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31.10.10 16:09 #1
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Hey!
Ich beschäftige mich schon seit einiger zeit mit den Themen Webdesigne & Webprogrammierung. Ich hab jemanden kennengelernt der sich in die richtung schon selbstständig gemacht hat, der aber bald studiert & daher weniger zeit hat. Er hatte mich gefragt ob er nicht einige Anfragen an mich weiterleiten könne. Nun hab ich aber gehört das ich da Gewerbe anmelden muss. Meine fragen sind nun:
- Wo muss ich das anmelden?
- Ist Kleingewerbe für mich eine lösung?
- Entstehen zusätzliche kosten?
Wäre toll wenn ihr mir helfen könntet#MFG Bratack
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Zumindest in Österreich geht mit 13 nichts.
Normalerweise Gewerbe ab 18, in Spezialfällen und Elternerlaubnis ab 16, aber das wars auch schon
Und auch wenn du schon 18 wärst, würd ich mir das mit dem Gewerbe gründlich überlegen.
Es ist nämlich mit der Anmeldung bei Weitem nicht getan, da würde noch einiges auf dich zukommen.
Finanzamt, Versicherung...
Und wenn du zu wenig Aufträge hast, kanns auch passieren, dass das Ganze von den Behörden zwangsaufgelöst wird. Genehmigung weg, fertig..
Auf der anderen Seite ist ein Gewerbe vllt. gar nicht nötig, da der Beruf Programmierer irgendwo in der Grauzone zu den Freien Berufen ist.
Würd ich mich aber nicht drauf verlassen; wie gesagt eine rechtliche Grauzone.
Also wenn du deinem Bekannten helfen möchtest, freiwillig ohne Bezahlung kannst du das jederzeit tun.
Ein Gewerbe wirds erst mit der Gewinnabsicht.
(Aber wer kann denn schon kontrollieren, ob er dir nicht inoffiziell trotzdem Geld gibt? :duckundweg: )
Wies in Deutschland aussieht, kann ich leider nicht sagen, aber viel wird sich wahrscheinlich nicht unterscheiden.
Ist wie immer keine verbindliche Rechtsauskunft.
edit: Noch was dazugeschriebenGeändert von sheel (31.10.10 um 17:06 Uhr)
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31.10.10 16:52 #3
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Ich hab schon bei forum.chip.de nachgefragt und die meinten das kannste in DE auch als minderjähriger, is blos seeeeeeeeehhhhhr viel Bürokratie
#MFG Bratack
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Mit 13 ist man in der BRD nur beschränkt geschäftsfähig. Eine "Selbständigkeit" wäre hier also nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten möglich, die dann alle zukünftigen abzuschliessenden Verträge unterzeichnen müssten, und folglich auch die Haftung für dein Schaffen tragen.
=> Beschränkte Geschäftsfähigkeit
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