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04.07.09 17:23 #16
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Da bin ich ja schön reingelegt worden
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04.07.09 17:59 #17
Hallo!
Du sagst es.
Und Du kannst bzw. solltest nicht rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.
Denn Du solltest dabei immer im Hinterkopf haben dass Du die Software unrechtmässig erworben hast.
Da könnte sich ein rechtlicher Schritt ganz schnell in Deine Richtung umdrehen.
Gruss Dr DauSchri-Schra-Schrödi *g*
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04.07.09 18:23 #18
Seh ich nicht so. Er hat erstmal das falsche Produkt erworben und nun eine Trialversion bezahlt. Ergo verstößt er bis Dato gegen keine Lizenzbestimmung, da ihm der Key mangels Studentennachweis enthalten wird. Die Version, die er benutzt, unterscheidet sich in keinster Weise von der kostenlosen Downloadversion.
Wichtiger wäre mir, dass der Verkäufer eine Lehre draus zieht und der Kauf rückgängig gemacht wird.
Rechtlich ? Ich glaub, da gibt es keine Handhabe. Einzig über einen Vorgesetzten/Chef und Kulanz. Zuweilen denke ich auch, dass Adobe ein Einsehen hat und die Registrierung zurücknehmen täte, wenn der Sachverhalt erklärt würde. Ist halt mit einigen Gesprächen verbunden und der Hoffnung, dass dieser Verkäufer wieder in die Lagerarbeit eingeteilt wird.
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04.07.09 19:09 #19Maik Tutorials.de Gastzugang
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04.07.09 22:56 #20
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Neben der Lehre, die der Verkäufer aus der Aktion ziehen sollte, ergibt sich natürlich auch die Lehre, dass man als 50-jähriger, mitten im Leben stehender Mensch, vielleicht mal kurz überlegen sollte, wie es sich mit dem eigenen Ich im Spannungsfeld einer "Student Edition" verhält.
Auf der Produktseite von Amazon steht eindeutig:
und wenn ich den Link anklicke, dann steht das wirklich sehr eindeutig, was Sache ist.Lizenzbestimmungen: bitte beachten Sie die Hinweise von Adobe zu den Lizenzbestimmungen und Bezugsberechtigungen der Student Editions.
Neben der Tatsache, dass dir ein schlechter Rat gegeben wurde, kann ich nicht erkennen, wo du reingelegt worden wärst. Ich denke eher (ohne es böse zu meinen), dass du dich selber reingelegt hast.
Gruß
Martin
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05.07.09 06:25 #21
Demnach hat sich der Käufer tatsächlich erstmal nichts zu schulden kommen lassen.
Ich habe hier jetzt auch nichts von einer gebrauchten Version gelesen.
Könnte also sein dass der Verkäufer evtl. zum Verkauf berechtigt gewesen ist..... im besten Fall ist er sogar autorisierter Adobe Händler.
Und dass die Seriennummer nicht dabei war, ist laut den Lizenzbestimmungen auch korrekt.
Somit kann es also sein dass auch der Verkäufer sich nichts zu schulden kommen lassen hat.
Was das Alter betrifft.....
Ich weiss zwar nicht ob es eine "Altersobergrenze" für Studierende gibt, aber auf jedenfall muss man nicht gleich nach der Schule mit dem Studium anfangen.
Z.B. studiert ein Kumpel von mir gerade Informatik an der FH..... und er ist bereits 37 Jahre alt.
Er fühlt sich zwar selbst als "Opa" unter seinen Kommilitonen, aber dieses Beispiel zeigt dass man auch im fortgeschrittenen Alter noch "einsteigen" kann.
Ausserdem steht in den Lizenzbestimmungen ja auch dass VHS-Kurse zum Erwerb berechtigen.
Und wie wir ja alle wissen bieten die VHS auch einige Kurse speziell für "Senioren" an.
Wenn der Käufer also z.B. den Kurs "Webdesign" an der VHS belegt, sollte er eigentlich für die Student Edition berechtigt sein.
Zum einen weil der Kurs unter "EDV/IT" fallen dürfte und zum anderen würde die Software zum Kurs passen.
Schri-Schra-Schrödi *g*
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