Dr Dau
ich wisch hier durch
Korrekt.Aber nur auf dem acoreus Papier - ob vor Gericht durchsetzungsfähig steht auf einem anderen Blatt..
Aber die Sache hat ja auch nur ein Ziel:
Damit versucht das Inkassobüro den Gläubiger dochnoch zur Zahlung zu bewegen.
Schliesslich könnte dieser ja irgendwann klein beigeben, weil er Angst vor den immer höher werdenen Kosten bekommt.
Ob internes oder externes Inkasso spielt weniger eine Rolle.Mir persönlich ist da übrigens keine einzige erfolgreiche Klage expl wg Inkassogebühren eines extern beauftragten IBs bekannt.
Lediglich z.b einige Stromversorger welche über eine eigene Inkassoabteilung verfügen klagen erfolgreich Inkassogebühren ein
Es gibt ja auch seriöse (externe) Inkassounternehmen.
Allerdinsg habe ich irgendwie im Hinterkopf dass man dafür zu sorgen hat dass ein unnötiger Schaden zu verhindern ist.
Ein Inkasso, welches mehrfach erfolglos zur Zahlung auffordert, könnte also auf den (mehrfachen) Kosten sitzen bleiben.
Wenn Rechnungen, Mahnungen und Inkassobriefe bisher nicht beachtet wurden, wird der Schuldner auch weiterhin nicht zahlen..... oder ist bereits verstorben (solche Fälle soll es ja auch geben, ohne dass der Gläubiger etwas vom Tod weiss
Da ist er, unabhängig vom Gläubiger und/oder den Umständen, nicht der Erste.Der TE ist mit der mehrmaligen Einforderung des Prüfprotokolls ( gem Posting im anderen Forum) ohnehin aus dem Schneider
Man darf es aber nicht verallgemeinern, denn selbst wenn es vor Gericht gelandet ist/wäre, können Richter ja auch unterschiedlicher Meinung sein.
Genug Beispiele gibt es ja..... nicht ohne Grund landen viele Dinge irgendwann z.B. vor dem BGH..... noch deutlicher wird es beim BSG (z.B. beim Thema Hartz4).