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  1. #1
    blubber blubber ist offline Mitglied Brillant
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    849
    Hi,

    angenommen man möchte auf irgendeiner Weise im Internet Geld verdienen, zum Beispiel, in dem man für andere Homepages gestaltet, dann ist das ja im Grund nicht ohne weiteres möglich, wäre ja sonst wie Schwarzgeld... !?

    Also was muss man da jetzt genau machen / beachten ?

    Bin für ausführliche Antworten dankbar

    bye
     

  2. #2
    Avatar von Arne Buchwald
    Arne Buchwald Arne Buchwald ist offline Mitglied Diamant
    Registriert seit
    Jul 2001
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    Engeln [ Niedersachsen ]
    Beiträge
    3.317
    Original geschrieben von blubber
    [..] wäre ja sonst wie Schwarzgeld... !?
    Also was muss man da jetzt genau machen / beachten ?

    Bin für ausführliche Antworten dankbar

    bye
    Jo, wäre Schwarzarbeit. Daher einfach zu deiner örtlichen Gemeindeverwaltung / Samtgemeinde / Stadt (Ordnungsamt) hin, und sagen, dass du ein Gewerbe anmelden willst.
    Wenn du < 18 bist, brauchst du ggf. noch die Einwillung des Vormundschaftgerichts.

    Hm, bevor ich mir jetzt hier nen Wolf schreibe, empfehle ich jetzt einfach, dich im Traum_Start des Traum-Projekts umzugucken. Dort sind vermutlich 99% aller Start-UP-Fragen bereits sehr kompetent beantwortet.
     
    Die Politik ist ein Versuch der Politiker, zusammen mit dem Volk mit den Problemen fertig zu werden, die das Volk ohne die Politiker niemals gehabt hätte.
    Dieter Hildebrandt



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  3. #3
    blubber blubber ist offline Mitglied Brillant
    Registriert seit
    Feb 2002
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    849
    alles klar, vielen Dank.

    bye
     

  4. #4
    Kind der Sonne Tutorials.de Gastzugang
    oder du schaust in den Ratgeber "e-lancer". Link hab ich nicht, war aber schon mal drauf > googlen.
    Oder auf www.gruenderstadt.de gibt's ein schönes Forum.
     

  5. #5
    Avatar von danube
    danube danube ist offline Mitglied Platin
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    Berlin
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    522
    Ich kann damit auch falsch liegen:

    Meines wissens ist es kein Schawrzgeld solange du es in deiner Steuererklärung angibst. Du hast ja einen Freibetrag bis zu dem es nicht versteuert wird
     

  6. #6
    Registriert seit
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    Bayern
    Beiträge
    772
    Soweit ich weis musst du nur ein Gewerbe anmelden, wenn du das regelmäßig machst. Also wenn du nur jetzt ein Projekt durchziehst, in nem halben Jahr noch eins und in anderthalb Jahren wieder eins, dürftest du das auch ohne Gewerbe. Das ist allerdings überhaupt nicht sicher, keine Ahnung aus welcher Ecke meines verwinkelten Hirns ich das jetzt wieder ausgegraben hab. Wär aber schön wenns jemand bestätigen oder dementieren könnte....
     
    CreativePlains <-- Redesigned Mitte Juli 05

  7. #7
    Registriert seit
    Dec 2002
    Ort
    Kosmopolit
    Beiträge
    3.765
    Eine interessante Alternative kann auch eine "freiberufliche Tätigkeit" sein.
    Dazu musst du aber gegenüber dem Finanzamt nachweisen bzw. glaubhaft
    machen können, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die in die Rahmenbedingungen
    für "Freiberufler" fällt.

    Freiberufler sind im Wesentlichen solche, die selbständig wissenschaftliche,
    künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten
    höherer Art ausüben. Da gibts ne Menge Interpretationsspielraum und es hindert
    dich niemand, es zumindest zu versuchen. Dafür solltest du selbstverständlich
    bereits einige Argumente zur Hand haben, um das Finanzamt von deiner Absicht
    zu überzeugen.

    Vor- und Nachteile der freiberuflichen Tätigkeit:
    1. Du unterliegst nicht der Gewerbeaufsicht und auch nicht der Gewerbesteuer.
    2. Du bst nicht zur Bilanzierung (bei entspr. Voraussetzungen) verpflichtet

    Wenn du glaubhaft machen kannst, dass du eine künstlerische Tätigkeit selbständig
    und erwerbsmäßig ausübst, dann kannst du unter gewissen weiteren Voraussetzungen
    der Künstlersozialkasse beitreten.
    Die Versicherung übernimmt dann für dich die Hälfte der Sozialabgaben
    (Rentenversicherung/Pflegeversicherung/Krankenversicherung) als wäre
    sie dein Arbeitgeber. Mach dich diesbezüglich aber auf deren Webseite selbst schlau.

    Gruß
    Martin
     

  8. #8
    Registriert seit
    Apr 2001
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    598
    Derartige Arbeiten sind generell nur möglich, wenn freiberuflich, selbstständig oder im Angestelltenverhältnis bzw. bis in Höhe des Freibetrages WENN nicht mit Gewinnerzielungsabsicht, d.h. regelmäßig ausgeführt. Infos darüber erhälst du auch von deinem Finanzamt oder der örtlichen IHK.
     
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  9. #9
    Registriert seit
    Dec 2002
    Ort
    Schalke
    Beiträge
    2.498
    Hi -

    weiss hier jemand etwas darüber, ob ich als anerkannter Freiberufler unter einer geschützten Marke "firmieren" kann, oder ob dies nur Körperschaften und oder Eigenbetrieben vorbehalten ist ?

    Grüsse

    B
     
    Num qui exsules restituti? Unum aiebat, praeterea neminem !
    http://monalisaoverdrive.de

  10. #10
    Registriert seit
    Apr 2001
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    598
    Vor- und Nachname müssen in der vollständigen Firmierung enthalten sein. Dazu kann ein erklärender Begriff gewählt werden, bspw. "Waschmaschinen-Service Max Mustermann". Zu Werbezwecken kann auch mit dem verkürzten Namen geworben werden, andernfalls ist dieser immer komplett anzugeben. Kompetente Hilfe erhälst du auch von deiner örtlichen IHK oder dem Gewerbeamt.
     
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