tutorials.de Buch-Aktion 05/2012
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  1. #1
    Anja30 Anja30 ist offline Grünschnabel
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    Hallo,

    ich möchte mich im Januar selbständig machen, als Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerbefreiung. Zwecks Gewerbeschein und IHK hab ich mich schon erkundigt, auch was die Einkommensteuer angeht. Was mich interessiert ist die Krankenversicherung. Im Moment bin ich noch mit meinem 400 € Job familienversichert über meinen Mann. Muss ich mich dann privat neu versichern?
     

  2. #2
    Avatar von Nico Graichen
    Nico Graichen Nico Graichen ist offline aka gemballa
    tutorials.de Moderator
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    Hi

    Privat versichern muss man sich gar nicht. Man kann! Und das nur, wenn man über die Beitragsbemessungsgrenze von 50.850€ / Jahr kommt (ab 2012 bei Angestellten/Arbeiter, kann sein, dass die Grenze bei Selbstständigen anders ist).
    Was aber gut sein kann: dass du dich selbst über die GKV versichern musst. Da hilft aber ein kurzer Anruf bei der Krankenkasse. Die IHK sollte dafür aber wahrscheinlich aber auch Auskunft geben können.
     
    Grüße Nico
    ----------------------
    Xing
    ----------------------
    Zitat Zitat von Mark Twain (1835-1910)
    Es gibt drei Dinge, die eine Frau aus dem Nichts hervorzaubern kann: einen Hut, einen Salat und einen Ehekrach.
    Zitat Zitat von Mike Wilson - Biographie über Larry Ellison (CEO Oracle)
    The Difference Between God and Larry Ellison: God Doesn't Think He's Larry Ellison

  3. #3
    Avatar von Dr Dau
    Dr Dau Dr Dau ist offline ich wisch hier durch
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    hinterm Mond gleich Links
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    Hallo!

    Es ist nicht mit 2 Worten erklärt.
    Siehe auch: http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#krankenkasse

    Und immer daran denken, dass jeder der Geld haben will, Dir ggf. auch alles dazu nötige unterstellt.
    Du bist also gut beraten wenn Du dafür sorgst dass Du die Unterstellungen widerlegen kannst und ggf. fachlichen Rat (z.b. Anwalt) einholst, bevor Du Dich den Haien aus Unwissenheit zum Frass vorwirfst.

    Gruss Dr Dau
     
    Schri-Schra-Schrödi *g*
    mehrspaltiges/zeiliges Seitenlayout mit DIV's und CSS
    Dinge, die mit Tabellen besser klappen als mit CSS
    Ausgabe von Datum/Zeit unabhängig von der Server Zeitzone [php]
    Meine Links zum Thema Linux (Last update: 29.10.2011)
    Kein Busen ist so flach wie das Niveau dieser Party!
    ----
    Alte Weisheit: wer uns in den Arsch kriecht wird beschissen!
    ----
    Ich habe 3 Kinder und kein Geld!
    Warum kann ich nicht keine Kinder haben und 3 Geld?! (Homer Jay Simpson)

  4. #4
    Anja30 Anja30 ist offline Grünschnabel
    Registriert seit
    Nov 2011
    Beiträge
    2
    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Werde diesbezüglich einfach die Krankenkasse mal fragen, klingt auf jedenfall schon mal soweit gut. Über diese Beitragsbemessungsgrenze werde ich nicht kommen, das ist schon mal gut zu wissen.
    danke und liebe Grüße
     

  5. #5
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist offline Mitglied Diamant
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    Niedersachsen
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    2.161
    Moin,

    also die Beitragsbemessungsgrenze der KV gilt (genau wie die der RV) nur für Pflichtversicherungsbeiträge !
    Es stellt die jeweilige Höchstgrenze zur Beitragsberechnung dar - liegt man drüber, dann kann man freiwillig zur PKV wechseln, muss es aber nicht !
    VORSICHT: oftmals ist der Rückweg dann deutlich schwieriger (als Selbstständiger wohl fast unmöglich - lediglich bei Aufnahme einer SV-pflichtigen Beschäftigung und Beendigung der Selbstständigkeit relativ problemlos) !

    Inwieweit Du wann nicht mehr familienversichert sein darfst (auch eingedenk des 400 EUR-Jobs) wird hier kaum jemand abschließend beantworten können und dürfen !

    Gruß
    Klaus
     
    Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!

    Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
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  6. #6
    kab-media kab-media ist offline Mitglied
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    Oct 2011
    Beiträge
    23
    Selbstständige können in die PKV, egal wie viel Einnahmen man hat.
    Wenn man allerdings dazu noch unselbstständig über 400€ tätig ist... Kann dann gut sein, dass man in die GKV "muss".
    Ansonsten wie gesagt:
    Klapper die Internetseiten der Kassen ab, die haben alle einen Mindestbeitrag bzgl. freiwilliger Versicherung.
     
    Viele Grüße

    kab-media

  7. #7
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist offline Mitglied Diamant
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    Aug 2007
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    Niedersachsen
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    2.161
    Moin,

    Zitat Zitat von kab-media Beitrag anzeigen
    Selbstständige können in die PKV, egal wie viel Einnahmen man hat.
    Genau, was ich schrieb
    die Beitragsbemessungsgrenze der KV gilt (genau wie die der RV) nur für Pflichtversicherungsbeiträge
    Zitat Zitat von kab-media Beitrag anzeigen
    Wenn man allerdings dazu noch unselbstständig über 400€ tätig ist... Kann dann gut sein, dass man in die GKV "muss".
    Ein 400-EUR-Job wird durch den jeweiligen Arbeitgeber pauschal versteuert und versichert !

    Gruß
    Klaus
    kab-media bedankt sich. 
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  8. #8
    kab-media kab-media ist offline Mitglied
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    Oct 2011
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    23
    Das mit dem 400€ ist gut zu wissen, danke für die Info
     
    Viele Grüße

    kab-media

  9. #9
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist offline Mitglied Diamant
    Registriert seit
    Aug 2007
    Ort
    Niedersachsen
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    Moin,

    allerdings darfst Du dadurch nicht zwei (oder mehr) 400 EUR-Jobs gleichzeitig machen!

    Habe gerade noch diese recht interessanten Links gefunden :
    http://www.400-euro.de/400/index.html
    http://www.gruenderlexikon.de/magazi...bezahlt-werden

    Gruß
    Klaus
     
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