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  1. #1
    zhou zhou ist offline Mitglied
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    Hallo,
    ich habe seit Anfang des Jahres ein Kleinunternehmer Gewerbe in Betrieb. Seit Anfang an speicher ich alle E-Mails, die bzgl. dieses Themas in mein E-Mail-Postfach eingehen in ein angelegten Ordner. Nun ist mein Postfach voll und ich wollte alle nacheinander ausdrucken.

    Nur wenn ich alle markiere und auf drucken gehe, druckt er mir einfach jede E-Mail hintereinander auf die Blätter, sodass man diese nicht blattweise (Blatt 1 und 2 gehören zu Käufer A etc.) ordnen kann. Reicht es, wenn ich die erstmal so ausdrucke (vielleicht in 4-Seiten-pro-Blatt Format) oder wie sollte man das regeln?

    Grüße,
     

  2. #2
    Avatar von Sven Mintel
    Sven Mintel Sven Mintel ist offline Mitglied
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    Moin,

    wenn du damit klar kommst und die Übersicht behältst, sollte das reichen....diese Emails wird eh niemand ausser dir sehen wollen.
     

  3. #3
    zhou zhou ist offline Mitglied
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    Zitat Zitat von Sven Mintel Beitrag anzeigen
    Moin,

    wenn du damit klar kommst und die Übersicht behältst, sollte das reichen....diese Emails wird eh niemand ausser dir sehen wollen.
    Okay. Ich dachte mir, das Finanzamt könnte die ja anfordern wollen oder sonstwer. Daher meine Nachfrage. Vielen Dank für den Tipp!
     

  4. #4
    DerUnternehmer Tutorials.de Gastzugang
    Ich würde so nicht mit Rechnungen oder Rechnungsdokumenten umgehen. Probier mal www.rechnungenschreiben.com da kannst Du mit qualifizierter Sigantur (auch vom Finanzamt akzeptiert) versenden oder klassisch per Post. Rechnungsunterlagen interessieren das Finazamt in jedem Fall!
     

  5. #5
    PiPaPaula Tutorials.de Gastzugang
    GMail <----
     

  6. #6
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist offline Mitglied Diamant
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    Moin,

    Zitat Zitat von zhou Beitrag anzeigen
    Okay. Ich dachte mir, das Finanzamt könnte die ja anfordern wollen oder sonstwer. Daher meine Nachfrage. Vielen Dank für den Tipp!
    ich bin mir ganz sicher, ob die (Steuer-)gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch für das Kleingewerbe gelten, vermute es aber mal ganz stark !!
    http://www.muenchen.ihk.de/internet/...gsfristen.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Aufbewahrungsfrist

    Einfach mal beim Steuerberater deines Vertrauens oder direkt beim FA nachfragen

    Ggf. kannst Du nämlich sonst bei einer eventuellen Steuerprüfung böse auf die Schn.... fallen ! ! !

    Gruß
    Klaus
     
    Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!

    Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
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    Ich beantworte keine Fragen per PN !!
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  7. #7
    Avatar von Sven Mintel
    Sven Mintel Sven Mintel ist offline Mitglied
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    Um noch mal auf die Fragestellung zurückzukommen:

    Es geht um Ausdrucke von Mails, die man bekommt als Kleinunternehmer, die Unternehmung betreffend.

    Mir erschliesst sich nicht, was der Inhalt einer solchen Mail sein könnte, dass sie von irgendeiner Relevanz sein könnte fürs FA

    Eine Kommunikation betreffs Details eines Auftrages, mehr sehe ich nicht, was das kommen könnte, was soll das FA damit?
    Das kann man vielleicht aufheben, um später für sich den Inhalt eines Auftrages nachvollziehen zu Können, evtl. auch bei unterschiedlichen Ansichten beider Seiten über den vereinbarten Leistungsumfang, aber was für Belege sollten dort per Mail kommen, die fürs FA eine Rolle spielen(zumal sie ausgedruckt eh nichts wert sind, weil ihnen als bedrucktes Blatt Papier die erwähnte Signatur fehlt).
     

  8. #8
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist offline Mitglied Diamant
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    Moin Sven,

    Zitat Zitat von Sven Mintel Beitrag anzeigen
    Es geht um Ausdrucke von Mails, die man bekommt als Kleinunternehmer, die Unternehmung betreffend.
    Mir erschliesst sich nicht, was der Inhalt einer solchen Mail sein könnte, dass sie von irgendeiner Relevanz sein könnte fürs FA
    also mir wurde damals vom StB ganz eindeutig gesagt, das ich JEDES "Stück Papier" im Rahmen der genannten Fristen aufzuheben habe !
    Es geht dabei, um das FA als solches, sondern nur um den Fall einer Betriebsprüfung !!

    Inwieweit die nachvollziehen können/wollen, ob Du bspw. eine unverbindliche Anfrage per E-Mail bekommen hast, die Du vlt. sogar einfach ignoriert und sofort gelöscht hast, ist 'ne andere Frage ...
    Keine Ahnung, was dann passiert

    Aber wie gesagt - rechtsverbindliche Auskünfte hierüber können StB's oder das FA erteilen ...

    Gruß
    Klaus
     
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    Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
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  9. #9
    Avatar von Sven Mintel
    Sven Mintel Sven Mintel ist offline Mitglied
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    Zitat Zitat von vfl_freak Beitrag anzeigen
    JEDES "Stück Papier"
    Dann ist es ja gut, eine Email ist schliesslich kein "Stück Papier"
     

  10. #10
    ronaldh ronaldh ist offline Mitglied Brillant
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    Apr 2007
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    Zitat Zitat von Sven Mintel Beitrag anzeigen
    Dann ist es ja gut, eine Email ist schliesslich kein "Stück Papier"
    Das gilt auch für geschäftliche Emails!
     
    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.

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