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Wenn man sich einen Film aus dem Internet lädt und auf CD Brennt ist dies illegal. Aber wenn man über eine TV karte einen Film aufnimmt und auf CD brennt ist das dann legal?(im Privaten sinne)
Mit freundlichen Grüßen
Jukkales
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Es mag unsinnig klingen, aber: ja
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Dürfte im Prinzip ja das gleiche sein, als wenn du den Film auf Kasette aufnimmst ... da ich mir in dem Gebiet aber nicht 100%ig sicher bin, wäre ich auch auf eine Antwort gespannt
"Time flies like an arrow; fruit flies like a banana"
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Film und leider auf kassete sind geduldt. Das Film im fernsehen entlizensirt sind. Nur warum ist es dann illegal die filme aufzunehmen und auf dvd zu brennen?
Mit freundlichen Grüßen
Jukkales
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.. denn genau das macht man ja auch mit einem DVD-Brenner mit Festplatte. Man zeichnet erst den Film auf, nimmt die Werbung raus und brennt ihn auf DVD ...
"Time flies like an arrow; fruit flies like a banana"
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23.02.05 23:11 #6
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Die "Sendezeitabhängigkeit" (für die man ggf. GEZ-Gebühren bezahlt, auch für PC wohl demnächst) ist da entscheidend ... das eine ist ein Mitschnitt (für private Zwecke noch? legal), das andere ein (möglicherweise illegaler) Download.
Über Sinn und Unsinn dieser Unterscheidung mag man sich streiten - ich nehm mal an, das Verbot des zweiteren hat seinen Sinn im Eindämmen, also dem (definitiv gerechtfertigten - jeder der von eigener geistigen Leistung seine Brötchen kaufen muss wird das bestätigen) Kampf gegen die nicht lizenzierte Bereitstellung/Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material.
Gruß
RenaGeändert von Rena Hermann (23.02.05 um 23:13 Uhr)
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Also einen Film aus dem TV auf VHS aufnehmen ist erlaubt und auf DVD brennen ist verboten? Das wäre doch Unsinn, DVD ist doch halt nur ein neues Medium ... und wenn es sich da anbietet die Werbung noch raus zu schneiden sind doch alle glücklich
und GEZ bezahlt man ja auch nur für ARD und ZDF ...
Nun mal die Überlegung : die privaten Sender werden ja durch Werbung finanziert , deswegen darf man die sicher auch nicht rausschneiden .... wenn man nun aber einen Film aufnimmt auf PC , dann die Werbung rausscheidet und dann als extra Moviefile mit auf die DVD brennt , so dass man 1. den Film hat und 2. die Werbung auf der DVD.
ob das dann noch legal wäre? Würde sicher ein Streitfall sein....
aber ich denke mal , wenn man sich mit TV karte einen Film aufnimmt und (ohne Werbung) auf DVD brennt, kann das sowieso keiner kontrollieren und davon mal abgesehen, sogar die Polizisten selber (die eigentlich sowas verfolgen und anzeigen) laden sich Filme aus dem Internet , brennen die und verkaufen sie dann .... ich kannte mal so jemand.... aber das tut ja nix zur Sache nun.
Mich würde mal interessieren , was ihr zu meiner Überlegung sagt
mfg ZiRaG
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24.02.05 00:12 #8
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Die Frage war:
- Download einer urheberrechtlich geschützten, von wem auch immer im Internet oder über Tauschbörsen bereit gestellten Datei (-> illegal)
vs.
- Mitschnitt aus einer laufenden, offiziellen Sendung im Fernsehen egal ob über Fernseher oder TV-Karte (-> noch legal)
Das Speichermedium ist dabei gleichgültig, ebenso ob man aus einer legalen Aufnahme (zur Sendezeit, für private Zwecke etc.) die Werbung für sich selbst rauspfriemelt oder nicht..
