Recht: Wann ist eine Kopie eine Raubkopie

Hafke

Mitglied
Moinsen,

ich verstehs immernoch nicht und ich bin bestimmt nicht der einzige (hoffe ich :rolleyes: ) ...

Ich hab mich jetzt durch einige Rechtsseiten gelesen und folgendes behalten, jetz würde ich gern wissen ob das stimmt was ich weis :rolleyes:

Bitte diskutiert nicht über das Thema, sondern korrigiert meine Feststellungen.

Alles was kopiert wird ist Original und legal gekauft worden.

Musik: CD's dürfen bis zu 7 mal kopiert und im engsten Familienkreis verwendet werden. Außerdem darf ein Kopierschutz nicht umgangen werden. (Also privat (Geschwister, Eltern), nicht verkaufen und Lied abspielen und mit dem Mikro aufnehmen)

Filme: Mitschnitte aus dem Fernsehen erlaubt. Private kopien unendlich viele erlaubt. Nicht verkaufen. (Darf man Filme runterladen, die im Fernsehen laufen? Darf man DVD's ausleihen und kopieren, wenn die der Film im Fernsehen läuft?)

Software: Je PC eine CD. Sicherheitskopie erlaubt. (Wenn ich mir ein Spiel kaufe und mein Bruder möchte es auch spielen, muss ich es erst wieder deinstallieren bevor er es installieren darf? Darf ich meine Spiele mit Virtuellen CD's oder Cracks spielen um die cd's zu schonen?)

Danke schonmal.
 
Hafke hat gesagt.:
Musik: CD's dürfen bis zu 7 mal kopiert und im engsten Familienkreis verwendet werden.
Die Zahl ist in manchen Quellen willkürlich gewählt, also nicht wirklkich
aussagekräftig und schon gar nicht rechtsgültig.

Die Weitergabe an sich ist generell verboten weil du mit dem Kauf kein
Verbreitungsrecht erwirbst. Im Gegensatz dazu wird die eine oder andere
weitergegebene Kopie in bestimmten Urteilen und hier und da und in
bestimmten Fällen "geduldet", ist jedoch kein Rechtsanspruch.
Wenn es hart auf hart kommt, entscheidet ein weiteres Gericht bzw.
die "Klasse" deines Anwalts.

Gesetzlich definitiv festgeschrieben ist diesbezüglich nichts, nicht mal die
Weitergabe einer Kopie an den allerbesten Freund oder an den Bruder.
Das deutsche Recht ist kein Präzedenzrecht, d.h. jedes Gericht kann
anders, auch entgegen früheren Urteilen, unabhängig entscheiden.

Außerdem darf ein Kopierschutz nicht umgangen werden.
Das ist definitiv so - auch in o.g. Fall.

Filme: Mitschnitte aus dem Fernsehen erlaubt.
Ja - unter den selben Richtlinien wie oben.
Für dich selbst ja - was die Weitergabe im privaten Kreis betrifft gelten die oben genannten
Rahmenbedingungen. Öffentliche Verbreitung und Verkauf stehen ja eh außer Frage.

Darf man Filme runterladen, die im Fernsehen laufen? Darf man DVD's ausleihen und kopieren, wenn die der Film im Fernsehen läuft?
Nein ... die private Aufnahme bezieht sich ausschließlich auf von Sendern
ausgestrahltem Material zum _Sendezeitpunkt_.

Software: Je PC eine CD. Sicherheitskopie erlaubt. (Wenn ich mir ein Spiel kaufe und mein Bruder möchte es auch spielen, muss ich es erst wieder deinstallieren bevor er es installieren darf?
Ja so ist es "normalerweise", es sei denn, die Lizenzbedingungen des
Herstellers sagen was anderes bzw. es _gelten_ diese und nur die, auch wenn
andere Denkweisen oder Bestimmungen anderer Hersteller anders lauten.
Was genau Sache ist, ist pro Softwarehersteller also in dessen jeweiligen
Lizenzbestimmungen nachzulesen.

Abweichendes Beispiel - meist eine Ausnahme: Die Installation ist auf einem
Zweitrechner erlaubt sofern der Benutzer desselben ebenfalls Hauptnutzer der
Lizenz ist und den Zweitrechner mit der Software nicht zum gleichen Zeitpunkt wie
den ersten, also beide Installationen nicht gleichzeitig betreibt.
So z.B. Flash ab Version MX 2004 aber eben auch nur von diesem Hersteller für
diese Version - das kann also von Software zu Software anders sein ... muss man
in den Lizenzbedingungen nachlesen.
Darf ich meine Spiele mit Virtuellen CD's oder Cracks spielen um die cd's zu schonen?
Keine Ahnung ... wobei das ja kaum nötig sein wird, da du
für dich eine Sicherungskopie deiner lizenzierten CD haben darfst.
Damit würde ich spielen und wenn die "durch" ist, schnippelst sie klein
und erstellst dir von der originalen eine neue.
Falls das Original kopiergeschützt ist (s.o.) würde ich so oder so und auch
bezüglich dieser Problematik beim Hersteller nachfragen.

Gruß
Rena

PS: Natürlich und wie immer - keine Rechtsberatung, nur persönliches "Halbwissen". ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Rena Hermann hat gesagt.:
Keine Ahnung ... wobei das ja kaum nötig sein wird, da du
für dich eine Sicherungskopie deiner lizenzierten CD haben darfst.
Damit würde ich spielen und wenn die "durch" ist, schnippelst sie klein
und erstellst dir von der originalen eine neue.

