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  1. #1
    Ponsi Tutorials.de Gastzugang
    Hallo,

    ich betreibe relativ intensiv Hobbyfotografie. Jetzt habe ich mir überlegt, einen Teil der Kosten durch Auftragsbilder wieder reinzubekommen, bin mir aber nicht sicher, wie weit ich da gehen kann, ohne gewerblich zu werden.
    Ein Hauptmerkmal des Gewerbes ist ja die Gewinnabsicht. Ich plane aber von Anfang an, nur soviel für die Aufnahmen zu verlangen, dass ich damit zwar annähernd meine Kosten für das Hobby wieder reinbekomme, aber eben keinen Gewinn erziele.

    Wie schätzt ihr sowas ein, bekommt man da Probleme mit dem Finanzamt? Wie muss ich evtl. die Nicht-Gewinnabsicht nachweisen? Auf was ist sonst noch zu achten?

    Darf ich als Nichtgewerblicher trotzdem Werbung machen und Rechnungen schreiben?


    Ist wahrscheinlich ein relativ komplexes Thema, aber vielleicht könnt ihr mir dabei ja etwas helfen.


    viele Grüße, Ponsi
     

  2. #2
    CPoly CPoly ist offline Mitglied Weizenbier
    tutorials.de Premium-User
    Registriert seit
    Sep 2009
    Beiträge
    2.257
    Bevor du jetzt versuchst herauszufinden, ob du auch ohne Gewerbe auskommst, melde doch einfach eins an, um auf der sicheren Seite zu sein. Bei deinem geplanten Einkommen wirst du ohnehin nichts für Steuern oder Mitgliedsbeiträge abgeben müssen, also hast du keinen Nachteil davon.
    Aufpassen sollte man aber, da scheinbar das Finanzamt nach drei Jahre das ganze wegen "Liebhaberei" auflöst.

    Das ist nur meine Meinung und ich bin auf keinen Fall in dem Thema gut informiert!
     

  3. #3
    Ponsi Tutorials.de Gastzugang
    Danke für die Antwort, das Problem ist nur, dass ich hauptsächlich in einer bestimmten Art von Fotografie tätig bin (nein, nichts mit "wenig Kleidung"!), die man als Hobby ohne weitere Auflagen ausführen darf. Aber sobald man das gewerblich macht braucht man jedesmal eine Ausnahmegenehmigung, welche schlicht und einfach zu teuer ist.

    Daher meine Überlegungen, wie weit ich gehen kann und was ich beachten muss, um nicht in den gewerblichen Sektor zu rutschen.
     

  4. #4
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist offline Mitglied Diamant
    Registriert seit
    Aug 2007
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    Niedersachsen
    Beiträge
    2.098
    Moin,

    Zitat Zitat von Ponsi Beitrag anzeigen
    Ein Hauptmerkmal des Gewerbes ist ja die Gewinnabsicht. Ich plane aber von Anfang an, nur soviel für die Aufnahmen zu verlangen, dass ich damit zwar annähernd meine Kosten für das Hobby wieder reinbekomme, aber eben keinen Gewinn erziele.
    Wie schätzt ihr sowas ein, bekommt man da Probleme mit dem Finanzamt? Wie muss ich evtl. die Nicht-Gewinnabsicht nachweisen?
    Auf was ist sonst noch zu achten?
    hmm, das Argument "nicht mehr Einnahmen erzielen zu wollen, als man Ausgaben hat" ist beim FA sicher problematisch. Dadurch, dass Auftragsphotos machst und dafür Geld nimmst, ist IMHO schon alleine eine Gewinnerzielungsabsicht
    Wenn Du auf Dauer mit dem Gewerbe nur 'Verluste' machst, klopft Dir das FA sicher auf die Finger .....
    Das hat wohl auch was mit dem Geldwäsche-Gesetz zu tun .....

    Nachweisen in dem Sinne kannst es ja gar nicht .....

    Zitat Zitat von Ponsi Beitrag anzeigen
    Darf ich als Nichtgewerblicher trotzdem Werbung machen und Rechnungen schreiben?
    Rechnungen schrieben eindeutig nein - schon gar nicht mit USt.-Ausweisung ! ! !
    Werbung - naja, was stellt Du Dir da vor?