Gruß
RenaGeändert von Rena Hermann (24.02.05 um 00:20 Uhr)
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24.02.05 00:30 #9
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Rundfunkgebühren werden bezahlt für:
Zitat von zirag
1. ARD Fernsehen
2. ZDF
3. alle 3. Fernseh-Programme
4. Arte
5. 3Sat
6. Kinderkanal
7. Phoenix
8. digitales Programmbouquet von ARD
9. digitales Programmbouquet von ZDF
10. DAB
11. Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörde der privaten Rundfunkanbieter
12. Deutschlandradio
13. alle Hörfunkprogramme der ARD-Anstalten
Nach der dualen Rundfunkordnung Deutschlands darf privater Rundfunk (auch Privatfernsehen)
nur dann existieren, wenn auch öffentlich-rechtlicher Rundfunk existiert.
Private wie Sat1, RTL usw. schweigen da sehr gerne dazu, weil sie sonst zugeben müssten,
dass sie nur existieren, weil die öffentlich-rechtlichen existieren.
Wie du siehst, wird von den Rundfunkgebühren sehr viel bezahlt und nicht nur ARD- und
ZDF-Fernsehen.
Gruß
Martin
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HUCH, das wusste ich nicht... von wann ist denn dieses gesetz? Das ist ja so als wenn ich nur Bücher schreiben dürfte wenn der Staat es auch tut... Springt dagegen nicht zumidnest für nachrichtensendungen die Pressefreiheit ein? Oder schützt die nur die Aussagen, und das medium das gewählt wird darf eingeschränkt werden?
Zitat von Martin Schaefer
====================
It isn't true unless it makes you laugh...
...but you don't understand untill makes you weep.
====================
Do what thou wilt shall be the whole of the law.
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Unter anderem dafür sind ja (laut Staatsvertrag) die öffentlich-rechtlichen Sender gedacht. Damit es immer zumindest einen oder mehrere Sender gibt, auf denen die Pressefreiheit praktiziert wird und nicht durch Quotendruck verzerrt wird. Und um ehrlich zu sein, machten auf mich die Nachrichtensendungen auf ARD/ZDF immer einen unvoreingenommeren Eindruck als z.B. Sendungen auf dem "Propaganda"-Sender N24 (Nach meiner Meinung ist er das).
Zitat von Larayna
Gruß, Niko:. Sollte mein Beitrag geholfen haben, würde ich mich über eine entsprechende Bewertung freuen.
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--- Toleranz darf nur eine vorübergehende Gesinnung sein, die zur Anerkennung führen muss. Dulden heißt beleidigen. --- (Johann Wolfgang von Goethe)
moneypenny - das mobile büro
-
Na, die Tagesschau hat aber auch einige male ziemliche Spitzen gegen bush gebracht...
Zitat von Azmodan

Aber wieder zu der Frage: das heisst, wenn die öffenlich-rechtlichen, mit guten nachrichten aber ansonsten eher langweiligen Programm (früher WAREN die privaten da mal besser.. vor Talk/Gericht/Reality-Combo...) verschwinden, ist ergo der staatsvertrag auch weg, ergo private sender dürfen Nachrichten bringen (Pressefreiheit) aber keine anderen Sachen?
*Deusche gesetzgebung immer wieder kurios findet*====================
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====================
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Aber ist trodzdem schon komisch weil in manchen gesetzen steht das keine offiziellen filme geschnitten auf DVD gebrannt werden dürfen ( hab ich mal gelesen) und das darf man dann wohl auch nicht oder iss ddas ne ausnahme. Ich nehme auf jeden fall die filme weiter auf und brenn die auf DVD wenns noch legal ist.
DankeMit freundlichen Grüßen
Jukkales
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24.02.05 23:16 #14
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Wenn du von privaten Aufnahmen aus einem laufenden Sendeprogramm redest (also kein Download von illegalen Verbreitern, Tauschbörsen o.ä.), die du dann ebenfalls für dich, dein Archiv, privat eben, nicht zur Weitergabe versteht sich, z.B. von Werbung "befreist", dann würd mich ein Link zu diesen "manchen Gesetzen" interessieren ... *ernst*
Zitat von Jukkales

Gruß
RenaGeändert von Rena Hermann (24.02.05 um 23:50 Uhr)
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