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  1. #1
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    Hallo gemeinde der Musikinteressierten

    Also wir hatten hier diese Diskussion dieses Jahr schon einmal. Wo wir zum Schluss gekommen sind dass man Coverversionen nur mit Erlaubnis des Orginalkünstlers auf seiner Seite zum Download anbieten darf.

    Nun sollte es aber doch kein Thema sein wenn ich zB. einen Paul Gilbert Song Covere, und diesen kostenlos meinen Freunden auf CD oder MC (kennt die noch Jemand hier ? ) weiterreiche. Das ganze also nicht öffentlich sondern privat erfolgt.

    Dann müsste es doch auch das selbe sein wenn ich auf meiner Homepage einen Downloadbereich habe, bei dem nur Freunde und Bekannte (die ich per Hand für diesen freischalten muss (also nichts einfach registrieren, mail bestätigen und schon kanns losgehen) zugriff auf diese Songs haben.
    Also sie wirklich geschützt sind so dass nur Leute denen ich sie geben möchte darauf zugreifen können.

    Oder sehe ich das falsch ?

    Greetinx Andy
     
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    Ich gebe keine Informationen zu Software, die hier nicht erlaubt ist, heraus, auch nicht per PN

  2. #2
    Avatar von sisela
    sisela sisela ist offline Mitglied Brokat
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    Hi,

    sicherlich erschwerst du die Suche oder machst sie gar unmöglich aber letztendlich ist es trotzdem illegal. Viele Leute denken so wie du und bieten einem ausgewähltem Kreis enorme Mengen an geschützten Werken an aber denke mal daran wenn Hacker dein Passwortabfrage knacken und die Songs dann doch anderwaltig in Umlauf kommen. Du bist letztendlich dafür verantwortlich.
    Ein anderer Tip, es gibt so viel freie Musik, remixe doch einfach so etwas. Damit schadest du niemanden und bewegst vielleicht die großen Plattenunternehmen zum Umdenken.

    Gruß
     

  3. #3
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    Stimmt die Suche ist unmöglich.
    Ohne Zugangsdaten gibt es keinen Weg rauszufinden was sich dort befindet im "Friends Only" Bereich.

    In dem Fall könnte ich ja auch argumentieren "Wenn einer bei mir Zuhause einbrichtmir ne Kasette klaut mit Coversons..."
    Ist man dafür dann auch verantwortlich ?

    Freie Musik ist sone Sache, zumindest hab ich noch nicht viell Interessantes im im Thrash-Metal Bereich gefunden dass mir so gut gefällt dass ich es covern würde.

    Für mich entzieh es sich zumindest jeglicher Logik warum ich Kasetten verteilen darf, aber keine MP3s die mindestens genausogut geschützt sind.
    Ne Kasette ist ja auch nicht Diebstahlsicher

    Greetinx Andy
     
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  4. #4
    Avatar von sisela
    sisela sisela ist offline Mitglied Brokat
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    Hi,

    vielleicht ist es ja ein endlose Diskussion aber du darfst geschützte Musik auf keinem Datenträger verbreiten.

    Gruß
     

  5. #5
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    Hallo

    Ja ich glaub das ist etwas, da könnte man sich nun noch 20 Seiten drüber streiten... und am Ende wäre man sich nur einige, das man sich uneinig ist. Und vieleicht dass das Urheberechte (zumindest hierzulande) zu straff ist.
    Ich denke da zB an diese 70 Jahre nach dem Tot des Künstlers regelung die ich für absurd³ halte....

    Greetinx Andy

    PS. Vieleicht mach ichs ja so, dass ich Leuten sag sie sollen mich besuchen, und ich spiels dann Live zuhause vor
     
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  6. #6
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    PS. Vieleicht mach ichs ja so, dass ich Leuten sag sie sollen mich besuchen, und ich spiels dann Live zuhause vor
    Öffentliche Aufführung von Coversongs ist GEMA-pflichtig! Also schön die Fenster zu beim Spielen
     
    Ganz gleich was auch immer, jedenfalls ja!

  7. #7
    Oli_73 Oli_73 ist offline Mitglied
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    Wichtig ist es auch zu wissen, dass nicht jedes Cover ein Cover ist! Oftmals handelt es sich bei sogenannten Coversongs im eigentlichen Sinne sogar um Werkbearbeitungen. Diese sind dann tatsächlich "bewilligungspflichtig".
     
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