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  1. #1
    Eike2 Eike2 ist offline Mitglied
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    Hallo,


    ich mache zur Zeit eine Ausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik bei einer sehr großen Firma.

    Nun meine Frage, ich repariere und installalation von OSs zur Zeit viele PCs von Freunden und Bekannten und möchte damit mir jetzt ein bischen Geld dazu verdienen bzw. dies auch offiziell machen als Nebenjob. Desweiteren möchte ich gerne für andere Leute Websites programmieren und ggf. auch Server einrichten sowie CMS installieren und einrichten.

    Also im Großen und Ganzen ein Rundum-Paket in IT.


    Was ist nun genau zu beachten, damit ich dies offiziell machen darf? Mein Arbeitgeber hat es mir schon erlaubt, dies mir auch schriftlich mitgeteillt.

    Muss ich ein Gewerbe dafür anmelden? Und wenn ja, kann ich diese Sachen über Freiberufler laufen lassen oder nicht?



    Danke für eure Hilfe


    Eike
     

  2. #2
    gmmts gmmts ist offline Grünschnabel
    Registriert seit
    Dec 2010
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    2
    Nachdem du dies ja Nebenberuflich machst, wird auch nicht sonderlich viel an Einnahmen zusammen kommen. Mein Tipp:

    Gewerbe anmelden. Anschließend bekommst du auch Post vom Finanzamt. Dort kannst du dann die Kleinunternehmerregelung auswählen (bis ca. 17.500€ pro Jahr). Dann musst du im ersten Jahr keine Steuern zahlen, kannst aber dafür auch keine Büroausstattung etc. steuerlich geltend machen.

    http://www.steuertipps.de/lexikon/kl...nehmerregelung

    Für die Gewerbeanmeldung möchte ich dir noch folgendes mitgeben:

    https://www.gewerbemeldungen-online....eOnline/?uid=9

    Somit wäre eigentlich das Wichtigste gesagt. Da für dich ja das Gewerbe zutrifft, kannst du ansonsten auch beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt nachfragen
     

  3. #3
    Eike2 Eike2 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    Feb 2007
    Beiträge
    13
    Erstmal vielen Dank für deine Antwort, die hat mir schon sehr weiter geholfen.

    Ich hätte aber trotzdem noch nen par Fragen:

    Ist Kleinunternehmer das gleiche wie Einzelunternehmer?

    Beim Kleinunternehmer, müsste ich dann eine Steuererklärung machen?

    Dürfte ich dann auch eigene Rechnungen schreiben, aber nur ohne MwSt?

    Was wäre noch sehr wichtiges zu beachten?


    Ich werde diese Woche noch zum Gewerbeamt gehen und mich dort nochmal genauer informieren.


    Danke euch schonmal.


    Eike2
     

  4. #4
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist offline Mitglied Diamant
    Registriert seit
    Aug 2007
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    2.161
    Moin,

    Zitat Zitat von Eike2 Beitrag anzeigen
    Ist Kleinunternehmer das gleiche wie Einzelunternehmer?
    Nein, das eine hat mit dem Anderen nur wenig zu tun
    http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelu...Deutschland%29
    http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung

    Zitat Zitat von Eike2 Beitrag anzeigen
    Beim Kleinunternehmer, müsste ich dann eine Steuererklärung machen?
    Eine Steuererklärung musst Du immer abgeben, die unterscheidet sich allenfalls in Form und Umfang!
    Wende hierzu am Besten an den Steuerberater Deines Vertrauens !

    Zitat Zitat von Eike2 Beitrag anzeigen
    Dürfte ich dann auch eigene Rechnungen schreiben, aber nur ohne MwSt?
    Richtig - sofern Du Dich als Kleinunternehmer von der USt. befreien lässt! Das macht vieles für den Anfang einfacher

    Zitat Zitat von Eike2 Beitrag anzeigen
    Was wäre noch sehr wichtiges zu beachten?
    Oh, da bin es ggf. noch eine ganze Menge!
    Google mal nach Begriffen wie Existenzgründung! Da gibt es viele gute Tipps!
    Und mach' unbedingt vorher ein Existenzgründungsseminar mit!

    Gruß
    Klaus
     
    Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!

    Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    Ich beantworte keine Fragen per PN !!
    Stellt Eure Fragen im Forum - dann haben alle etwas davon !!

  5. #5
    wollmaus wollmaus ist offline Mitglied Gold
    Registriert seit
    Sep 2010
    Beiträge
    115
    Vermeide es, bei der Gewerbeanmeldung das Wörtchen "Reparatur" fallen zu lassen.
    Beschränke dich vielmehr auf Phrasen wie "Austausch von Komponenten" oder "Systemerweiterung".

    Andernfalls könnte es passieren, dass von dir ein Meisterbrief verlangt wird, dieser ist nämlich vonnöten, um elektrische Geräte gewerblich zu reparieren.

    Auch beachte das Risiko. Ein unsachgemäß behandelter PC, der durch dich beschädigt wird, kann weitaus mehr Schaden verursachen als er selbst als Gegenstand wert ist(Datenverlust, Verdienstausfall). Dafür wärst du haftbar. Das kann hingehen bis zu Schmerzensgeld oder noch Schlimmerem falls sich ein Kunde an einem unsachgemäß reparierten Gerät verletzt, kaum auszudenken.

    Ich würde dir eher raten, den geplanten "Reparatur"-Teil des Gewerbes zu Vergessen und dies Profis zu überlassen, die Risiken sind dort kaum absehbar, und eine Haftpflichtversicherung wird dich da kaum ruhiger schlafen lassen können(weil sie dir im Schadensfall nachweisen werden, daß du etwas gemacht hast, was du aufgrund deiner Gewerbeanmeldung nicht darfst->mangels Meisterbrief, und daraufhin den Schaden nicht übernehmen werden)
    Geändert von wollmaus (13.12.10 um 17:24 Uhr)
     

  6. #6
    Eike2 Eike2 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    Feb 2007
    Beiträge
    13
    alles klar, also das mit dem Reparatur, ist auch mehr mit Fehlerbeseitigen von Software gedacht und halt mal nen RAM-Baustein austauschen. also nicht an sich das reparieren. Das Netzteil würde ich auch icht anfassen, das würde ich dann auch Profis überlassen.

    Wie du sagst, es ist eher Austausch von komponenten und Systemerweiterung.

    Aber danke für deinen Hinweiß.
     

  7. #7
    ronaldh ronaldh ist offline Mitglied Brillant
    Registriert seit
    Apr 2007
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    912
    Ansonsten kann ich Dir empfehlen, Dich mal hier durch das gesamte Forum zu arbeiten, da stehen Threads ohne Ende zum Thema Nebengewerbe, Kleingewerbe, Existenzgründung usw.
     
    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.

  8. #8
    Eike2 Eike2 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    Feb 2007
    Beiträge
    13
    Hallo zusammen,

    ich hätte noch eine Frage und zwar betrifft dies den Firmennamen.

    Muss ich als Firmennamen meinen Vor- und Nachnamen nehmen oder darf es auch ein Fantasiename wie EHK-iT sein?


    Ich würde mich als Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung, also keine MwSt geltend machen, anmelden.

    Gruß

    Eike
     

  9. #9
    ronaldh ronaldh ist offline Mitglied Brillant
    Registriert seit
    Apr 2007
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    912
    Du musst Vor- und Nachname in jedem Fall mit in den Firmennamen aufnehmen, kannst diesen jedoch um Deinen Fantasienamen ergänzen, z.B.
    "EHK-it
    Werner Willi"
     
    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.

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