Das ist leider nich so. Soweit ich weis darf nur die Original CD benutzt werden, falls diese kaputt geht kann auf die Sicherungskopie zurück gegriffen werden.

mfg
möp
 
Lied abspielen und mit dem Mikro aufnehmen

Das ist erlaubt, da es sich hier um eine analoge Aufnahme handelt. Wie früher, als Du 2 Kasetten überspielt hast. Du darfst lediglich den Kopierschutz nicht umgehen, was Du in dem Fall aber ja auch nicht machst.

Zum Thema Programme "Cracken":
Das ist meines Wissens nach immer illegal, auch wenn Dir das original gehört. Das kommt nämlcih in etwa dem gleich, als wenn Du nen Kopierschutz einer Audio-CD umgehst.
 
Hafke hat gesagt.:
Außerdem darf ein Kopierschutz nicht umgangen werden.
Da frage ich mich immer, was ist ein Kopierschutz? Ich meine, mir ist noch keine CD untergekommen, die ich unter Linux/BSD nicht haette brennen koennen. Das ist dann doch kein Kopierschutz, oder? :confused: Hajo, ich muss sagen, so recht durchblicken tu ich da auch nicht. Allerdings tangiert mich die ganze Sache auch ehr maessig, da ich als nicht-Windowsler weder ein Interesse an PC-Spielen, nicht-quelloffener Software oder aehnlichem habe und mir Musik lieber auf CDs kaufen als runterlade. :)
 
Wenn man eine CD brennen will, dann findet man schon einen Weg, es ist nur dann u.U. nicht mehr legal.

Wenn auf der CD steht, dass diese einen Kopierschutz enthält, dann würde ich sagen, dass es nicht legal ist davon eine Kopie zu erstellen. Nur weil Du ein System verwendest, unter dem der Kopierschutz nicht funktioniert, wird die Kopie ja nicht gleich legal...

Ich glaube mal irgendwo gelesen zu haben, dass ein Kopierschutz auch in erster Linie aufzeigen soll: Dieses Medium darf nicht kopiert werden. Damit stellt der Hersteller klar, dass um das Medium zu kopieren, man "bewusst" den Kopierschutz umgehen muss, und somit davon Kenntnis hatte, dass eine Kopie verboten ist. Jetzt kann man sich natürlich die Frage stellen, wann etwas "bewusst" ist, aber wie heißt es so schön: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Also: Wenn auf der CD kein Hinweis zu erkennen ist, dass ein Kopierschutz vorhanden ist, und Du die CD mit einem "normalen" Programm (z.B. Nero) brennst, wird man Dir wohl nicht unterstellen können, dass Du wusstest, dass sich auf der CD ein Kopierschutz befand.
Im Zweifel kann man die CD ja noch Analog auslesen...das ist meines Wissens nach nämlich ohnehin vollkommen legal.
 
Hm, also ich muss sagen, dass mich das nicht ganz ueberzeugt. Erstmal halte ich den Kopierschutz fuer eine Einschraenkung meiner Rechte; daruberhinaus bin ich mir sicher, dass es dem Hersteller nicht um diese Art praevention geht, denn sonst wuerde er das Kopierschutz-Logo gross und bunt draudrucken, nicht klein und in aehnlichen Farben wie der Hintergrund...?
 
Mir ist noch was eingefallen: Darf ich Musik oder Programme auf mehrer, eigene PC's kopieren / installieren und hören / verwenden, wenn nur ich auf diesen PC zugriff habe.

Zu Spielen: Cracks sind verboten. Genau wie sogenannte "Mini-Images" der Original CD / DVD. Da diese den Programminhalt verändern bzw. der Programminhalt (CD / DVD Inhalt) verändert wurde. Zur Frage: Darf man normale Images der CD's machen? Es geht nicht wirklich um Schonung der CD's da Sicherheitskopien erlaubt sind, sondern vielmehr um die Lästigkeit der CD-Wechslung :D
 
Zum Thema Kopierschutz:
Ich hab bisher jede CD brennen können. Es kam zwar die Meldung kopiergeschützt, aber NERO hat es dennoch getan, ohna an den Einstellungen zu drehen. Manche funktionierten jedoch nicht, da etwas spezielles auf der CD ist, was nicht mitgebrannt wird.
Fällt sowas auch in die Kategorie "Kopierschutz umgehen"? Ich habe dazu ja keine illegale Software verwendet.

Ah, noch ne Anmerkung. Ich habe ein DVD Laufwerk/Brenner. Da gehts. Bei einem anderen PC mit CD-Brenner nicht.
 
URHG § 95a Abs. 1 hat gesagt.:
Wirksame technische Maßnahmen ... dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, ...
URHG § 95a Abs. 2 hat gesagt.:
Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind ... die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, ... zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes ... von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, ... , die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
Ich denke, da steckt für die Gerichte genügend Spielraum, um in dem einen Fall für und in dem anderen Fall gegen den Ersteller einer Kopie zu entscheiden.

"Den Umständen nach bekannt" ist IMHO mit einem Hinweis auf dem Cover gegeben.
Auf einem Linux-System ist dann aber IMHO "die Erreichung des Schutzziels" nicht "sichergestellt". Dennoch sind sie IMHO geeignet, die "betreffenden Handlungen ... einzuschränken".

Im Zweifelsfall halte ich es für sicherer, keine Kopie zu erstellen, vor allem wenn einem nachgewiesen werden kann, dass man sich intensiv mit dem Thema beschäftigt hat.

Auch hier gilt: keine Rechtsberatung, nur persönliches "Halbwissen"

Gruß hpvw
 
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