Sudabeh
Mitglied
Die Inkassogebühren sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig aber es ist erlaubt Diese zu verlangen
Ich habe 2 jahre bei Acoreus gearbeitet und kann hier folgende Vorgehensweise empfehlen mit welcher ich ebenfalls bisher gut gefahren bin :
Einschreiben an acoreus
http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongeb%FChren.html
Ich habe 2 jahre bei Acoreus gearbeitet und kann hier folgende Vorgehensweise empfehlen mit welcher ich ebenfalls bisher gut gefahren bin :
Einschreiben an acoreus
Mehr Infos hier :Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."
Trotz dieses Sachverhaltes habe ich heute unter Vorbehalt den Betrag von xx.xx € (die Verbindungsentgelte die eingefordert werden) zweckgebunden zur Verrechnung mit HF auf Ihr Konto überwiesen
http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongeb%FChren.html