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Hi,
Ich bin Marcel,23 Jahre Jung, wohne in Sachsen und habe vor ein Nebengewerbe anzumelden
Hab vor Käfigeinrichtung für Nager aus Holz zu bauen und diese über eine Internetplattform zu verkaufen.
Was muss ich beachten in sachen Anmeldung eines Nebengewerbes, Ausweisung der Mehrwertsteuer (mögliche berechnung dieser
(material+zeit=Preis) ) wie verhält sich das mit der mwst. ? und wo rechne ich den versand rein?
lg marcelGeändert von Stift_mj (27.03.10 um 10:18 Uhr)
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31.03.10 12:48 #2
Moin,
viele globale Fragen auf einmal.
Ein Nebengewerbe anzumelden ist (ebenso wie ein Hauptgewerbe) kein Problem. Geh' zum für Dich zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, nimm ca. 30 - 50 € mit und schon kannst Du es anmelden
Ggf. tut es es ja auch die sog. "Kleinunternehmerregelung"
Ob sich die Ausweisung der Umsatzsteuer für Dich lohnt ist so eine Frage ...
Aber das "Nebengewerbe" deutet ja nicht auf größere Umsätze hin, so dass ich darauf verzichten würde! Du beantragst dies bei zu ständigen FA - müsste IMHO mit deren Eröffnungsfragebogen gehen!
Allerdings musst Du es dann auf Deinen Rechnungen ausweisen ....
Wie Du Deine Preise und Versandkosten kalkulierst, ist ganz alleine Deine unternehmerische Sache.
Du hast Deine Fixkosten (Material, Versand etc.); dazu kommt dann ein kalkulatorischer Aufschlag, der Deine Arbeitszeit sowie Deine Gewinnspanne abdeckt ....
Google mal nach Stichworten wie "Existenzgründung". Da findest Du sehr viel und vor allem auch Links zu entsprechenden Infos.
Hoffe, ich konnte Dir fürs erste helfen!
Gruß
KlausEs ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!
Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
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Ich beantworte keine Fragen per PN !!
Stellt Eure Fragen im Forum - dann haben alle etwas davon !!
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danke die vfl freak,
aber wie meinst du das:
"Ob sich die Ausweisung der Umsatzsteuer für Dich lohnt ist so eine Frage ...
Aber das "Nebengewerbe" deutet ja nicht auf größere Umsätze hin, so dass ich darauf verzichten würde! Du beantragst dies bei zu ständigen FA - müsste IMHO mit deren Eröffnungsfragebogen gehen!
Allerdings musst Du es dann auf Deinen Rechnungen ausweisen ...."
Wenn ich das ganze als Nebengewerbe anmelde brauch ich ja wie du schon sagtest keine Umsatzsteuer ausweisen heist ich muss nix an den Staat abführen richtig?
Hab ich Kosten übersehen die ich stattdessen an den Staat abführen muss?
und wie meinst du das ich muss das auf meinen Rechnungen ausweisen?
lg marcel
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01.04.10 08:22 #4
Moin,
Du kannst Dich wohl prinzipiell immer USt.-pflichtig beim FA anmelden (afaik auch bei einem Nebengewerbe). Der Vorteil dabei wäre, dass Du dann "Vorsteuerabzugsberechtigt" wirst
Im Klartext: das was gemein fälschlicherweise "Mehrwertsteuer" genannt wird, gibt es fiskalisch gesehen gar nicht. Es teilt sich auf in USt. und VSt.
USt. kassiert Du von Deinen Kunden (und musst sie dann in Deinem Rechnung ausweisen) und leitest sie an Vater Staat weiter (bist quasi Steuereintreiber). Dafür darfst Du dann die Vorsteuer (das ist die USt. die Du bei Deinen Lieferanten, für Dein Material etc. zahlst) von der abzuführenden USt. abziehen
Das heißt ganz einfach, dass Du dann auf der Rechnung auf Deinen VK-Preis die 19% USt. aufschlägst und dort auch hinschreibst
Na ja, im Frage kommt hier sicher die Einkommensteuer, da ja unabhängig davon ist, ob Du Dein Gewerbe als Nebengewerbe oder Vollgewerbe betreibst. Auch mit einem Nebengewerbe kannst Du ja (zumindest theoretisch) 50 oder 100TEUR Jahresumsatz haben
Gruß
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oh gott soviele Infos da hab ich nicht mit gerechnet das das doch so kompliziert ist....
Also ich habe vor das ganze als Nebengewerbe anzumelden und somit unter den 17500,- Jahresumsatz zu bleiben.
bsp.
Ausgaben Draht 0,10 Euro Verkaufspreis für das fertige Endprodukt 5,-
Weide/Haselnuss...... 0,00 Euro
bei dem Draht macht die Vorsteuer glaub wenig aus,
Heist das ich muss trotz dessen das ich Nebengewerblich bin (mit dem Hinweis unter 17500,-Jahresumsatz zu bleiben) auf meine 5,- Gewinn noch eine Umsatzsteuer erheben und diese auch schön säuberlich auf die Rechnung schreiben und am Ende des Geschäftsjahres an den Staat abführen?
Was wäre wenn ich mich nicht Umsatzsteuerpflichtig melde weil mir die Vorsteuer einfach mal nix bringt,
Hilfe ich checks nicht
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01.04.10 11:23 #6
Moin,
tja, das gesamt Geschäftsleben ist kompliziert ... ich weiß bspw. auch nicht genau, wie es mit den Aubewahrungsfristen bei einem Nebengewerbe genau verhält ... im Normalfall musst Du JEDES Schriftstück bis zu 10 Jahren fürs FA aufheben !
Wie gesagt: Du KANST, aber Du MUSST nicht ... was ich dann bei den von Dir genannten Beträgen auch nicht empfehlen würde!
Also nimm' die "Kleinunternehmer-Regelung" (ggf. bitte
) in Anspruch, dann brauchst Du dich nicht um die USt. kümmern - allerdings musst dann, wenn gewerblich handelst, hierauf wiederum auf Deiner Rechnung hinweisen.
Das ist sinngemäß folgender Zusatz: " ... befreit von der USt. gem. §19 (meine ich ...
) UStG ..."
Gruß
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01.04.10 19:06 #7
Hallo!
Da machst Du schon den ersten Fehler.
Selbst wenn Du selber anbaust, musst Du zumindest Zeit investieren.
Oder rollen die Haselnüsse von alleine auf Deine Werkbank?
Und was machst Du wenn Dein Anbau nicht für die Produktion ausreicht? Gehst Du dann Haselnüsse klauen?
Ich würde mich da bei der Preisgestaltung an den Verkaufspreisen im Einzelhandel orientieren..... mindestens aber an die Einkaufspreise im Grosshandel.
Gruss Dr DauSchri-Schra-Schrödi *g*
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