätigkeit nicht der regelmäßige Zuverdienst mit gewerblicher Absicht ist, wird dann einfach bei der Einkommenssteuer das ganze angegeben und entsprechend des Steuersatzes versteuert (keine Ahnung, ob es da nen Freibetrag gibt).

Im Grunde ist das ja nichts anderes, als der Verkauf eines alten Möbelstückes von Privat an X.

Vergleichbar mit den Disskussionen ab wann man bei EBAY ein privater bzw. gewerblicher Verkäufer ist.

Also am besten Maximale Gesamtbeträge bzw. max. Kundenanzahl pro Jahr beim Gewerbe- bzw. Finanzamt nachfragen...

Mike
 

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