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Hallo an Alle!
Ich habe mir hier schon einige Beiträge durchgelesen was Gewerbeanmeldung betrifft, und hab jetzt noch mehr Fragen im Kopf als vorher.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Zu meinem Fall:
Ich bin hauptberuflich tätig als Fahrer, meine Hobbys sind Bildbearbeitung, Design, Fotografie. Ich habe im Laufe der Zeit schon einiges erstellt, was ich jetzt gern gewerblich anbieten würde z. B. bei e-bay. Zusätzlich möchte ich noch Sachen auf Bestellung erstellen, falls Nachfrage da ist. Den Umsatz schätze ich auf 200€ pro Monat.
Nun meine Fragen:
1. Muß ich mich als Kleinunternehmer, Einzelunternehmer oder Künstler ( ist ja praktisch malen, nur auf dem Computer ) anmelden?
2. Hab von Liebhaberei irgendwo gelesen - was ist das? Hab die Diffinition dort nicht wirklich verstanden. Kommt das auch in Frage?
3. Wie sieht es mit Gewerbe und Umsatzsteuer in dem Fall aus? Da man keine Steuervoranmeldung jeden Monat macht, sollte man was zu Seite legen, für die jährliche Steueranmeldung?
4. Warum wird man Zwangsmitglied der IHK? Was wenn man nicht will?
5. Was ist der Unterschied zwischen ID-steuernummer und Umsatzindifikationsnummer? Und noch eine gabs da, leider den Begriff vergessen.
Ich denke das mit der Zeit noch mehr Fragen entstehen werden, aber das waren erstmal die wichtigsten.
Ich bedanke mich im voraus bei Allen. Bitte nicht böse sein falls ich nicht so schnell antworte bin nur Wochenende Daheim ( diese Woche Glück, schon Donnerstag zu Hause).
Bis bald und nochmal Danke!!
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01.07.10 16:10 #2
Moin,
hmm, soviele Fragen ...
zu (1) ich denke, dass Kleinunternehmer das Richtige wäre - hierzu findest Du massig Seiten im Web !
zu (2) denke NICHT, dass das geht, denn hast ja eine eindeutige Gewinnerzielungsabsicht !
Lieberhaberei ist es wohl nur, wenn Du Dir allenfalls Deine reine Kosten (bspw. für verwendetes Material) erstatten lässt ... und dann kommt es wieder auf die Menge an !
zu (3) siehe zu (1) oder frage den Steuerberater Deines Vertrauens (den wirst Du Beginn wohl so oder so brauchen, um nichts falsch zu machen) !!
zu (4) Du zahlst ja auch Steuern ... was ist, wenn Du das nicht willst

zu (5) zur Erklärung, was eine "Steuernummer" oder eine "Umsatzsteuer-ID" ist, gibt es ebenfalls massig Seiten im Web !
Gruß
KlausEs ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!
Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
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Ich beantworte keine Fragen per PN !!
Stellt Eure Fragen im Forum - dann haben alle etwas davon !!
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12.09.10 21:33 #3
- Registriert seit
- Jan 2005
- Ort
- Flensburg
- Beiträge
- 259
1. Erstmal als Kleinunternehmer
2. Du bist gewerbetreibend und hast gewinnerzielende Absichten, also nein.
3. Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest bist du idR von der Umsatzsteuer befreit, darfst diese also auch nicht in Form von Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausstellen. Auf diese Regelung kannst du allerdings verzichten.
4. IHK Zwangsmitglied bist du dann als Kleinunternehmer auch nicht, alles freiwillig ab dem Zeitpunkt
neuer hyip monitor: http://www.plusmonitor.com
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