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Hey,
ich habe Anfang des Jahres ein Kleinunternehmer-Gewerbe beantragt und führe dieses seit einigen Wochen. Nun habe ich einen Brief der IHK Berlin bekommen, die mich als neues Mitglied der IHK Berlin begrüßt und mich mit den Worten "Neben unseren umfangreichen Serviceangeboten gestalten wir als Stimme der Wirtschaft [....] Interesse geweckt? Dann melden Sie sich einfach unter [...] an [...] Dort erhalten Sie [...] und den damit verbundenen Beitragszahlungen"
Wie soll ich darauf reagieren? Ich habe angegeben, dass ich maximal einen Umsatz von 1.000 EUR im Jahr machen werde, was wohl möglich auch das Maximum an Umsatz darstellt. Also sollte ich eigentlich von den Beitragszahlungen befreit sein.
Wie gesagt, wie soll ich darauf reagieren?
Mit freundlichen Grüßen,
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Hallo,
bei mir ist es nicht Berlin sondern München.
Sobald du ein Gewerbe anmeldest, musst du dich normal bei einer IHK bzw HWK (kommt auf das Gewerbe an) anmelden, was bei dir ja schon geschehen ist. Jetzt weiß ich nicht ob es regional ist oder ganz Deutschland-weit, aber sobald du unter einer bestimmten Grenze verdienst, musst du nur den Mindest-Beitrag zahlen und das ist bei mir in der Gegend ca 50 €uro für das ganze Jahr.
Gruß
SaschaEs ist schwer Allwissend zu sein. Aber ich komme damit klar. ;-)
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Hi,
ruf bei der IHK an und teile mit, welche jährlichen Einkünfte du derzeit hast. Im Allgemeinen solltest du von der Beitragszahlung freigestellt werden, wenn du unterhalb einer Bemessungsgrenze liegst. Wenn ich nicht völlig falsch informiert bin, liegt diese derzeit bei 5200 EUR jährlich.
Ciao
QuaeseVielleicht muss man manchmal vom Weg abkommen, um nicht auf der Strecke zu bleiben!
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Der "Fortsetzungsroman" auf www.leuteforum.de
New kind to realize large scalable projects with jQuery: jQuery SDK
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02.04.10 10:04 #4
Hallo!
Scheiss Bürokratie kann ich da nur sagen.
Denn.....
Quelle: IHK Berlin
Zitat von der IHK Berlin
Also erstmal locker durchatmen und Ostern geniessen.
Danach setzt Du Dich mit der IHK in Verbindung und klärst in aller Ruhe den weiteren Verlauf.
Auch interessant:
Bestandteile des Beitrags
Beitragsrechner 2010 (als MS-Excel Datei)
In Ausnahmefällen: Die Erlassregelung beim Einzelunternehmen
Gruss Dr Dau
[edit]
Quelle: Juris (§3 IHKG (Einzelnorm))
Zitat von §3 Abs. 3 Satz 2 IHKG
[/edit]Geändert von Dr Dau (02.04.10 um 10:26 Uhr)
Schri-Schra-Schrödi *g*
mehrspaltiges/zeiliges Seitenlayout mit DIV's und CSS
Dinge, die mit Tabellen besser klappen als mit CSS
Ausgabe von Datum/Zeit unabhängig von der Server Zeitzone [php]
Meine Links zum Thema Linux (Last update: 29.10.2011)
Kein Busen ist so flach wie das Niveau dieser Party!
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Alte Weisheit: wer uns in den Arsch kriecht wird beschissen!
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Ich habe 3 Kinder und kein Geld!
Warum kann ich nicht keine Kinder haben und 3 Geld?! (Homer Jay Simpson)
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13.04.10 14:34 #5
- Registriert seit
- Apr 2010
- Beiträge
- 1
Auch mal hierüber nachdenken:
http://www.ihk-beitragshilfe.de/
oder auch mal hier stöbern:
http://www.kammerwatch.de
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