    Ich würde Dir empfehlen, Dir im Web mal die div. Seiten zur Existenzgründung anzuschauen, dort wirst sicher weitere detaillierte Hinweise finden. Investiere doch mal 20 oder 30 € für ein Existenzgründungsseminar. Das habe ich damals auch mal gemacht (kostete bei einem U-Berater 25 € für 2 Tage). Ggf. kannst Du auch versuchen Infos direkt beim FA Deines Vertrauens einzuholen, dann wärest Du auf einer sicheren Seite

    Gruß
    Klaus

    PS: wie immer gilt: dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung!
    Geändert von vfl_freak (26.03.10 um 07:56 Uhr) Grund: Immer diese Tippfehler ... :(
     
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    Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
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  5. #5
    Registriert seit
    Jan 2003
    Ort
    tiefstes Ostwestfalen
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    2.597
    Hai,

    Zitat Zitat von Ponsi Beitrag anzeigen
    .., das Problem ist nur, dass ich hauptsächlich in einer bestimmten Art von Fotografie tätig bin, die man als Hobby ohne weitere Auflagen ausführen darf. Aber sobald man das gewerblich macht braucht man jedesmal eine Ausnahmegenehmigung, welche schlicht und einfach zu teuer ist.
    Der oder die Jenige, welche zuständig ist für die Ausnahmegenehmigung wird sich sicherlich nicht auf deine schönen Worte und blauen Augen verlassen, daß du nicht gewerblich tätig bist.

    Melde eine Gewerbe an und lege die Kosten der Genehmigung(-en) einfach um.

    Ciao Stefan
     
    Eine weitere sinnlose Page im weltweiten Netz. www.leola13.de
    Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen !
    Man sollte die Tatsachen kennen, bevor man sie verdreht !

  6. #6
    Ponsi Tutorials.de Gastzugang
    Also das gewerblich zu machen funktioniert definitiv nicht, die Genehmigungen waeren zu teuer.

    In meinen Augen liegt aber ein Paradoxon vor, wenn man durch Geldeingang Gewinnabsicht untestellt, aber falls man anch mehreren Jahren keinen Gewinn hat, wiederrum Ærger mit dem FA bekommt, wegen Geldwæscherei oder sonstwas.

    Hat da keiner Næhere Erfahrungen?
     

  7. #7
    Avatar von vfl_freak
    vfl_freak vfl_freak ist offline Mitglied Diamant
    Registriert seit
    Aug 2007
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    Niedersachsen
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    Zitat Zitat von Ponsi Beitrag anzeigen
    In meinen Augen liegt aber ein Paradoxon vor, wenn man durch Geldeingang Gewinnabsicht untestellt, aber falls man anch mehreren Jahren keinen Gewinn hat, wiederrum Ærger mit dem FA bekommt, wegen Geldwæscherei oder sonstwas.
    Moin,

    mal provokant gefragt: warum willst Du ein Gewerbe betreiben, bei dem unter dem Strich nichts bei rum kommt ?
    Willst Du nur Zeit totschlagen

    Zudem machst DU IMHO einen Gedankenfehler ... "Gewinnerzielung" ist hier aus fiskalischer Sicht ja nicht, das was unterm Strich für übrig bleibt, sondern die Erlöse, sprich die Summe, die Du für eine Dienstleistung oder durch einen Verkauf bekommst.
    Gegen diese Summe kannst ja ggf. Aufwendungen gegenrechnen.
    Der fiskalische Gewinn ist aber zunächst mal der jeweilige Erlös!

    Ein Gewerbe, dass auf Dauer nur auf Verlust angelegt ist, bereit hier halt Probleme ..... zumal dann dem FA ja auf Dauer div. Einnahmen flöten gehen!

    Gruß
    Klaus
     
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  8. #8
    Ponsi Tutorials.de Gastzugang
    Hallo,

    ich will KEIN Gewerbe betreiben, ich will nur mein Hobby durch bezahlte Auftraege zum Teil refinanzieren.

    Gewerblich handelt man, wenn man eine Taetigkeit auf Gewinn auslegt. Bleibt dieser Gewinn unterm Strich ueber mehrere Jahre aus, so wird einem vom FA Liebhaberei unterstellt und das Gewerbe wieder gestrichen.
    Aber ich will ja auch gar kein Gewerbe anmelden, sondern nur wissen, was ich beachten muss, wenn ich als Privatmann Rechnungen schreiben will, ohne in den gewerblichen Sektor rutschen zu wollen.
     

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