Produktverkaufer, jemand anderen fuer dich verkaufen lassen

Ich habe gelesen das es sowas wie anonyme Gewerbe Anmeldungen gibt wo ein Rechtsanwalt dich zu 98% anonym vertritt, ich muss aber noch etwas mehr ueber das Thema lesen.
 
Also auf 450€ Basis bist du so gesehen nicht "eingestellt" im eigentlichen Sinne!

Ich würde mich an deiner Stelle aber trotzdem mal informieren was du machen musst um ein Gewerbe anzumelden. Normalerweise gehst du zum Rathaus und holst dir einen entsprechenden Antrag. Diesen füllst du aus und gibst in wieder ab, das war es dann schon (Ok, etwas kurz gehalten).

Du kannst dich ja zum Beispiel auch mal bei der örtlichen IHK beraten lassen!

Von einer anonymen Gewerbeanmeldung habe ich noch nie was gehört, lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
Nur eines dürfte sicher sein: ein Anwalt macht das nicht umsonst. Ihm ist es auch egal ob du im Monat ein Programm, 5 Programme oder gar keines verkaufst. Er will sein Geld sicher trotzdem!
 
Keine Ahnung um was für ein Programm es sich handelt und ob es mehr im privaten Bereich eingesetzt wird oder ob du damit eine bestimmte Personengruppe ansprechen willst die es für "geschäftliche" Zwecke benützen würde.

Wenn es ein Programm ist, das quasi jeder brauchen kann, dann würde ich es vielleicht erstmal kostenlos im Freundes- und Bekanntenkreis verteilen und da auf Reaktionen warten.

Es würde helfen Fehler zu finden, es würde zeigen wie verständlich es in der Bedienung ist und es würde zeigen wie es beim "Kunden" ankommt.

Je nachdem wie die Reaktionen ausfallen kannst du dann entscheiden, ob sich der Aufwand lohnt das du ein Gewerbe anmeldest oder nicht. Wenn du aber Geld damit verdienen möchtest, dann melde es an und arbeite auf eigene Rechnung.

Schau zum Beispiel mal hier oder hier, oder hier, .... Habe mir das nicht alles durchgelesen (weil ich leider keinen Bedarf daran habe) aber für dich könnte es ja vielleicht interessant sein was dort geschrieben steht.
 
Vor einigen Jahren hatte ich schon mal ein Gewerbe, ich weis eigentlich schon ein bisjen wie das geht, aber hier wo ich jetzt wohne sind andere Regeln als in Deutschland usw. ich habe mir das schon alles bisjen hier angekuckt und die machen das hier einen nicht so einfach.
 
Ok, ich wußte nicht das wir uns über ein anderes Land unterhalten. Da wird es dann schwer etwas zu sagen wenn man nicht einmal weiß von welchem Land du redest.

Wenn es bei dir so schwer ist ein Gewerbe zu betreiben oder eben wieder abzumelden, würde ich erst recht erst mit Freunden und Bekannten einen Test machen.
 
Freunde und Bekannte benutzen mein Programm nicht.
Dies ist ein Tool das fuer Finanzmarkthandel benutzt werden kann.
Es soll die Arbeit erleichtern, es soll Handelssignale an deine Emailadresse senden damit du nicht selbst die ganze Zeit vor dem PC nutzlos Charts anschauen must.
Es gibt natuerlich auch viele andere aehnliche Programme schon, aber so ist das bei allen Bereichen.
Ich weis nicht wieviel Leute Interesse haben werden, vielleicht verkaufe ich nur 1-2 oder wenns besser laeuft mehr.
Aber sobald mein Programm fertig ist werde ich mich nochmal genauer informieren, ich will es auch professionell aussehen lassen und nicht unbedingt bei ebay auf einer billigen Seite vermarkten sondern am liebsten was brauchbares Kundenfreundliches informatives gestalten und gesetzlich auch keine Probleme bekommen. Naja mal kucken da hilft nur richtig informieren. Vielleicht kann ich ja zum starten erst mal 1-2 Stueck so privat irgendwo verkaufen und dann weiter kucken.
 
Ach stimmt du warst ja der "Aktienhändler" (nicht böse gemeint)!!

Bei so einem Programm würde ich erst recht nach freiwilligen Testern suchen. Wenn du das Programm verkaufst und dann geht beim Handel was schief könnte das böse Folgen haben.

Es gibt doch sicher ein Forum o.ä. wo es um dieses Thema geht. Wenn du der Meinung bist das Programm ist einsatzbereit, dann melde dich dort und suche nach ein paar Interessenten.

Aber selbst wenn du das Programm dann kostenlos weiter gibst, würde ich dir raten dich an einen Anwalt zu wenden der dir einen Nutzungsvertrag aufsetzt.
 
Zurück