tutorials.de Buch-Aktion 02/2012
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  1. #1
    soylachica Tutorials.de Gastzugang
    Hallo zusammen,

    ich bin am lesen und lesen und werd einfach nicht schlau. Dann wenn ich denke ich habs verstanden, lese ich wieder etwas was mich total verwirrt und ich bin wieder bei 0.

    Also wenn man im ersten Jahr unter 17500 Euro Umsatz (je nachdem welchen Monat man anfängt ist es runter zu rechnen) und im weiteren Verlauf jedes Jahr nur unter 17500 Euro Umsatz macht ist man Kleinunternehmer, darf umsatzsteuerbefreit sein und eine EÜR einreichen.

    Aber: Wenn ich aber im ersten Jahr unter 17500 bleibe und in allen weiteren Jahren über 17500 Euro aber unter 50000 Umsatz bin ich ja kein Kleinunternehmer mehr?! Was bin ich dann? Muss ich mich im Handelsregister eintragen und was ändert sich dann für mich? Reicht es bei unter 50000 Umsatz auch aus eine EÜR einzureichen oder gilt das nur bei Kleinunternehmen unter 17500 Umsatz pro Jahr und ich muss dann doppelte Buchführung machen? Ab wann darf ich nicht mehr die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen?!

    Über sichere Antworten würde ich mich sehr freuen.
    Danke
     

  2. #2
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist gerade online Mitglied Diamant
    Registriert seit
    Aug 2007
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    2.098
    Moin,

    also - vorab: die Kleinunternehmer-Regelung KANNST Du in Anspruch, musst es aber nicht

    Google mal nach dem Begriff "Kleinunternehmerregelung", dann findest Du haufenweise Seiten zu diesem Thema ... bspw.:
    http://www.iyotta.de/index.php/klein...s-19-ustg.html
    http://www.existenzgruender.de/selbs...0886/index.php

    Gruß
    Klaus
     
    Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!

    Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
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