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Hi,
angenommen man möchte auf irgendeiner Weise im Internet Geld verdienen, zum Beispiel, in dem man für andere Homepages gestaltet, dann ist das ja im Grund nicht ohne weiteres möglich, wäre ja sonst wie Schwarzgeld... !?
Also was muss man da jetzt genau machen / beachten ?
Bin für ausführliche Antworten dankbar
bye
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30.04.03 16:31 #2Jo, wäre Schwarzarbeit. Daher einfach zu deiner örtlichen Gemeindeverwaltung / Samtgemeinde / Stadt (Ordnungsamt) hin, und sagen, dass du ein Gewerbe anmelden willst.Original geschrieben von blubber
[..] wäre ja sonst wie Schwarzgeld... !?
Also was muss man da jetzt genau machen / beachten ?
Bin für ausführliche Antworten dankbar
bye
Wenn du < 18 bist, brauchst du ggf. noch die Einwillung des Vormundschaftgerichts.
Hm, bevor ich mir jetzt hier nen Wolf schreibe, empfehle ich jetzt einfach, dich im Traum_Start des Traum-Projekts umzugucken. Dort sind vermutlich 99% aller Start-UP-Fragen bereits sehr kompetent beantwortet.Die Politik ist ein Versuch der Politiker, zusammen mit dem Volk mit den Problemen fertig zu werden, die das Volk ohne die Politiker niemals gehabt hätte.
Dieter Hildebrandt
http://www.busoft.de - Managed Server, WebHosting (CRM, typo3, Windows), Server, Serverhousing in den Rechenzentren Frankfurt am Main, Hannover und Indien
-
alles klar, vielen Dank.
bye
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01.05.03 18:07 #4Kind der Sonne Tutorials.de Gastzugang
oder du schaust in den Ratgeber "e-lancer". Link hab ich nicht, war aber schon mal drauf > googlen.
Oder auf www.gruenderstadt.de gibt's ein schönes Forum.
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Ich kann damit auch falsch liegen:
Meines wissens ist es kein Schawrzgeld solange du es in deiner Steuererklärung angibst. Du hast ja einen Freibetrag bis zu dem es nicht versteuert wird
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Soweit ich weis musst du nur ein Gewerbe anmelden, wenn du das regelmäßig machst. Also wenn du nur jetzt ein Projekt durchziehst, in nem halben Jahr noch eins und in anderthalb Jahren wieder eins, dürftest du das auch ohne Gewerbe. Das ist allerdings überhaupt nicht sicher, keine Ahnung aus welcher Ecke meines verwinkelten Hirns ich das jetzt wieder ausgegraben hab. Wär aber schön wenns jemand bestätigen oder dementieren könnte....
CreativePlains <-- Redesigned Mitte Juli 05
-
28.09.03 12:20 #7
- Registriert seit
- Dec 2002
- Ort
- Kosmopolit
- Beiträge
- 3.765
Eine interessante Alternative kann auch eine "freiberufliche Tätigkeit" sein.
Dazu musst du aber gegenüber dem Finanzamt nachweisen bzw. glaubhaft
machen können, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die in die Rahmenbedingungen
für "Freiberufler" fällt.
Freiberufler sind im Wesentlichen solche, die selbständig wissenschaftliche,
künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten
höherer Art ausüben. Da gibts ne Menge Interpretationsspielraum und es hindert
dich niemand, es zumindest zu versuchen. Dafür solltest du selbstverständlich
bereits einige Argumente zur Hand haben, um das Finanzamt von deiner Absicht
zu überzeugen.
Vor- und Nachteile der freiberuflichen Tätigkeit:
1. Du unterliegst nicht der Gewerbeaufsicht und auch nicht der Gewerbesteuer.
2. Du bst nicht zur Bilanzierung (bei entspr. Voraussetzungen) verpflichtet
Wenn du glaubhaft machen kannst, dass du eine künstlerische Tätigkeit selbständig
und erwerbsmäßig ausübst, dann kannst du unter gewissen weiteren Voraussetzungen
der Künstlersozialkasse beitreten.
Die Versicherung übernimmt dann für dich die Hälfte der Sozialabgaben
(Rentenversicherung/Pflegeversicherung/Krankenversicherung) als wäre
sie dein Arbeitgeber. Mach dich diesbezüglich aber auf deren Webseite selbst schlau.
Gruß
Martin
-
28.09.03 19:42 #8
- Registriert seit
- Apr 2001
- Ort
- Berlin
- Beiträge
- 598
Derartige Arbeiten sind generell nur möglich, wenn freiberuflich, selbstständig oder im Angestelltenverhältnis bzw. bis in Höhe des Freibetrages WENN nicht mit Gewinnerzielungsabsicht, d.h. regelmäßig ausgeführt. Infos darüber erhälst du auch von deinem Finanzamt oder der örtlichen IHK.
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-
Hi -
weiss hier jemand etwas darüber, ob ich als anerkannter Freiberufler unter einer geschützten Marke "firmieren" kann, oder ob dies nur Körperschaften und oder Eigenbetrieben vorbehalten ist ?
Grüsse
BNum qui exsules restituti? Unum aiebat, praeterea neminem !
http://monalisaoverdrive.de
-
11.10.03 21:09 #10
- Registriert seit
- Apr 2001
- Ort
- Berlin
- Beiträge
- 598
Vor- und Nachname müssen in der vollständigen Firmierung enthalten sein. Dazu kann ein erklärender Begriff gewählt werden, bspw. "Waschmaschinen-Service Max Mustermann". Zu Werbezwecken kann auch mit dem verkürzten Namen geworben werden, andernfalls ist dieser immer komplett anzugeben. Kompetente Hilfe erhälst du auch von deiner örtlichen IHK oder dem Gewerbeamt.
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