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18.05.10 13:10 #1schumayker Tutorials.de Gastzugang
Guten Tag.
Ich habe mir im März ein Gewerbe angemeldet.
Meine tätigkeiten dort sind:
-Verkauf von Handys
-Verkauf von Handyersatzteilen
und
-wenn der Kunde es wünscht baue ich ihm die Ersatzteile auch ein (was ja eine Dienstleistung ist.
Die Frau hat nun bei der Gewerbeanmeldung reparatur elektronischer Geräte eingetragen.
Dies ist ja nicht ganz korrekt.
Nun kam auch heute Post von der Handwerkskammer für die Anmeldung bei denen.
Ich habe auch gleich angerufen und denen die Sache geschildert.
Er fragte mich ob ich dafür einen Meisterbrief habe (den habe ich nicht).
Wofür auch? Bei Handys?
Ich meine mal gelesen zu haben das bei elektronischen Geräten bis 20 oder 30 V keine Meisterprüfung oder Gesellenprüfung benötigt wird.
Ist das korrekt?
Falls doch werde ich nur noch Teile verkaufen aber nichts mehr als Reparatur anbieten.
Aber gehöre ich nicht sowieso eher zu der IHK?
Der Mann von der HWK will das ich nun einen Zettel schicke ich ich genau schildere was ich genau mache.
Für den Handel also den Verkauf von Handys und Ersatzteilen muss ich ja keine Prüfung oder ähnliches gemacht haben.
mfg
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